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Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Reisebedingungen, Ihr Vertragspartner Diese allgemeinen Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Carnival plc (Registersitz: Carnival House, 100 Harbour Parade, Southampton SO15 1ST, Großbritannien). Carnival plc vertreibt diese Reise unter der Marke CUNARD. Soweit nachfolgend von CUNARD die Rede ist, ist damitin rechtlicher Hinsicht derInhaber dieser Marke,Carnival plc,gemeint. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu den § 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Als „Kunde“ werden nachstehend unser Vertragspartner und als „Reisende“ diejenigen Personen bezeichnet, die tatsächlich die Reise antreten.
Persönliche Voraussetzungen des Reisenden Der Kunde sichert zu,dass die Reisenden reisetauglich sind.CUNARD hat das Recht, vom Kunden eine ärztliche Bescheinigung über die Reisetauglichkeit der Reisenden zu verlangen. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Person ab 18 Jahren an einer Reise teilnehmen.CUNARD kann die notwendige medizinische Betreuung von Kindern unter einemJahr sowie von Schwangeren ab der 24. Schwangerschaftswoche nicht gewährleisten.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde CUNARD den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung mit allen darin enthaltenen Informationen, insbesondere auch bezüglich angebotener Flugleistungen, sowie diese Reisebedingungen.
1.2 Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Reisebestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch CUNARD zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung sowie ein ggf. im Reisebüro unterzeichnetes Buchungsformular stellen keine Annahme des Reisevertrags dar. CUNARD ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären und/oder die Nichtannahme zu begründen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist CUNARD an dieses neue Angebot gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
1.5 CUNARD räumt den Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein, das zeitlich begrenzt und abhängig von der Art des vereinbarten Preises ist.
- Geht CUNARDs erstmalige Buchungsbestätigung auf Basis eines Premium Preises bis zum 43. Tag vor Abfahrt dem Kunden zu, besteht ein 7-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht; ab dem 42. Tag besteht ein 1-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht.
- Geht CUNARDs erstmalige Buchungsbestätigung auf Basis eines Smart Preises oder eines Sonderpreises (d. h. eines Reisepreises, der im Vergleich zum Premium Preis reduziert ist) bis zum 43. Tag vor Abfahrt dem Kunden zu, besteht ein 3-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht; ab dem 42. Tag besteht ein 1-tägiges kostenfreies Rücktrittsrecht.
- Nach Ablauf der genannten Fristen gelten die Stornobedingungen in Ziffer 4.
2. Bezahlung 2.1 CUNARD und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % (bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten 30 %) des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist CUNARD berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen 3.1. Die Angebote und Angaben zu den vertraglichen Reiseleistungen in dem Katalog entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bis zur Übermittlung des Buchungswunsches des Kunden sind jedoch aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich, die CUNARD sich daher ausdrücklich vorbehält. Über diese Änderungen wird CUNARD den Kunden selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von CUNARD nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von CUNARD für den Reisenden zumutbar sind. Zumutbar sind nur Änderungen aufgrund von Umständen, die nach Vertragsschluss eintreten und für CUNARD bei Vertragsschluss auch nicht vorhersehbar waren. Außerdem dürfen sie den Charakter der Reise nicht verändern. In diesem Rahmen sind Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten und/oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet, gestattet.
3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4. CUNARD ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.5. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CUNARD in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von CUNARD über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber CUNARD unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert CUNARD den Anspruch auf den Reisepreis. Soweit das kostenfreie Rücktrittsrecht nach Ziffer 1.5 nicht eingreift, kann CUNARD stattdessen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von CUNARD zu vertreten ist oder soweit am Bestimmungsort oder dessen unmittelbarer Nähe nicht außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle von CUNARD unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von CUNARD ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was CUNARD durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch CUNARD zu begründen ist. CUNARD hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
- Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bis zum 50. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 20% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 30% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 49. Tag bis 30. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 25% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 30% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 29. Tag bis 22. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 35% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 35% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr vom 21. Tag bis 15. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 60% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 60% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr ab dem 14. Tag vor Abfahrt: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 80% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 80% des Reisepreises - Bei Rücktritt beträgt die Stornogebühr bei Nichterscheinen, Stornierung am Tag der Abfahrt und bei nachträglicher Stornierung: bei Vereinbarung eines Premium Preises: 95% des Reisepreises bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten*: 95% des Reisepreises |
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*Sonderangebote = Reisepreise, die im Vergleich zum Premium Preis reduziert sind.
