AGB der Reederei Havila Voyages

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A. Allgemein – die Parteien und der Inhalt des Pauschalreisevertrags
Die Parteien des Pauschalreisevertrags
Dieser Pauschalreisevertrag („Pauschalreisevertrag“ oder „Reisebedingungen“ o.ä.) wurde abgeschlossen zwischen Ihnen als Reisenden (nachfolgend „Reisender“, „Kunde“, „Sie“, „Ihnen“ o. ä.) und Havila Kystruten AS, 6092 Fosnavåg, Norwegen, Reg.-Nr. 918 458999 als Veranstalter (nachfolgend „Havila Kystruten“, „Veranstalter“, „Vermittler“ o. ä.). Der Reisende und Havila Kystruten können im Folgenden auch zusammen als „Parteien“ oder „die Parteien“ bezeichnet werden.
Inhalt des Pauschalreisevertrags
Dieser Pauschalreisevertrag basiert auf den Beschreibungen, Informationen und Vorbehalten in der Broschüre und/oder auf der Website für Ihre Reise (siehe auch Teil C, Abschnitt 2 unten) und sowie darauf, dass der Kunde unsere Allgemeinen Reisebedingungen (Teil C), die Vorschriften für die Seereisen von Havila Kystruten AS (Teil B) und eventuelle individuell vereinbarte schriftliche Bedingungen zwischen dem Reisenden und der Havila Kystruten AS akzeptiert.
Verhältnis zum Pauschalreisegesetz und zum Seeverkehrsgesetz – Ausnahmen vom Pauschalreisegesetz
Die Reisen mit der Havila Kystruten AS werden durch unsere Allgemeinen Reisebedingungen geregelt. Die Bedingungen gelten nur für Pauschalreisen, die unter § 1 des Gesetzes über Pauschalreisen vom 15.6.2018 („Pauschalreisegesetz“) fallen. Kunden, die unter das Pauschalreisegesetz § 2 fallen und/oder ganz oder im Wesentlichen im Zusammenhang mit Geschäftstätigkeit, Firmenbetrieb, Forschung oder Berufswettbewerben usw. reisen, fallen dennoch nicht unter die Allgemeinen Reisebedingungen und das Pauschalreisegesetz. Reisen, die nicht als Pauschalreise definiert sind, folgen den Bestimmungen des Seeverkehrsgesetzes, siehe separate Bedingungen. Aus Gründen der Klarheit weisen wir darauf hin, dass das Pauschalreisegesetz ferner keine Passagiere umfasst, die nur Reisen ohne Unterkunft oder andere Dienstleistungen gebucht haben.

B. Geschäftsordnung für Passagiere im Seeverkehr von Havila Kystruten AS
Haustiere
: Haustiere sind leider weder in der Kabine noch in den öffentlichen Bereichen unserer Schiffe erlaubt. Wenn Sie mit Tieren reisen möchten, wenden Sie sich für den Transport an Nor Lines. Ausnahmen können für Passagiere gewährt werden, die Hilfe benötigen, z. B. für Leit- und Begleithunde. Wir bitten Passagiere, die Tiere mitnehmen müssen, sich an [Kontaktinfo] zu wenden, um festzustellen, ob sie die Tiere mitnehmen können.
Besondere Ernährungsanforderungen/Allergien: In all unseren Lebensmitteln sind die Allergene gekennzeichnet, sodass Sie selbst sehen und entscheiden können, was Sie essen können oder nicht. Wenn Sie Allergien haben, bitten wir Sie, vor der Abreise mit uns Kontakt [Kontaktinfo] aufzunehmen.
Ausflüge: Eine Reise mit Havila Kystruten AS kann spektakuläre Naturerlebnisse bieten, wie zum Beispiel Begegnungen mit wilden und zahmen Tieren, Nordlicht, Schnee u.ä. Dies sind jedoch Dinge, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, und wir können nicht garantieren, dass Sie solche Naturerlebnisse auf Ihrer Reise oder bei Ausflügen haben werden. Einzelheiten dazu finden Sie in den Allgemeinen Reisebedingungen in Teil C, einschließlich Abschnitt 8.5.
Verhalten an Bord: Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Passagiere an Bord des Schiffes ist es wichtig, dass Sie sich als Gast bei uns ordnungsgemäß verhalten. Dies betrifft auch Passagiere, für die Sie verantwortlich sind, wie z. B. Kinder. Wir haben folgende Richtlinien für das Verhalten an Bord, siehe Verhaltensregeln für Passagiere an Bord des Schiffes unten.
Verhaltensregeln für Passagiere an Bord des Schiffes
1. Ihre körperliche oder geistige Verfassung, Ihr Verhalten und Ihre Einstellung dürfen Sie selbst, Mitreisende, die Besatzung oder das Schiff nicht gefährden.
2. Sie sind dafür verantwortlich, sich zu informieren und die an Bord geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und zu befolgen. Sie müssen jederzeit die Regeln und die Anweisungen der Besatzung befolgen, sowohl im Terminal als auch an Bord des Schiffes.
3. Der Kapitän bzw. die Mitglieder seiner Besatzung an Bord können Vorschriften durchsetzen, die zur Wahrung der Sicherheit und des Wohlbefindens von Passagieren und Besatzung als notwendig erachtet werden.
4. Das Kochen in den Kabinen ist nicht erlaubt. Ebenso wenig ist die Verwendung von Haushaltsgeräten, wie Bügeleisen, gestattet.
5. Mitgebrachter Alkohol darf an Bord nicht verzehrt werden. Weder in Ihrer eigenen Kabine noch in den öffentlichen Bereichen. Ein Verstoß dagegen wird für jede Person, die sich beim Konsumieren dieses Alkohols in der Kabine aufhält mit 2500 NOK geahndet.
6. Wir können Ihnen das Einchecken zu jedem Zeitpunkt der Reise verweigern, wenn Ihr Verhalten nicht unseren Regeln entsprecht. Wir können Sie auch zum Verlassen des Schiffes auffordern, wenn Sie unsere Sicherheitsregeln und -anforderungen nicht befolgen. Sollten Sie des Schiffes verwiesen werden, tragen Sie selbst Ihre und/oder sonstige anfallenden Kosten. Hier wird auch auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt 7.2, Abschnitt 8.4 und das Seeverkehrsgesetz, Kapitel 15, einschließlich § 408 Seeverkehrsgesetz über die Ordnungspflicht des Passagiers verwiesen, nach denen der Passagier verpflichtet ist, die Vorschriften über Ordnung und Sicherheit an Bord einzuhalten.
7. Wenn Sie oder Ihr Fahrzeug das Eigentum von Havila Kystruten AS in irgendeiner Weise beschädigen, behalten wir uns das Recht vor, eine Entschädigung für den Schaden zu fordern. Dafür haften Sie oder Ihre Versicherungsgesellschaft.
8. Das Rauchen, auch von E-Zigaretten, ist in keiner unserer Kabinen gestattet. An Bord ist das Rauchen nur in bestimmten Bereichen gestattet. Diese Bereiche sind ausgeschildert. Für Rauchen außerhalb der markierten Bereiche wird eine Geldstrafe von 2 500 NOK verhängt. Es ist verboten, Zigarettenkippen ins Meer zu werfen. Schützen Sie die Umwelt und verwenden Sie einen Aschenbecher.
9. Der Einsatz von Drohnen ist an Bord nicht gestattet.
10. Passagiere dürfen an Bord unserer Schiffe keine Schuss- oder sonstigen Waffen tragen. Dies gilt auch für andere gefährliche Güter, die ein Sicherheitsrisiko für Personen und Sachwerte darstellen können.

