AGB der Reederei TUI Cruises

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Reisebedingungen für Buchungen ab 01.05.2023
 
Die TUI Cruises GmbH führt Reisen nach Maßgabe der folgenden Bedingungen durch. Die Überschriften in diesen Bedingungen sollen ausschließlich die Übersicht erleichtern und in keiner Weise für den Inhalt oder die Auslegung der Klauseln bindend sein.

1. Abschluss des Reisevertrags und Anmeldung von Mitreisenden
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde TUI Cruises den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Dies kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.
c) Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung durch TUI Cruises (per E-Mail oder Post) zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrags dar. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung auf dem Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist nicht davon abhängig, dass der Kunde Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck der Reisebestätigung nutzt oder die Reisebestätigung in Papierform (per Post) erhält.
d) Weicht die Reisebestätigung von TUI Cruises von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von TUI Cruises vor, an das TUI Cruises 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Anzahlung bzw. vollständige Zahlung des Reisepreises) annimmt.
e) TUI Cruises weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
 
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen / Gemeinschaftliche Liste
TUI Cruises wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bzw. stehen bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, so wird TUI Cruises dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, sobald TUI Cruises die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften kennt, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird TUI Cruises den Kunden so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichten. Die „gemeinschaftliche Liste“ der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet unter www.ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm oder unter www.lba.de einsehbar. Es gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
 
3. Bezahlung
a) Zur Absicherung der Kundengelder hat TUI Cruises eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Ein Sicherungsschein befindet sich bei der Bestätigung.
b) Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte, Überweisung oder Lastschriftverfahren (letzteres ausschließlich in Ländern des SEPA Raums) direkt an TUI Cruises. Sofern nicht mit TUI Cruises anders ausdrücklich vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Bei Zahlung im Lastschriftverfahren SEPA Direct Debit, SDD, benötigt TUI Cruises (ggf. über das Reisebüro) ein sogenanntes Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung. Für die Vorankündigung (Pre-Notification) einer SEPA-Lastschrift gilt eine Frist von einem Tag vor Fälligkeit.
c) Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins (siehe a) ist pro Reiseteilnehmer eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Diese setzt sich zusammen aus einer Anzahlung von 25 % des Kreuzfahrtreisepreises beim PRO-Tarif, 30 % beim PLUS-Tarif und 35 % beim PURTarif, jeweils bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen. Für das An- und Abreisepaket kommt tarifunabhängig eine Anzahlung von 30 %, bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets, hinzu. Ausnahmen gelten für das An- und Abreisepaket Flug individuell: Das An- und Abreisepaket Flug individuell, welches tagesaktuelle, nicht im Basisangebot angebotene Flüge beinhaltet, ist in voller Höhe mit der Anzahlung zahlbar. Mit der Anzahlung wird zudem die volle Prämie einer über TUI Cruises vermittelten Versicherung fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen ab 30 Tage vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig. Die Reiseunterlagen versendet TUI Cruises nach Erhalt der Restzahlung (frühestens 2 Wochen vor Abfahrt) und dem Vorliegen der vollständigen Passdaten der von dem Kunden angemeldeten Reiseteilnehmer (Manifestdaten). Ab 14 Tage vor Abreise ist eine Zahlung des Reisepreises nur noch per Kreditkarte möglich.
d) Kommt der Kunde einer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist TUI Cruises berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6. vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden unbenommen. TUI Cruises behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, Inkassogebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.
 
4. Leistungen und Preise
a) Die Leistungsverpflichtung von TUI Cruises ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Ausreisegebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Diese zahlt der Kunde direkt vor
Ort. TUI Cruises behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Katalogangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die der Kunde selbstverständlich informiert wird.
b) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TUI Cruises nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TUI Cruises hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c) Maßgebend für alle Ermäßigungen, die mit dem Alter des Reisenden zusammenhängen (z. B. Kinderermäßigung), ist das Alter bei Reiseantritt.
d) Kinder, die während der Reise 2 Jahre alt werden, benötigen sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug einen eigenen Sitzplatz, sodass hier das Alter bei Rückflug maßgeblich ist. Für Babys unter 2 Jahren können gesonderte Kosten entstehen.