4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, CUNARD nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.5 CUNARD behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit CUNARD nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist CUNARD verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von CUNARD zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Für die Umschreibung des Vertrages auf eine Ersatzperson berechnen wir Bearbeitungsgebühren von € 50,- (zuzüglich etwaiger von Dritten - insbesondere von Fluggesellschaften - erhobener Gebühren).
5. Umbuchungen 5.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er CUNARD um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil CUNARD keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Ansonsten sind Umbuchungen allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen sechs Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen können nur bis 50 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Im Gegensatz dazu sind Änderungen, die sich nur auf einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine Namenskorrekturen, die keine Änderung der Person darstellen, zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt möglich. Namenskorrekturen sind kostenfrei, von Dritten erhobene Gebühren (z. B. von Fluggesellschaften) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Je nach Preismodell werden für Umbuchungen und Änderungen unterschiedliche Kosten pro Person erhoben:
Bis 50 Tage vor Abfahrt:
- Umbuchung bei Vereinbarung eines Premium Preises kostenfrei (nur 1xmöglich)*, bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten € 200,- (nur 1x möglich)*
- Änderung bei Vereinbarung eines Premium Preises kostenfrei*, bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten € 100,-*
Ab 49 Tage vor Abfahrt:
- Umbuchung bei Vereinbarung eines Premium Preises nicht möglich, bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten nicht möglich
- Änderung bei Vereinbarung eines Premium Preises kostenfrei*, bei Vereinbarung eines Smart Preises oder bei Sonderangeboten € 100,-*
*zzgl. entstehender Kosten Dritter.
Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden
5.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, von der ursprünglich gebuchten Reise zu den Stornobedingungen unter Ziffer 4 zurückzutreten und eine neue Reise zu buchen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. CUNARD wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen CUNARD kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende
- eine ihm bekannte Reiseuntauglichkeit vor Reisebeginn nicht mitgeteilt hat;
- sein Alter wissentlich falsch angegeben hat;
- nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist;
- auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist;
- die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von CUNARD bzw. der Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;
- mit falschen Angaben gebucht hat;
- zum Reiseantritt unpünktlich erscheint oder
- nicht die notwendigen Reisevorschriften erfüllt bzw. nicht die notwendigen Reisepapiere mit sich führt, sodass die Gefahr besteht, dass andere Passagiere das Schiff nicht zum Landgang verlassen dürfen.
Kündigt CUNARD, so behält CUNARD den Anspruch auf den Reisepreis; CUNARD muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CUNARD aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der CUNARD von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden 8.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
Soweit CUNARD infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen.
Soweit die Mängelanzeige nicht erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist, ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort bzw. an Bord zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel CUNARD an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von CUNARD wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Reisenden anzuerkennen.
8.2 Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651 l BGB kündigen, hat er CUNARD zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe von CUNARD verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt CUNARD dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R. = Property Irregularity Report) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von CUNARD anzuzeigen.
9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung von CUNARD für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.2 CUNARD haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von CUNARD sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y bleiben hierdurch unberührt.
CUNARD haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von CUNARD ursächlich war.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat; Information über Verbraucherstreitbeilegung 10.1 Ansprüche nach den §§ 651 i Absatz 3 Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber CUNARD geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine schriftliche Geltendmachung wird empfohlen.