C. Allgemeine Reisebedingungen – AGB
Bevor eine Buchung bestätigt wird, müssen Sie und die anderen Teilnehmer der Reise unsere schriftlichen Reisebedingungen und AGB lesen und sich damit vertraut machen, siehe Teil A oben.
Diese schriftlichen Bedingungen ersetzen alle eventuellen mündlichen Vereinbarungen oder Zusagen. Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass Teile dieser Bedingungen im Widerspruch zu früheren mündlichen Vereinbarungen stehen, kontaktieren Sie uns bitte zwecks schriftlicher Klärung. Havila Kystruten AS weist jedoch darauf hin, dass die Parteien keine mündlichen Vereinbarungen über Änderungen treffen können. Eine solche Änderung dieser schriftlichen Bedingungen muss schriftlich erfolgen und vom Geschäftsführer der Havila Kystruten AS unterzeichnet werden.
Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, können Sie in der Regel nicht mit der Havila Kystruten AS reisen.

1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
1.1.
Buchungsvorgang
Der Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn wir Ihnen oder Ihrem Reisebüro Ihre Buchung schriftlich bestätigt haben. Havila Kystruten AS ist dann für die Durchführung der Reise im Rahmen des Pauschalreisevertrags verantwortlich, während Sie als Kunde für die Zahlung gemäß den geltenden Reisebedingungen verantwortlich sind. Dies beinhaltet auch Zahlungen für zusätzliche Dienstleistungen, die Sie und/oder Ihre Reisegruppe gebucht und reserviert haben (z. B. Flüge, Reiseversicherungen, Ausflüge oder andere Dienste). Havila Kystruten AS ist jedoch nur für die Durchführung der Teile der Pauschalreise verantwortlich, die vom Pauschalreisevertrag abgedeckt sind.
1.2. Gruppenbuchung
Wenn Sie eine Buchung vornehmen, garantieren Sie auch, dass Sie befugt sind, in Ihrem eigenen Namen und im Namen Ihrer gesamten Reisegruppe („Reisegruppe“) einen Pauschalreisevertrag abzuschließen, und dass Sie dafür verantwortlich sind, dass alle Zahlungen, die im Namen der Reisegruppe vereinbart wurden, geleistet werden. Sie haben ferner Kenntnis von unserer Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung und sind von der Reisegruppe ermächtigt, deren personenbezogenen Daten an uns weiterzugeben. Dies umfasst auch (gegebenenfalls) spezielle Informationskategorien wie Informationen zum Gesundheitszustand, zu Behinderungen, zu religiösen und/oder ernährungsbedingten Anforderungen/Allergien.
1.3. Anzahlung und Restbetrag
Havila Kystruten AS kann die Zahlung einer Anzahlung bei der Buchung oder vor einem vertraglich festgelegten Fälligkeitsdatum verlangen (siehe Tabelle unten). Die Anzahlung muss auf die in diesem Pauschalreisevertrag festgelegte Art und Weise sowie gemäß den erhaltenen Informationen und innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden. Wenn der vereinbarte Betrag zwei Tage nach Fälligkeit nicht bei Havila Kystruten AS eingegangen ist, kann Havila Kystruten AS entweder:
i) den Pauschalreisevertrag kündigen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Zahlung vor dem Fälligkeitsdatum erfolgt ist;
oder ii) die Buchung stornieren, die Anzahlung einbehalten und eine Stornierungsgebühr gemäß den Stornierungsbedingungen unter Abschnitt 5.2 verlangen (Details siehe Tabelle unten).
Wenn Havila Kystruten AS Ihre Anzahlung erhalten hat, senden wir Ihnen eine Bestätigung des eingezahlten Betrags, die Sie lesen und bei eventuellen Fehlern korrigieren müssen. Für Änderungen oder Stornierungen gebuchter Veranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt können zusätzliche Gebühren anfallen. Wenn die Reise über einen Reiseveranstalter/ein Reisebüro gebucht wird, muss die gesamte Kommunikation bezüglich der Buchung Ihres Urlaubs über diese erfolgen. Der Reiseveranstalter/das Reisebüro ist auch dafür verantwortlich, dass die Kommunikation wie vereinbart gesendet und empfangen wird.
Preisprodukt Anzahlung
 
Zahlung des Restbetrags
 
SuperFlex
 
20 % des Gesamtbetrags werden bei der Buchung als Anzahlung gezahlt
 
Der Restbetrag ist 42 Tage vor dem Abreisetermin fällig
FlexiSaver
 
100 % des Gesamtbetrags werden bei der Buchung als Anzahlung gezahlt
 
Entf. (100 % des Gesamtbetrags werden bei der Buchung gezahlt)
 
Saver
 
Entf. (100 % des Gesamtbetrags werden bei der Buchung gezahlt)
 
Entf. (100 % des Gesamtbetrags werden bei der Buchung gezahlt)
 
Bitte beachten Sie:
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart wurde, wird die Anzahlung dem Kunden bei einer Stornierung nicht zurückerstattet.
Wenn der Veranstalter Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Lieferanten/Subunternehmern hat, die früher fällig werden, behält sich Havila Kystruten AS das Recht vor, eine frühere Begleichung der Anzahlung und des Restbetrags oder andern/höhere Beträge zu fordern, als in der Tabelle oben aufgeführt sind (zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, Linienflüge mit damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen für den Veranstalter, Hotels mit Forderung nach nicht erstattungsfähigen Vorauszahlungen, besondere Veranstaltungen an Land wie Ausflüge, Kurse usw.).
Im Zusammenhang mit der Buchung erhalten Sie in Ihren individuellen Reisebedingungen klare Informationen über den Zeitpunkt der Fälligkeit der Anzahlung und des Restbetrags.

2.
Inhalt des Vertrags
Zusätzlich zu dem, was aus Teil A folgt, umfasst der Pauschalreisevertrag Buchung und Bestätigung, Reisedokumente o. ä. sowie alle zusätzlichen Dienstleistungen, die durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien in der Pauschalreise enthalten sind. Ansonsten enthält der Pauschalreisevertrag auch die individuellen Bedingungen von Havila Kystruten AS, sofern diese von den allgemeinen Bedingungen in Teil C abweichen. Darüber hinaus sind die Informationen, die Havila Kystruten AS auf ihrer Website, in Katalogen, Broschüren und dergleichen gibt, Teil des Pauschalreisevertrags, es sei denn, es muss davon ausgegangen werden, dass sie für Ihren Kauf der Pauschalreise nicht relevant sind. Die Informationen gelten auch dann nicht als Teil des Pauschalreisevertrags, wenn sie vor Abschluss des Vertrages eindeutig geändert wurden, vgl. auch Abschnitt 6.4 unten. Havila Kystruten AS muss in der Kommunikation auf die Möglichkeit hinweisen, dass die Informationen vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags geändert werden können. Details siehe auch unter Abschnitt 6 und 8 unten.