5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und von TUI Cruises nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. TUI Cruises ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
b) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Recht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist bzw. ansonsten unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung TUI Cruises gegenüber geltend zu machen. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber TUI Cruises reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom
Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
c) Mehrkosten, die aufgrund einer von TUI Cruises nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.
d) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass seitens der Fluggesellschaften die Vergabe von Sitzplätzen auf den jeweiligen Kontingenten limitiert ist. Änderungen hinsichtlich eines vorab reservierten Sitzplatzes sind seitens der Fluggesellschaft bis kurz vor Abflug möglich. Weiterhin ist eine Sitzplatzreservierung erst frühestens mit Bekanntgabe der Flugzeiten möglich. Insbesondere die sogenannten XL-Seats an den Notausgängen mit mehr Beinfreiheit sind zudem aufgrund von Sicherheitsvorschriften der Behörden nicht für alle Personenkreise reservierbar.

6. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Erklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei TUI Cruises eingeht.
b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so ist TUI Cruises berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit der Rücktritt nicht von TUI Cruises zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von TUI Cruises unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von TUI Cruises ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. TUI Cruises hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet – jeweils bezogen auf den jeweiligen Reisepreis.

Für die Kreuzfahrt als solche gilt die folgende Staffel (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis der Kreuzfahrt als solchen – ohne An- und Abreise):
- bis 50 Tage vor Reisebeginn: PRO-Tarif 25%, PLUS-Tarif 30%, PUR-Tarif 35%
- vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: PRO-Tarif 30%, PLUS-Tarif 40%, PUR-Tarif 45%
- vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: PRO-Tarif 40%, PLUS-Tarif 50%, PUR-Tarif 60%
- vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: PRO-Tarif 60%, PLUS-Tarif 70%, PUR-Tarif 80%
- ab dem 16. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn: PRO-Tarif 80%, PLUS-Tarif 85%, PUR-Tarif 90%
- bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: PRO-Tarif 95%, PLUS-Tarif 95%, PUR-Tarif 95%

Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets). Eine Teilstornierung des An- und / oder Abreisepakets allein ist nicht möglich. Eine Ausnahme gilt für das An- und Abreisepaket Flug individuell, welches tagesaktuelle, nicht im im Basisangebot angebotene Flüge beinhaltet: dieses ist nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Die Stornostaffel beträgt entsprechend stets 100 %.
 
Für die An- und Abreise gilt unabhängig vom gebuchten Tarif folgende gesonderte pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An - und Abreisepakets).
- bis 50 Tage vor Reisebeginn: 30%
- vom 49. Tag bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 40%
- vom 29. Tag bis zum 24. Tag vor Reisebeginn: 50%
- vom 23. Tag bis zum 17. Tag vor Reisebeginn: 70%
- ab dem 16. Tag vor Reisebeginn: 85%
- bei Nichterscheinen oder Stornierung am Tag des Reisebeginns: 95%.
 
Bei Teilstornierung eines vollzahlenden Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Zweibettbelegung mit der Folge, dass der verbleibende Reiseteilnehmer die gebuchte Kabine als Einzelkabine nutzt, stehen TUI Cruises die Stornokosten lt. Tabelle, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung von 80 % des anteiligen Reisepreises zu. Dasselbe gilt in dem Fall, dass ein vollzahlender Reiseteilnehmer aus einer Kabine mit gebuchter Mehrbettbelegung teilstorniert mit der Folge, dass eine eigentlich für eine Dreier- oder Viererbelegung vorgesehene Kabine durch eine geringere Anzahl von Personen genutzt wird.
Daneben behält sich TUI Cruises das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen.
c) Dem Kunden steht das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass die TUI Cruises zustehende angemessene Entschädigung wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale ist.
d) TUI Cruises behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit TUI Cruises nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist TUI Cruises verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was TUI Cruises durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
e) Prämien für über TUI Cruises vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an.
f) TUI Cruises weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, u. a. bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen.
 