10.2. CUNARD betreibt ein modernes, schnelles und kulantes Reklamations- und Beschwerdemanagement. Dieses ist für seine Kunden unter kundenservice(at)cunard.co.uk oder telefonisch unter 040 415 33 555 erreichbar. Deshalb nimmt CUNARD nicht an Streitbeilegungsverfahren teil. CUNARD möchte mit dieser Information Mühen und Kosten durch vergebliche Anrufung der Verbraucherschlichtungsstelle für seine Kunden vermeiden.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet CUNARD, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist CUNARD verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald CUNARD weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss CUNARD den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss CUNARD den Kunden über den Wechsel informieren. CUNARD muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 12.1 CUNARD wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten der Bestimmungsländer einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Reisenden deutsche Staatsbürger sind und keine Besonderheiten in der Person der Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
12.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn CUNARD nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3 CUNARD haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass CUNARD eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
13. Datenschutz/Werbewiderspruchsrecht 13.1 CUNARD verwendet die vom Kunden/Reisenden im Zusammenhang mit der Reisebuchung anfallenden Daten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Reisevertrags. Daneben verwendet CUNARD Kundendaten, um dem Kunden/Reisenden gelegentlich gezielte Informationen zu seinen Schiffsreisen auf postalischem Weg zukommen zu lassen.
13.2 Sämtliche Daten zur Begründung und Durchführung des Vertrags verarbeiten wir auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a (Einwilligung), Buchstabe b (Vertragskontext) EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir verwenden Ihre Kontakt- und Vertragsdaten zudem für werbliche Zwecke auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO). Das berechtigte Interesse liegt in unserem Vertriebsinteresse. Besondere Datenkategorien verarbeiten wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder zur Erfüllung rechtlicher Ansprüche (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a und f DS-GVO).
13.3 Eine werbliche Ansprache per Telefon erfolgt nur, wenn der Kunde/Reisende hierin ausdrücklich eingewilligt hat.
13.4 Sofern CUNARD im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Schiffsreisen die E-Mail-Adresse des Kunden/Reisenden erhält, verwendet CUNARD diese auch dazu, den Kunden/Reisenden gelegentlich per E-Mail über seine Schiffsreisen zu informieren.
Der Verwendung der E-Mail-Adresse für werbliche Zwecke kann der Kunde/Reisende jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Auch im Übrigen kann der Kunde/Reisende der Verwendung der Kundendaten für werbliche Zwecke jederzeit formfrei CUNARD gegenüber widersprechen.
13.5 Ihre Daten geben wir ausschließlich an folgende Empfängerkategorien weiter: Agenturen zur Aussendung von Post- und E-Mail-Sendungen, Finanzdienstleister zur Durchführung von Zahlungsvorgängen; Reise- und Eventdienstleister wie u. a. Airlines, Hotels, Reisebüros. Diese Dienstleister verarbeiten die Daten ausschließlich zur Durchführung unseres Auftrags. Weitere Empfänger sind je nach Reiseland Einwanderungsbehörden und Hafenagenten. Je nach Reiseland kann es dabei auch zu Übermittlungen ins Drittland (außerhalb der EU) kommen.
13.6 Ihre vertragsrelevanten Daten speichern wir für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Speicherdauer hängt im Übrigen von Ihrem Widerruf oder Widerspruch ab.
13.7 Sie haben als Kunde nach der DS-GVO folgende Rechte: Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Einwilligungen können Sie jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
13.8 In allen Datenschutzangelegenheiten können Sie sich direkt mit unserem Datenschutzbeauftragten unter folgender Anschrift in Verbindung setzen: Data Protection Officer, Privacy & Data Protection Team, Carnival House, 100 Harbour Parade, Southampton, SO15 1ST, Großbritannien, per Telefon +44 (0)344 338 8650, oder E-Mail privacy(at)carnivalukgroup.com.
13.9 Datenschutzbeschwerden können Sie außerdem an Ihre regional zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde richten.
13.10 Weitere Datenschutzinformationen erhalten Sie auf Datenschutz.
Veranstalter: Cunard Line, eine Marke der Carnival plc
Carnival House
100 Harbour Parade
Southampton SO15 1ST UK
Repräsentanz Hamburg
Brodschrangen 4
20457 Hamburg
Stand: März 2023