3. Reisepreis
3.1. Preis
Der Preis Ihrer Reise, einschließlich eventueller zusätzlicher Bestellungen, wird in NOK (Norwegische Kronen) oder in Ihrer bestätigten Währung angegeben und weist den Gesamtpreis einschließlich aller Abgaben, Gebühren und Steuern aus. Havila Kystruten AS hat flexible Preise, was bedeutet, dass sich die Preise während der gesamten Saison je nach Nachfrage, Saison, Kabinentyp, Fahrzeug usw. ändern können. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise vor der Buchung zu ändern, wenn ein Preis aufgrund von Tippfehlern, Systemfehlern o. ä. offensichtlich falsch ist.
Darüber hinaus behalten wir uns das Recht vor, die Preise nach Vertragsabschluss in folgenden Fällen zu erhöhen:
- Änderungen des Preises für den Personenverkehr durch Preisänderungen für Kraftstoff oder andere Energiequellen
- Änderungen der Steuern oder Gebühren für die im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reisedienstleistungen oder
- Änderungen von Wechselkursen, die für die Pauschalreise von Bedeutung sind.
Wenn diese Bedingungen zu einem niedrigeren Preis führen, haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Preissenkung abzüglich Verwaltungskosten.
Die Preisänderung erfolgt proportional zu den genannten Änderungen, und Sie werden spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise über eventuelle Preisänderungen informiert. Wenn die Preisänderung dazu führt, dass sich der Pauschalreisepreis um mehr als 8 % des Gesamtpreises erhöht, können Sie wählen, ob Sie die Änderung akzeptieren oder die Reise ohne Stornierungsgebühr stornieren möchten. Wenn Sie bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % stornieren möchten, müssen Sie dies innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt unserer Benachrichtigung über die Preisänderung tun, siehe auch Abschnitt 8.1 unten.
3.2. Anzahlung
Havila Kystruten AS hat das Recht, eine Anzahlung zu verlangen, wenn der Reisende bei der Buchung nicht den vollen Preis der Reise bezahlt. Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter Abschnitt 1 und insbesondere Abschnitt 1.3 sowie in Ihren individuellen Reisebedingungen.

4. Besondere Bedingungen im Pauschalreisevertrag
4.1. Reiserücktrittsschutz und Reiseversicherung
4.1.1 Reiserücktrittsschutz über Dritte
(Versicherungsgesellschaft usw.)
Wenn Sie eine Reise mit Havila Kystruten AS buchen, müssen Sie und Ihre Reisegruppe eine gültige Reiseversicherung haben, die mindestens den Rücktritt von der Reise/dem Pauschalreisevertrag sowie eine Krankenversicherung bei Krankheit, Unfall, Personenschaden und Rücktransport sowie Sach-/Frachtschäden abdeckt. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Reiseversicherung in Anspruch nehmen, bevor Sie eine Rückerstattung von Havila Kystruten AS beantragen.
Der Reiserücktrittsschutz muss vom Kunden zusammen mit der Pauschalreise selbst abgeschlossen werden und dem Kunden das Recht einräumen, vom Pauschalreisevertrag in mindestens folgenden Fällen zurückzutreten: plötzliche und schwere Krankheit bei sich selbst oder bei jemandem in seiner unmittelbaren Familie oder Reisegesellschaft, andere unerwartete und schwerwiegende Vorfälle, vgl. auch Abschnitt 5.3 unten. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dass die Versicherung alle Ihre Bedürfnisse abdeckt, einschließlich bestehender Erkrankungen und Kosten, Rücktrittsgebühren und Rückreise im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit. Wenn Sie eine europäische Krankenversicherungskarte besitzen, muss diese auch mitgebracht werden, unabhängig davon, ob eine Reiseversicherung abgeschlossen wurde, siehe Abschnitt 4.2 unten. Sollte sich später herausstellen, dass Sie oder jemand in Ihrer Reisegruppe ohne eine ausreichende Reiseversicherung oder einen anderen gleichwertigen Versicherungsschutz reisen, haftet Havila Kystruten AS nicht für etwaige Kosten und Verluste, die ansonsten durch eine solche Versicherung gedeckt worden wären, einschließlich der damit verbundenen Folgeschäden.
Wenden Sie sich an eine Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl, um eine für Sie und Ihre Bedürfnisse passende Versicherung zu finden.
4.1.2 Reiserücktrittsversicherung durch Havila Kystruten AS (sofern eine solche angeboten wird)
Der Veranstalter muss den Kunden auch über sein Recht informieren, eine Reiseversicherung beim Vermittler oder Veranstalter, evtl. bei einer Versicherungsgesellschaft, abzuschließen, d. h. eine Versicherung für Verlust/Beschädigung von Gepäck usw., und zur Deckung der Kosten für ärztliche Versorgung und eine mögliche Rückführung im Fall von Unfall/oder Krankheit. Wird der Pauschalreisevertrag kurz vor Reiseantritt abgeschlossen, sind die im vorstehenden Absatz genannten Informationen soweit wie praktisch möglich zu übermitteln. Ist das Widerrufsrecht ein wesentlicher Bestandteil der Rahmenbedingungen des Veranstalters, ist dieser verpflichtet, den Kunden deutlich darauf aufmerksam zu machen.
4.2. Einreisebestimmungen
Alle Passagiere müssen sich über die aktuellen Anforderungen in Bezug auf Pass, Visa, Einwanderung und Gesundheit informieren, die von dem Land, in das Sie reisen, gestellt werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Aktualität dieser Informationen bei der zuständigen Botschaft und/oder dem Konsulat bzw. einem Arzt zu überprüfen. Wer für andere bucht, ist verpflichtet, korrekte und umfassende Informationen über seine Mitreisenden bereitzustellen. Reisende mit ausländischem Reisepass können die erforderlichen Informationen bei der norwegischen Einwanderungsbehörde erhalten (https://www.udi.no/skal-soke/besok-og-visum) oder sich an die zuständige Botschaft oder das Konsulat wenden. Wenn Sie auf Ihrem Weg durch andere Länder reisen, sind Sie dafür verantwortlich, sich mit den Vorschriften und Einreisebestimmungen des betreffenden Landes bekannt zu machen. Für Reisen in den EWR können Sie als EWR-Bürger vor der Abreise eine europäische Krankenversicherungskarte beantragen. Die Europäische Krankenversicherungskarte dokumentiert, dass Sie berechtigt sind, die notwendige Gesundheitsversorgung in einem anderen EWR-Land zu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen dieses Landes zu erhalten. Erfahren Sie mehr dazu auf https://helsenorge.no/turist-i-utlandet/europeisk-helsetrygdkort. Havila Kystruten AS haftet nicht, wenn Sie nicht reisen dürfen oder Ihnen andere Kosten entstehen, weil Sie die aktuellen Anforderungen für die Einreisebestimmungen nicht erfüllt haben. Havila Kystruten AS ist auch nicht verantwortlich für eventuell dafür entstehende Strafen/Geldstrafen, wenn Sie die Anforderungen und Empfehlungen nicht einhalten.
4.3. Gesundheitsinformationen
Wenn Sie als Passagier oder die Person, für die Sie buchen, eine Behinderung, eine eingeschränkte Mobilität oder aus anderen gesundheitlichen Gründen Probleme haben, die die Reise erschweren könnten, müssen Sie dies bei der Buchung angeben. Für Havila Kystruten AS ist es wichtig zu wissen, ob Sie oder jemand in Ihrer Reisegesellschaft Hilfe benötigen, damit Sie das bestmögliche Reiseerlebnis erhalten. Wenn Sie persönliche Hilfe, Medikamente, medizinische Geräte, Rollstühle in Standardgröße oder ähnliches benötigen, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Der Kapitän und das Personal an Bord können Ausrüstung ablehnen, die bei der Buchung nicht angegeben wurde oder die für die Reise als unsicher gilt. Wenn einem Passagier das Einchecken aus Sicherheitsgründen und/oder wegen Nichterfüllung der Reiseanforderungen verweigert wird, haftet die Havila Kystruten AS nicht für Verluste und zusätzliche Kosten, die dem Passagier entstehen. Schwangeren wird empfohlen, vor der Abreise einen Arzt zu konsultieren und eine maßgeschneiderte Reiseversicherung abzuschließen. Wir sind berechtigt, ein ärztliches Attest als Nachweis für die Reisefähigkeit zu fordern. Aus Sicherheitsgründen kann die Havila Kystruten AS Frauen ab der 24. Schwangerschaftswoche die Reise mit uns verweigern. Wenn wir es für notwendig halten, haben wir auch das Recht, vom Passagier vor dem Beginn der Reise das Einreichen eines Gesundheitsfragebogens zu verlangen.
4.4 Informationen zur Beförderung
Wir bieten nur die Beförderung mit unseren Schiffen und in einigen Fällen den Transfer vom Flughafen zum Schiff an. Wir übernehmen keine Haftung für den Luftverkehr im Zusammenhang mit der Reise oder für die Folgen von Verspätungen im Luftverkehr.
4.5. Reisegarantiefonds
Havila Kystruten AS hat die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten im Reisegarantiefonds hinterlegt, um Sie als Passagier abzusichern. Weitere Informationen finden Sie hier: https://reisegarantifondet.no. 
4.6 Weitere Bedingungen
Für die Havila Kystruten AS hat die Sicherheit die höchste Priorität und wir erfüllen die aktuellen Sicherheitsanforderungen der nationalen Gesetzgebung. Während der Reise müssen Sie die Vorschriften der Havila Kystruten AS und der Reiseveranstalter befolgen. Der Passagier muss unsere Verhaltensregeln befolgen und einhalten, damit Mitreisende und andere nicht gestört werden. Wird dies nicht eingehalten, kann Havila Kystruten AS den Pauschalreisevertrag kündigen, ohne dass der Reisende Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung hat. Der Kapitän oder anderes an Bord befindliches Personal hat das Recht zu beschließen, Passagieren das Ein- oder Auschecken zu verweigern, wenn sie der Ansicht sind, dass diese nicht reisefähig oder übermäßig betrunken sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Sicherheitsrisiko darstellen, ihnen durch einen Hafen der Landgang verweigert werden könnte o. ä. Der Kapitän und das Personal können auch Passagiere in einem Hafen absetzen, die Kabine für Passagiere wechseln, über medizinische Hilfe entscheiden und/oder den Passagier auf dessen Kosten in eine Klinik überführen lassen und/oder über die Rückführung des Passagiers entscheiden. Wir sind berechtigt, Passagiere und ihr Gepäck aus Sicherheitsgründen sowohl am Terminal vor dem Einchecken als auch an Bord des Schiffes zu inspizieren. Ansonsten gelten die Verhaltensregeln in Teil B und sonstige Verhaltensregeln in den Reisebedingungen.