7. Umbuchung, Ersatzperson
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen bzw. Umbuchungen hinsichtlich des Reisetermins, des Abflugortes oder Reiseziels, der Unterbringung, der Kabine oder der Beförderungsart besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Änderung bzw. Umbuchung vorgenommen, kann TUI Cruises ein Umbuchungsentgelt erheben, das sich gemäß lit. a) bis e) bestimmt. Sämtliche nicht im Folgenden gegen Entgelt zugelassenen Änderungen sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. (Rücktritt des Kunden) und einer anschließenden Neubuchung möglich, unabhängig davon, ob der Änderungswunsch bis 50 Tage vor Reisebeginn bei TUI Cruises eingeht oder danach.
Die folgenden Änderungen sind ausnahmsweise nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig. Die Umbuchungsoptionen a) bis c) gelten nur bis 50 Tage vor Reisebeginn; spätere Änderungswünsche sind nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung und anschließenden Neubuchung möglich:
a) PRO-Tarif
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PRO-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen keine Umbuchungsgebühren. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
- Eine Umbuchung der Kreuzfahrt als solcher auf einen neuen Reisetermin oder ein anderes Schiff ist einmal und ohne Umbuchungsgebühren möglich, wenn die Reise ursprünglich zum PRO-Tarif gebucht wurde und der Gesamtzuschnitt der Reise erhalten bleibt (Beibehaltung der Reisedauer und des Reisepreises). Dazu wird die aktuelle Reise kostenfrei storniert und die neue Reise zu den Konditionen eingebucht, die am Umbuchungstag gelten. Eine Umbuchung des Reisetermins oder Schiffs kann nur einmal erfolgen.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PRO-Tarif auf den PLUS-Tarif entstehen keine Umbuchungsgebühren, wenn die Buchung ursprünglich zum PRO-Tarif erfolgte und es sich um die erstmalige Umbuchung des Vorgangs handelt. Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt. Bei einer Umbuchung auf den PLUS-Tarif gelten nach Umbuchung für alle Leistungen die Konditionen des neuen Tarifs. Wurde im PRO-Tarif statt einer Frühbucher-Ermäßigung ursprünglich eine VIP-Tarifoption gewählt, so entfällt diese im Zuge der Umbuchung auf den PLUS-Tarif. Erfolgt die Umbuchung weniger als 150 Tage vor Reisebeginn und war ursprünglich die VIP-Tarifoption 1 gewählt, wird für die Umbuchung in Ansehung der gegebenenfalls genutzten Vorteile der VIP-Tarifoption 1 eine pauschale Entschädigung von 25 % des Werts der VIP-Tarifoption 1 (Wert der ursprünglichen Frühbucher-Ermäßigung) zahlbar.
- Frühbucher- oder sonstige Vorteile (bspw. VIP-Tarifoption) können im Fall einer Umbuchung auf die neue Reise nur nach Verfügbarkeit und nur innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsfristen gewährt werden.
- Eine Umbuchung auf Sonderpreise, Buchungsaktionen oder den PUR-Tarif ist nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.
b) PLUS-Tarif
- Für Umbuchungen der Kreuzfahrt als solcher innerhalb des PLUS-Tarifs bei Beibehaltung des ursprünglichen Reisetermins entstehen Umbuchungsgebühren von 150 € pro Person.
- Für einen Tarifwechsel am gleichen Reisetermin vom PLUS-Tarif auf den PRO-Tarif entstehen Umbuchungsgebühren von 150 € pro Person. TUI Cruises behält sich vor, diese Gebühren zu erlassen, sofern der Reisepreis durch die Umbuchung um mehr als 150 € pro Teilnehmer steigt.
- In Bezug auf eine Umbuchung des An- und Abreisepakets gilt lit. e).
- Für die Leistung, auf die umgebucht wird, gilt grundsätzlich der Preis, der für diese Leistung bei einer Neubuchung am Umbuchungsdatum gilt.
- Alle anderen Änderungen, einschließlich Terminänderungen oder Umbuchungen auf den PUR-Tarif, sind nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung. Gleiches gilt für eine Umbuchung auf Sonderpreise oder Buchungsaktionen.
c) PUR-Tarif
Änderungen sind, vorbehaltlich einer Vertragsübertragung an eine Ersatzperson gemäß der nachfolgendem lit. d), nicht möglich bzw. nur in Form einer kostenpflichtigen Stornierung gemäß Ziffer 6. und anschließenden Neubuchung.
d) Bis zum Reiseantritt kann der Kunde unabhängig vom gebuchten Tarif verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf der Mitteilung an TUI Cruises. TUI Cruises kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für eine solche Änderung von Reiseteilnehmern (Namensänderungen, Personenersetzung) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Person erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) tatsächlich entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden unbenommen. Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson pro Änderung entstehenden Kosten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner.
e) Für Änderungen des An- und Abreisepakets wird bis 50 Tage vor Reisebeginn eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person pro Änderung erhoben. Spätere Änderungen sind nur im Wege einer Stornierung und Neubuchung möglich. Abweichend von der vorstehenden Regelung sind Namensänderungen und Umbuchungen beim An- und Abreisepaket Flug individuell, welches tagesaktuelle, nicht im im Basisangebot angebotene Flüge beinhaltet, nicht möglich. Bei diesem Anreisepaket gilt im Fall von Änderungen oder Rücktritt stets eine pauschale Entschädigung von 100 % des diesbezüglichen Reisepreises. Für Rail & Cruise (Zug zum Schiff) Spartarife ab 182 Tage vor Reisebeginn gilt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 100 % des diesbezüglichen Reisepreises. TUI Cruises behält sich vor, dem Kunden tatsächlich gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften, Bahn) entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen. Der Nachweis, dass mit dem Eintritt des Dritten keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Kunden jeweils unbenommen.