5. Das Recht des Kunden auf Stornierung oder Übertragung der Reise
5.1. Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen
Sie haben das Recht, die Reise zu stornieren und eine Rückerstattung der für die Reise gezahlten Beträge ohne Stornierungsgebühr zu erhalten, wenn es am Reiseziel oder in unmittelbarer Nähe in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände wie Kriegshandlungen, Naturkatastrophen, gefährliche Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien oder andere Ereignisse gab, die den genannten gleichgestellt werden können und die den Abschluss der Reise oder die Beförderung des Kunden zum Reiseziel beeinträchtigen.
Das Recht auf Stornierung gilt auch, wenn die Ereignisse auf oder entlang der Reiseroute stattfinden und ein reales Risiko für Sie darstellen. Havila Kystruten AS zahlt jedoch keine weitere Entschädigung, die über den Reisepreis hinausgeht. Das Recht auf Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen gilt nur, wenn das norwegische Außenministerium von Reisen zum Reiseziel oder in unmittelbare Nähe abrät.
Das Recht auf Stornierung nach dieser Klausel gilt nicht, wenn der Kunde die Umstände kannte oder hätte kennen müssen, als er beim Kauf der Reise den Pauschalreisevertrag abgeschlossen hat.
5.2. Stornierung gegen Gebühr
Sie können Ihre Reise für Sie oder jemanden in Ihrer Reisegruppe jederzeit vor Reiseantritt gegen eine Gebühr stornieren. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und muss durch dieselbe Person oder dasselbe Reisebüro erfolgen, durch die die ursprüngliche Buchung vorgenommen wurde. Die Stornierung wird am selben Tag wirksam, an dem wir Ihre schriftliche Stornierung erhalten. Da für uns als Reiseveranstalter vom Tag Ihrer Buchung bis zum Tag der Abreise Kosten entstehen, berechnen wir folgende Stornierungsgebühren:
Preisprodukt
 
Eingang der schriftlichen Stornierung bei Havila Kystruten AS vor Reiseantritt
 
Stornierungsgebühr – Anteil am Gesamtpreis für die Reiseveranstaltung (ohne Versicherungsprämien)
 
SuperFlex
 
Bis zu 43 Tage vor dem Abreisetermin
 
Kann storniert werden. Kostenlos und mit voller Rückerstattung des bezahlten Betrags.
 
FlexiSaver
 
Stornierung 42 Tage vor dem Abreisetermin oder später

Bis zu 91 Tage vor dem Abreisetermin



Stornierung später als 90 Tage vor Abreisedatum (d.h. zwischen 90 Tagen und Abreisedatum)
Keine Rückerstattung

Volle Rückerstattung der Anzahlung abzüglich einer Stornierungsgebühr von 1.500 NOK pro Person und Kabine

Keine Rückerstattung, weder Anzahlung noch Restbetrag

Saver
 
Unabhängig vom Zeitpunkt
 
Kann nicht storniert werden. Für Bestellungen in dieser Preiskategorie werden keine Rückerstattungen gewährt.
 

Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Wenn der Veranstalter die Steuern und Gebühren im Namen des Kunden zurückfordert, kann hierfür auch eine angemessene Gebühr berechnet werden.
- Wenn das Recht des Veranstalters auf Erstattung von seinem Subunternehmer eingeschränkt ist, kann der Veranstalter die oben genannten Erstattungsregeln entsprechend einschränken. In jedem Fall kann das Stornierungsrecht des Kunden nicht stärker eingeschränkt werden als das Recht des Veranstalters gegenüber seinen Subunternehmern.
- Wenn die Buchung des Kunden mehrere Personen umfasst und der vereinbarte Gesamtpreis auf Rabatten basiert, die mit der Anzahl der Teilnehmer verbunden sind, kann die Grundlage für solche Rabatte wegfallen, wenn jemand aus der Reisegruppen storniert. Im Falle einer solchen teilweisen Stornierung erstattet der Veranstalter den Stornierenden den vereinbarten/bezahlten Preis anteilig und fordert von den verbleibenden Teilnehmern einen eventuellen Mehrpreis ein, der sich aus dem Wegfall von durch die Gruppengröße bedingten Rabatten ergibt.
- Wenn Sie eine Doppelkabine gebucht haben und für einen der Reisenden stornieren, bleibt der Preis für die Kabine gleich.
5.3. Bei plötzlicher und schwerer Krankheit oder Unfall – Reiserücktrittsschutz
5.3.1 Stornierung mit Reiserücktrittsschutz/Versicherung
Wenn der Kunde einen Reiserücktrittsschutz/eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, wie in Abschnitt 4.1 oben beschrieben, hat der Kunde das Recht, den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu verlangen, wenn er nachweisen kann, dass die Bedingungen für eine solche Stornierung erfüllt sind. Er ist verpflichtet, so bald wie möglich nach Bekanntwerden der Umstände, die ihn zur Stornierung berechtigen, den Veranstalter über die Stornierung zu informieren.
5.3.2 Das sollte der Reiserücktrittsschutz des Reisenden mindestens abdecken
Der Reiserücktrittsschutz sollte mindestens das Recht auf Stornierung umfassen, wenn der Kunde selbst oder dessen Ehepartner, eingetragener Partner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern oder Geschwister von einer plötzlichen und schweren Krankheit, Unfallverletzung oder Tod betroffen sind. Gleiches gilt, wenn dies die Reisegesellschaft des Kunden betrifft, und es unangemessen wäre, vom Kunden zu verlangen, die Reise ohne die betreffende Person durchzuführen. Gleichbedeutend mit dem Vorstehenden sind plötzliche und schwerwiegende Vorfälle, die den Kunden oder seinen Reisebegleiter betreffen und es nicht angemessen wäre, vom Kunden die Durchführung der Reise zu verlangen. Solche Vorfälle können Feuer- oder Wasserschäden an der Immobilie des Kunden o. ä. sein. Es sei betont, dass der Kunde aus den oben genannten Gründen nur dann zur Stornierung berechtigt ist, wenn der Versicherte zuvor die Bestätigung erhalten hat, dass der Grund für die Stornierung von seiner Versicherungsgesellschaft anerkannt wird.
Das Recht auf Stornierung nach den vorstehenden Absätzen setzt voraus, dass der Reisende die Umstände, die dazu führen, dass die Reise nicht angetreten werden kann, selbst nicht kannte oder hätte kennen müssen, und nicht selbst verursacht hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermittler oder Veranstalter so bald wie möglich über die Stornierung zu informieren, nachdem ihm die Umstände bekannt geworden sind, die die Stornierung nach diesem Abschnitt rechtfertigen. Ferner muss er eine Bescheinigung eines Arztes, einer Polizeibehörde oder einer Versicherungsgesellschaft über die Hinderungsgründe vorlegen. Wenn Sie oder jemand in Ihrer Reisegruppe ohne Versicherung reisen, haftet Havila Kystruten AS nicht für etwaige Kosten und Verluste, siehe Abschnitt 4.1 oben.
5.3.2 Wenn Havila Kystruten AS einen eigenen Reiserücktrittsschutz anbietet (nur, wenn dieser angeboten wird)
Wenn der Kunde den eigenen Reiserücktrittsschutz des Veranstalters akzeptiert hat, muss der Veranstalter im Falle einer Stornierung gemäß den o. g. Bestimmungen den gezahlten Betrag (abzüglich des Preises für den Reiserücktrittsschutz) unverzüglich rückerstatten, sobald der Kunde die erforderlichen Unterlagen vorlegt. Dies erfolgt eventuell nach Abzug einer angemessenen Verwaltungsgebühr, sofern eine solche Gebühr in den individuellen Bedingungen des Veranstalters oder im Versicherungsdokument angegeben ist.
Wenn die Buchung mehrere Reisende umfasst und der Gesamtpreis einen Rabatt basierend auf der Gesamtzahl der Teilnehmer enthält, kann eine Stornierung für einen oder mehrere Teilnehmer in der Gruppe bedeuten, dass die Bedingungen für den vereinbarten Preis nicht mehr vorliegen. Dies sollte keine Preiserhöhung für die verbleibenden Teilnehmer verursachen, sondern durch den Reiserücktrittsschutz abgedeckt sein.
Der Veranstalter hat das Recht, die Reisenden auf eine andere Unterkunft zu buchen, die besser auf die Größe der verbleibenden Gruppe abgestimmt ist, aber ansonsten der ursprünglich gebuchten Unterkunft entspricht. Das Recht auf eine solche Umbuchung setzt voraus, dass sie den Inhalt der gewählten Pauschalreise nicht reduziert und nicht dazu führt, dass die über die Pauschalreise bereitgestellten Informationen oder vereinbarten Zusatzleistungen nicht mehr erfüllt werden können.
5.4. Übertragung der Pauschalreise
Sie haben das Recht, die Reise an eine andere Person zu übertragen, die unsere Reisebedingungen erfüllt, einschließlich der Verpflichtungen in Abschnitt 4. Sie müssen uns mindestens 7 Tage vor Abreise über die Übertragung informieren und der neue Passagier muss über unsere Reisebedingungen informiert sein. Voraussetzung ist, dass der Veranstalter und/oder Subunternehmer nicht an Regeln gebunden ist, die eine solche Übertragung verbieten. Akzeptiert der Subunternehmer Namensänderungen, gelten zusätzlich zum Pauschalreisevertrag die Bedingungen des Subunternehmers. Sie und die Person, die die Reise übernimmt, sind gemeinsam für die Zahlung aller Beträge verantwortlich und beide erklären sich mit den Bedingungen des Pauschalreisevertrags einverstanden. Einzelne Ausflüge und/oder Veranstaltungen können eventuell nicht geändert oder übertragen werden und daher eine Stornierungsgebühr von bis zu 100 % des gezahlten Betrags verursachen. 
Wir behalten uns das Recht vor, bei der Übertragung einer Reise eine Verwaltungsgebühr zu erheben. Die Verwaltungsgebühr entspricht unseren Kosten für die Übertagung. Der ursprüngliche Kunde und der neue Reisende haften gesamtschuldnerisch sowohl für diese Gebühr als auch für den eventuellen Restbetrag der Reise.
Die Informationspflicht des Veranstalters nach dem Pauschalreisegesetz und diesen Bedingungen gilt gegenüber dem neuen Kunden in der Regel als erfüllt, sofern die Informationspflicht gegenüber der Person, die die Reise überträgt, erfüllt ist. Wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind und dies praktisch möglich ist, ist der Veranstalter weiterhin verpflichtet, die erforderlichen Informationen an die Person weiterzugeben, an die die Reise übertragen wurde. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung, wenn die Person, an die die Reise übertragen wurde, die vom Einreiseland festgelegten Anforderungen nicht erfüllt.
5.5. Änderung der Buchung
Wenn Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen möchten (z. B. Antrag auf Änderung von Reisetag, Reiseziel, Hotel usw.), werden Gebühren gemäß der nachstehenden Tabelle und Information fällig:

Preisprodukt und Änderungszeitpunkt
 
Änderungsregeln
 
Gebühren
 
SuperFlex

Mehr als/bis zu 43 Tage vor dem Abreisedatum.