8. Rücktritt und Kündigung durch TUI Cruises
Der Kapitän trägt die Verantwortung für sämtliche Gäste und Besatzungsmitglieder. Seinen Anordnungen ist daher Folge zu leisten. Der Kapitän kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um im einzelnen Fall eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert.
TUI Cruises kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde nach dem Urteil des Kapitäns
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
- in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
- Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel oder für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke mit sich führt,
- die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung mit Fristsetzung so nachhaltig stört oder sich so nachhaltig vertragswidrig verhält oder Anweisungen des Kapitäns missachtet, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
Ferner kann TUI Cruises den Reisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falscher Angabe zur Person und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat.
In diesen Fällen kann der Kunde von der Reise ausgeschlossen werden. TUI Cruises behält den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die TUI Cruises aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Kunde.
 
9. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
a) Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Er ist verpflichtet, der von TUI Cruises eingesetzten Reiseleitung eventuelle Reisemängel anzuzeigen und unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe zu verlangen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Reisepreisminderung nicht ein; das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
b) Verlust oder Beschädigungen des Reisegepäcks sind unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts, vgl. Ziffer 11.
c) TUI Cruises kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. TUI Cruises kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, z. B. eine andere Fluggesellschaft bzw. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
d) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet TUI Cruises innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für TUI Cruises erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von TUI Cruises oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
 
10. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung von TUI Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
b) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).
c) Kommt TUI Cruises die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung des Veranstalters nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Abkommens von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere der Montrealer Vereinbarung, je nachdem, welche Bestimmungen Anwendung finden.
d) Wertgegenstände (z. B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen) sind bei An- und Abreise sicher verwahrt im Handgepäck mitzuführen. Für eine Verwahrung im Reisegepäck während An- und Abreise haftet TUI Cruises nicht. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen im vorgenannten Sinn sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet TUI Cruises nicht, es sei denn, die Schäden bzw. Verluste sind auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zurückzuführen. Auch bei Aufbewahrung oder Transport in den bei Landausflügen oder Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten von TUI Cruises zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat. Für Beschädigung oder Verlust von Kabinengepäck haftet TUI Cruises nach den Regeln des Handelsgesetzbuches.
e) TUI Cruises haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von TUI Cruises sind, und getrennt ausgewählt wurden.
f) Bucht der Reisende über TUI Cruises einen Zug zum Flug, muss der Reisende die Zugfahrt so auswählen, dass er den Flughafen rechtzeitig, planmäßig mindestens drei Stunden vor Abflug, erreicht. Bucht er die Zugfahrt zum Schiff, ist die Anfahrt so auszuwählen, dass er das Schiff mindestens drei Stunden vor der im Katalog angegebenen Abfahrt erreicht. Werden diese Zeitpuffer nicht eingehalten und hat der Gast die Nichteinhaltung zu vertreten, haftet TUI Cruises nicht für mögliche Folgekosten.
 
11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretung
a) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Diese Ansprüche sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich TUI Cruises anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß lit. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
c) Reiserechtliche Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI Cruises oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TUI Cruises beruhen, verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung nach den vorstehenden Sätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
d) Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
e) Schweben zwischen dem Kunden und TUI Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TUI Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.
f) Das Reisebüro tritt nur als Vermittler bei Abschluss des Reisevertrags auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen.
 
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
a) Der Kunde hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen und Reisebestimmungen (Vorschriften) der Länder und Häfen, die von der Reise berührt werden, sowie alle Regeln und Anweisungen von TUI Cruises und ihren Beauftragten zu befolgen.
b) TUI Cruises informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat oder TUI Cruises.
c) Der Kunde ist für die Beschaffung und das Mitführen notwendiger Reisepapiere (z. B. Visa, Impfzeugnisse), eventuelle Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften selbst verantwortlich, es sei denn, dass sich TUI Cruises ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten sowie Strafen, Bußen und Auslagen, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zulasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens TUI Cruises bedingt sind. Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die TUI Cruises in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
d) TUI Cruises weist darauf hin, dass Minderjährige, die ohne Eltern reisen, eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mit sich führen sollten. Ohne diese kann es in vielen Ländern zu Einschränkungen oder einer Verweigerung der Einschiffung kommen. Die Erklärung sollte mindestens in englischer Sprache, empfehlenswerterweise aber auch in der Sprache der jeweiligen Reiseländer verfasst und beglaubigt sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich bei den jeweiligen Botschaften darüber zu informieren.
e) TUI Cruises ist im Fall des Verstoßes gegen bzw. der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Gesundheits- oder sonstigen Einreisebestimmungen, insbesondere auch bei der nicht fristgerechten Zurverfügungstellung der Manifestdaten gemäß Ziffer 3. c), berechtigt, den Transport des Kunden zu verweigern und die entsprechenden Entschädigungspauschalen gemäß Ziffer 6. b) dieser Reisebedingungen zu verlangen. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, TUI Cruises nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
 
13. Einreden und Beschränkungen der Bediensteten und Beauftragten
Wird ein Bediensteter oder Beauftragter von TUI Cruises wegen eines Schadens, der im Zusammenhang mit der Beförderung entstanden ist, in Anspruch genommen, so kann er sich, sofern er beweist, dass er in Ausübung seiner Verrichtungen gehandelt hat, auf die Einreden und Haftungsbeschränkungen berufen, die nach diesen Reisebedingungen gelten.