Änderungen später als 42 Tage vor dem Abreisedatum
 
 

Änderungen zulässig
 

Änderungen können bis spätestens 2 Tage vor dem Abreisedatum vorgenommen werden
 
 

Keine Gebühr
 

Führt zu einer Verwaltungsgebühr von 500 NOK pro Änderung und Person
 
FlexiSaver

Mehr als/bis zu 91 Tage vor dem Abreisedatum.

Änderungen später als 90 Tage vor dem Abreisedatum
 
 

Änderung von Abreisedatum und Namen zulässig

Es ist erlaubt, den Namen gegen eine Verwaltungsgebühr zu ändern, siehe Spalte rechts.
 
 

Ohne Gebühren


Änderung gegen eine Verwaltungsgebühr von 1500 NOK. Wenn Sie die Reise auf eine günstigere Alternative als die zuerst gebuchte ändern, wird die Differenz nicht erstattet. Wenn Sie zu einem Datum mit einem höheren Preis wechseln, muss die Differenz bezahlt werden.
Saver

Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung
 
 

Änderungen sind in dieser Preiskategorie nicht zulässig.
 
 

Entf.
 

Darüber hinaus gelten folgende Änderungsbedingungen:
- Änderungen müssen bei der Partei vorgenommen werden, bei der Sie die Reise gebucht haben. Havila Kystruten AS bearbeitet keine Änderungswünsche von Reisenden, wenn die Reise über einen Agenten/Vermittler oder einen anderen Beteiligten gebucht wurde. Änderungen müssen direkt bei Ihrem Vertragspartner vorgenommen werden.
- Wenn dem Veranstalter durch die Änderung Steuern und Gebühren entstehen, kann hierfür zusätzlich eine angemessene Gebühr berechnet werden.
- Wenn das Recht des Veranstalters auf Änderungen gegenüber unseren Subunternehmern eingeschränkt ist, kann der Veranstalter die oben genannten Änderungsregeln entsprechend einschränken.
- Wenn die Buchung des Kunden mehrere Teilnehmer umfasst und der vereinbarte Gesamtpreis auf Rabatten basiert, die mit der Anzahl der Teilnehmer verbunden sind, kann die Grundlage für solche Rabatte wegfallen, wenn jemand aus der Reisegruppen die Buchung ändert.
Bei Missbrauch des Rechts auf Änderung Ihres Tickets (z. B. bei Missbrauch von Rabatten, Sonderangeboten o. ä.) hat Havila Kystruten AS das Recht, die Buchung zu stornieren und/oder die Änderung als neue Buchung zu betrachten.

6.1. Zu wenige Teilnehmer
6.1.1 Die Schiffe
Die Schiffe der Havila Kystruten AS fahren unabhängig von der Anzahl der Passagiere.
6.1.2 Ausflüge und Veranstaltungen usw.
Der Veranstalter kann einzelne Exkursionen ändern oder stornieren/einstellen, wenn die Anzahl der Plätze oder Belegungsanteile, die in den individuellen Bedingungen als Voraussetzung für die Durchführung der Exkursion festgelegt sind, nicht verkauft wird (d. h. wenn es zu wenige Anmeldungen gibt). Lesen Sie mehr über Ausflüge auf havilakystruten.no. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden so bald wie möglich über Änderungen/Stornierungen gemäß diesem Abschnitt zu informieren. Im Falle einer Stornierung nach diesem Abschnitt werden alle vom Kunden für den betreffenden Ausflug gezahlten Beträge so schnell wie möglich abzüglich etwaiger Gebühren erstattet. Havila Kystruten AS übernimmt keine Haftung für Preis- oder Druckfehler in den Informationen von unseren Subunternehmern.
6.2. Hindernisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters
Havila Kystruten AS kann eine Reise ohne Schadenersatz stornieren oder ändern, wenn wir durch unvermeidliche und außergewöhnliche Umstände aus Sicherheitsgründen am Fahren gehindert sind, einschließlich aufgrund von i) Wetterbedingungen und/oder ii) höherer Gewalt (wie Krieg oder Kriegshandlungen, Terror oder terroristische Bedrohung, Naturkatastrophen, gefährliche Infektionskrankheiten, Epidemien, Pandemien, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen sowie in Abschnitt 8.5 unten genannte oder sonstige Ereignisse, die mit den oben genannten gleichgesetzt werden können). Abfahrts- und Ankunftszeiten, Schiffsnamen und Routen sind nur Richtwerte und können nicht garantiert werden.
Wenn eine Reise aufgrund von Hindernissen, die außerhalb der Kontrolle von Havila Kystruten AS liegen, vor Beginn storniert wird, werden dem Kunden alle gezahlten Beträge erstattet, oder er erhält kostenlos eine andere Reise von ähnlicher Qualität, wenn Havila Kystruten AS die Möglichkeit hat, dies anzubieten. Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Reisedienstleistungen nur ablehnen, wenn sie nicht mit dem Pauschalreisevertrag vereinbar sind oder der Preisnachlass nicht ausreichend ist. Wenn dem Kunden eine alternative Reise von geringerer Qualität als der vereinbarten angeboten wird, muss dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass gewährt werden.
Unter den im ersten Absatz genannten Bedingungen haftet der Veranstalter nicht, wenn die Pauschalreise mangelhaft wird oder aufgrund genannter Hindernisse nach Beginn der Pauschalreise unterbrochen werden muss. Wenn die Reise vom Veranstalter oder Kunden aufgrund solcher Bedingungen verkürzt wird, hat der Kunde ebenfalls Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass. Der Veranstalter ist verpflichtet, eventuelle Risiken und Unannehmlichkeiten für den Kunden so weit wie möglich auszuschließen. Muss die Reise abgebrochen werden, ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden kostenlos und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten zum vereinbarten Rückkehrort zu bringen. Wenn kein Rückkehrort vereinbart wurde, gilt als vereinbart, dass dies der ständige oder vorübergehende Aufenthaltsort des Reisenden in Norwegen ist, alternativ der von den Parteien vereinbarte geplante Zielhafen des Reisenden. Der Zeitpunkt der Rückführung hängt von einer Einschätzung der Bedingungen vor Ort ab, einschließlich des tatsächlichen Risikos und/oder der Nachteile eines fortgesetzten Aufenthalts. Diese Bewertung ist auf der Grundlage der Aussagen der norwegischen und lokalen Behörden zu treffen.
Wenn der Veranstalter die Rückführung nicht durchführt oder sie unnötig verschiebt und der Kunde die Rückreise selbst organisieren muss, haftet der Veranstalter für alle eventuell notwendigen und dokumentierten zusätzlichen Kosten, die dem Kunden dadurch entstehen.
6.3. Das Recht des Veranstalters, Inhalt oder Bedingungen der Reise nach Vertragsabschluss zu ändern
Der Veranstalter darf die Bedingungen des Pauschalreisevertrags oder die Reisespezifikationen nach Abschluss eines Vertrags nicht zum Nachteil des Kunden ändern, es sei denn, es wurde ein Vorbehalt für die Änderung spezifizierter Dienstleistungen/Spezifikationen getroffen, was aus dem individuellen Pauschalreisevertrag, d. h. Reisedokument, Informationen auf der Website oder einem anderen Vertragsdokument, ausdrücklich hervorgehen muss.
Havila Kystruten AS behält sich das Recht vor, Details zu ändern und eventuelle Fehler in den Reisebedingungen oder auf der Rechnung jederzeit zu korrigieren. Solche Änderungen können beinhalten, dass wir Fluggesellschaften, Flugzeugtypen, Schiffe und Reiserouten ändern, ohne für sich eventuell daraus ergebende Verluste zu haften. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden so bald wie möglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Bedingungen oder den Inhalt nach Vertragsabschluss ändern möchte.
Der Veranstalter hat den Kunden gleichzeitig über sein Recht zu informieren, den Kauf der Reise zu stornieren, wenn die Änderungen dazu führen, dass die Reise nach der Änderung erhebliche Mängel für den Kunden aufweist, oder eine Preissenkung zu verlangen, wenn die Reise mangelhaft wird, siehe u. a. Abschnitt 8.1 unten. Wenn der Kunde dieses Recht nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Benachrichtigung über die Änderung geltend gemacht hat („Eingang“ bedeutet hier, dass die Nachricht vom Veranstalter über die vereinbarte Form der Kommunikation gesendet wurde, ohne eine Fehlermeldung zu erhalten), gilt die Änderung als akzeptiert und der Kunde verliert das Recht, den Kauf zu stornieren oder eine Preissenkung zu verlangen. Der Änderungsvorschlag des Veranstalters kann auch aus Angeboten für alternative Reisedienstleistungen bestehen, bei denen der Preis im Verhältnis zum Wert des neuen Pauschalreisevertrags nach oben oder unten angepasst wird.
Wenn besondere Umstände dazu führen, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, ist der Kunde verpflichtet, dies so bald wie möglich und innerhalb einer angemessenen Frist zu melden.
6.4 Vorbehalt von Änderungen vor Vertragsabschluss
Havila Kystruten AS behält sich das Recht vor, vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags mit dem Kunden Änderungen bei den angegebenen Informationen und Vertragsbedingungen, einschließlich der Preise vorzunehmen, vgl. auch Abschnitt 2. Es sind die jeweils aktuellen Informationen auf unserer Website, die für Ihre Buchung gültig sind. Sie sind daher verpflichtet, sich vor Abschluss der Buchung mit den aktualisierten Informationen auf unserer Website vertraut zu machen. Die Havila Kystruten AS setzt ferner voraus, dass Sie bei Ihren anderen Unterkunfts- und Beförderungsbuchungen (z. B. Flüge, Züge, Hotels usw.) ausreichend Zeit zwischen Ankunfts- und Abfahrtzeiten lassen, um eventuelle Verspätungen zu berücksichtigen, die bei Seefahrten zu erwarten sind. Havila Kystruten AS haftet nicht für zusätzliche Kosten, die Ihnen aufgrund solcher Verspätungen entstehen. Havila Kystruten AS übernimmt keine Haftung für eventuelle Druck- und Schreibfehler.

7. Pflichten der Parteien
7.1. Pflichten des Veranstalters/Vermittlers
Havila Kystruten AS führt die Reise gemäß den mit Ihnen vereinbarten Bedingungen durch. Sollten unvorhergesehene Umstände dennoch Änderungen auf der Reise erforderlich machen, muss Havila Kystruten AS in angemessenem Umfang sicherstellen, dass Sie den geringstmöglichen Unannehmlichkeiten ausgesetzt sind.
Der Veranstalter leistet Reisenden bei Schwierigkeiten schnellstmöglich angemessene Unterstützung. Die Unterstützung besteht darin, angemessene Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung bereitzustellen und gegebenenfalls bei der Suche nach alternativen Reisediensten zu helfen. Der Veranstalter kann eine angemessene Gebühr für diese Unterstützung erheben, wenn die Schwierigkeiten vom Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
Der Reiseveranstalter/Vermittler muss schnellstmöglich über Bedingungen informieren, von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für den Reisenden von Bedeutung sind.
Wenn der Reisende während der Reise auf Mängel hinweist, ist der Veranstalter verpflichtet, alles im Rahmen des Zumutbaren zu tun, um die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
7.2. Ihre Pflichten
a) Sie sind verpflichtet, sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Bedingungen, die Havila Kystruten AS auf seiner Website, in seinem Katalog oder auf andere Weise veröffentlicht hat, vertraut zu machen.
b) Bezahlung: Sie sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung innerhalb der in den Bedingungen festgelegten Frist zu zahlen. Bei wesentlichen Zahlungsversäumnissen hat Havila Kystruten AS das Recht, die Buchung zu stornieren.
c) Angaben: Sie sind verpflichtet, dem Vermittler oder Havila Kystruten AS relevante Angaben zur Verfügung zu stellen, von denen Sie wissen oder wissen müssten, dass sie für die Durchführung der Pauschalreise von wesentlicher Bedeutung sind. Wer für Mitreisende bucht, ist verpflichtet, auch über diese, korrekte und relevante Angaben zu machen. Der Veranstalter haftet nicht für Probleme, die dadurch entstehen, dass die Personalien oder besondere Bedürfnisse von Mitreisenden nicht korrekt übermittelt wurden. Jeder, der eine Pauschalreise für andere bucht, ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Person(en), die an der Pauschalreise teilnehmen soll(en), die vom Veranstalter festgelegten Bestimmungen einhalten kann/können und dass die betreffende Pauschalreise so beschaffen ist, dass der/die Reisende/n ohne Belastungen für sich oder andere daran teilnehmen können. Sie sind ferner verpflichtet, den Aufforderungen des Veranstalters zu folgen, die E-Mails, SMS-Nachrichten, Mitteilungen und Informationen auf Monitoren in der Kabine zu lesen und bei Bedarf den Informationsschalter oder die Rezeption aufzusuchen.
d) Reklamationen: Sie sind verpflichtet, Havila Kystruten AS unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie einen Mangel entdecken, der Ihnen Rechte gemäß Abschnitt 8.1 oder 8.2 a-e einräumt. Sie müssen dies sofort an Bord oder einem anderen relevanten Lieferanten melden, damit dieser sofort versuchen kann, Abhilfe zu schaffen. Wenn der Mangel nach Beginn der Pauschalreise entdeckt wird, müssen Sie so weit wie möglich vor Ort reklamieren.
e) Dokumente usw.: Sie sind verpflichtet zu überprüfen, ob Tickets und Reisedokumente mit der Buchung übereinstimmen und ob die Namen der Reisenden mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Sie sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass, eventuell erforderliche Visa/Gesundheitsbescheinigungen, Tickets, Referenznummern und andere für die Reise erforderliche Dokumente mitzubringen. Sie sind verpflichtet, die für die jeweilige Reise erforderlichen Unterlagen zu besorgen und die erforderlichen Versicherungen abzuschließen. Der Veranstalter hat das Recht, einen Reisenden abzulehnen, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht mitgenommen wurden.
f) Rücksicht auf Mitreisende usw.: Sie sind außerdem verpflichtet, die Bestimmungen des Veranstalters (einschließlich der Geschäftsordnung und der Anweisungen während der Reise) sowie die Geschäftsordnungen von Hotels und anderen Subunternehmern sowie die Vorschriften der örtlichen Behörden zu befolgen. Sie müssen ferner die Anweisungen von Havila Kystruten AS bezüglich Ankunftszeit, Ankunftsort usw. während der Reise befolgen sowie den Aufforderungen des Reiseleiters oder Beförderers im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen während der Reise Folge leisten. Der einzelne Teilnehmer der Reise darf nicht so auftreten, dass dies die Mitreisenden stört oder zu Sicherheits- oder praktischen Problemen für den Veranstalter führt. Der Veranstalter hat das Recht, einen Reisenden zu Beginn der Reise abzulehnen, wenn das Verhalten oder der Zustand des Reisenden deutlich macht, dass er die Anforderungen in diesem Punkt nicht erfüllen kann.
g) Heimreise usw. (wenn der Flug in der Pauschalreise enthalten ist): Sie sind verpflichtet, die Vorschriften von Havila Kystruten AS zur Bestätigung von Rückflugtickets auf Linienflügen einzuhalten. Havila Kystruten AS verweist hier unter anderem auf Ihre Verpflichtungen bezüglich eines ausreichenden Zeitpuffers in Abschnitt 6.4 oben. Andernfalls kann nicht erwartet werden, dass die reservierten Plätze genutzt werden können. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen der Abfahrtszeit zu informieren, indem Sie sich an den Reiseveranstalter oder den Vertreter des Reiseveranstalters wenden, wenn Sie sich von der Reisegesellschaft entfernt haben oder in den letzten 24 Stunden vor der geplanten Abreise anderweitig nicht erreichbar waren. Weitere Informationen siehe Informationen in Abschnitt 7.2 b), die entsprechend gelten.
h) Folgen bei Nichteinhaltung: Ein schwerwiegender Verstoß gegen diese Bestimmungen gibt Havila Kystruten AS nach entsprechender Aufforderung das Recht, Ihnen die weitere Teilnahme an der Reise zu verweigern. Wenn einem Passagier das Einchecken aus Sicherheitsgründen und/oder wegen Nichterfüllung der Reiseanforderungen verweigert wird, haftet Havila Kystruten AS nicht für Verluste und zusätzliche Kosten, die dem Passagier entstehen. Der Kunde kann für Verluste oder zusätzliche Kosten des Veranstalters haftbar gemacht werden, wenn ein grober Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen vorliegt. Der Kunde haftet für Schäden und Verluste usw. nach den üblichen Schadensersatzbestimmungen. Wir verweisen hier auch auf die Verhaltensregeln unter Punkt B.