14. Datenschutz
TUI Cruises geht mit Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, wie z. B. den deutschen Datenschutzbestimmungen oder der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verarbeitet. Die Mitarbeiter und Beauftragten von TUI Cruises sind auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verpflichtet. Die Hinweise über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer Rechte finden Sie unter www.meinschiff.com/datenschutz
 
15. Reisebeschränkungen für werdende Mütter und Säuglinge sowie für Personen mit eingeschränkter Mobilität
a) Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung an Bord des Schiffs sind werdende Mütter, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden, sowie Säuglinge unter 6 Monaten von einer Reise ausgeschlossen. Säuglinge, die bei Reiseantritt mindestens 6 Monate alt sind, dürfen dann an einer Reise teilnehmen, wenn diese nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Seetage aufweist. Andernfalls ist ein Alter von mindestens 12 Monaten notwendig. Generell wird der vollständige empfohlene Impfschutz bei Säuglingen vorausgesetzt.
b) Allen Gästen mit einer körperlichen Beeinträchtigung möchten wir eine schöne Reise bei uns an Bord ermöglichen. Unter anderem existieren an Bord barrierefreie Kabinen und Bereiche. Nichtsdestotrotz sind unsere Reisen nicht uneingeschränkt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Auf Verlangen stellt TUI Cruises Informationen über eine Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden zur Verfügung. Auf besondere Bedürfnisse hat der Kunde bei Buchung hinzuweisen.
c) Aus Sicherheitsgründen behält TUI Cruises sich das Recht vor, Gehörlose, Blinde, Personen, die trotz Sehhilfe auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 5 % der normalen Sehkraft haben, sowie Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nur zusammen mit einer volljährigen, körperlich und geistig nicht beeinträchtigten Begleitperson auf ihrer Kabine reisen zu lassen. Die Zulassung von Reisen ohne entsprechende Begleitperson erfolgt nach Prüfung des Einzelfalls.
d) Aus Sicherheitsgründen und wegen der erhöhten Verletzungsgefahr ist es möglich, dass Gäste, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nach Entscheidung des Kapitäns (u. a. abhängig von der Wetterlage und Hafensituation) in Tenderhäfen nicht an Land gehen können.
 
16. Ärztliche Betreuung
a) Ein modernes Hospital mit qualifizierten Schiffsärzten, ausgebildeten Krankenschwestern und vorrangig deutschen Arzneimitteln befindet sich auf jedem Schiff. Die Leistungen des Hospitals sind nicht Bestandteil des Reisevertrags.
b) Bei der Behandlung auf dem Schiff handelt es sich um eine Behandlung, die einem Arztbesuch im Ausland gleichkommt (Flaggenstaat Malta). Deutsche Gebührenrichtlinien und deutsche Krankenversicherungen finden an Bord keine Anwendung. Wir empfehlen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Die Bezahlung erfolgt per Bordkarte, eine Abrechnung per Versichertenkarte ist nicht möglich. Eine Haftung für die Erstattungsfähigkeit der Behandlungen in voller Höhe von Ihrer jeweiligen persönlichen Krankenversicherung kann TUI Cruises nicht übernehmen.
c) Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord nur eingeschränkt möglich. Etwa ist die Ausstattung des Bordhospitals nicht speziell auf die Versorgung von Babys und Kleinkindern ausgelegt. Ferner können Dialysen und zahnmedizinische Behandlungen an Bord nicht durchgeführt werden. Zudem ist das Sortiment in der Bordapotheke für allgemeine Erkrankungen sowie zur Erst-Notfallbehandlung ausgestattet. Im medizinischen Notfall wird der Patient ausgeschifft und in ein nahegelegenes Krankenhaus an Land gebracht. Die damit verbundenen Kosten trägt der Patient. Gäste, die sich in ärztlicher Behandlung befinden, sollten ihre Krankenunterlagen mit sich führen.

17. Gerichtsstand / Alternative Streitbeilegung
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, für Personen, denen nach Abschluss des Vertrages ihr Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Hamburg. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. TUI Cruises nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.
 
Veranstalter
TUI Cruises GmbH
Heidenkampsweg 58
20097 Hamburg

Stand: 04 / 2023