8. Mängel
8.1. Mängel vor der Abreise
Sie können den Pauschalreisevertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn klar ist, dass die Pauschalreise erhebliche Mängel aufweist.
Gleiches gilt, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern und die Änderung einen wesentlichen Nachteil für den Kunden darstellt. Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind immer als wesentlicher Nachteil anzusehen. In diesem Fall muss der Kunde den Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist über die Stornierung informieren. Sofern keine besonderen Gründe dagegensprechen, sollte eine solche Benachrichtigung spätestens 7 Tage nach Eingang der Benachrichtigung über die Änderung oder so bald wie möglich erfolgen, wenn die Benachrichtigung kurz vor der Abreise eingeht. Der Kunde hat dann gemäß den Bestimmungen in § 29 Pauschalreisegesetz Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung aller gezahlten Beträge. Wenn wir innerhalb von 7 Tagen keine Antwort auf dem vereinbarten Kommunikationskanal erhalten (der Reisende ist auch verpflichtet, den Spam-/Junkmail-Filter in seinem E-Mail-Posteingang regelmäßig zu überprüfen), wird davon ausgegangen, dass der Reisende die Preiserhöhung als neuen und geänderten Pauschalreisevertrag akzeptiert hat.
Alternativ hat er das Recht und die Pflicht, an einer anderen Pauschalreise gleicher oder höherer Qualität teilzunehmen, wenn der Veranstalter oder Vermittler dies anbieten kann. Der Reisende kann die vorgeschlagenen alternativen Reisedienstleistungen nur ablehnen, wenn sie nicht mit dem Pauschalreisevertrag vereinbar sind oder der Preisnachlass nicht ausreichend ist. Wenn die vorgeschlagenen alternativen Reisedienstleistungen zu einer Pauschalreise von geringerer Qualität als vereinbart führen, muss dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass gewährt werden.Wenn der Veranstalter es innerhalb einer angemessenen Zeit versucht hat, aber dennoch keine solche Ersatzreise anbieten kann, kann der Kunde in angemessenen Grenzen, auf angemessene Weise und innerhalb einer angemessenen Zeit selbst eine Reise kaufen, die der ursprünglichen Reise entspricht, und dem Veranstalter dann eventuelle Mehrkosten dieses Kaufs nach den üblichen Regeln des Entschädigungsrechts in Rechnung stellen. Wenn ein solcher Ersatzkauf erheblich teurer ist als der Preis für die ursprüngliche Reise, kann der Reisende normalerweise keine Entschädigung vom Veranstalter erwarten.
8.2.Mängel nach der Abreise
Die Pauschalreise weist einen Mangel auf, wenn die Reisedienstleistungen, die Teil einer Pauschalreise sind, fehlen oder fehlerhaft erbracht wurden, und dies nicht auf Sie oder durch Sie bedingte Umstände zurückzuführen ist. Sie sind verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich zu reklamieren. In der Regel muss dies gleichzeitig mit dem Auftreten des Mangels erfolgen. Bei zur Beschwerde berechtigenden Mängel nach der Abreise kann der Kunden folgendes verlangen:
a) Abhilfe: Sie können verlangen, dass Havila Kystruten AS den Mangel behebt, wenn dies ohne unangemessene Kosten oder Unannehmlichkeiten für Sie möglich ist. Die Abhilfe muss innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erfolgen. Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben, kann der Reisende den Mangel selbst beheben und die Erstattung der erforderlichen Kosten verlangen. Wenn Sie eine Behebung zur Beseitigung des Mangels ablehnen oder wenn Sie trotz vorhandener Möglichkeit einen Mangel nicht beim Veranstalter oder dessen Vertreter reklamieren, damit eine Behebung erfolgen kann, verlieren Sie weitere Ansprüche.
b) Alternative Reisedienstleistungen: Sie können verlangen, dass Havila Kystruten AS eine alternative Reisedienstleistung anbietet, wenn ein wesentlicher Teil der Reisedienstleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht werden kann. Der Veranstalter muss nach Möglichkeit eine alternative Reisedienstleistung gleicher oder höherer Qualität ohne zusätzliche Kosten anbieten. Wenn die vorgeschlagenen alternativen Reisedienstleistungen zu einer Pauschalreise von geringerer Qualität als vereinbart führen, muss dem Reisenden ein angemessener Preisnachlass gewährt werden. Der Reisende kann das Angebot nur ablehnen, wenn es nicht mit dem Pauschalreisevertrag vereinbar ist oder der Preisnachlass nicht ausreichend ist. Wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände einen Rücktransport gemäß dem Pauschalreisevertrag unmöglich machen, trägt der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterbringung des Reisenden für einen Zeitraum von maximal drei Nächten.
c) Preisnachlass: Wird der Mangel nicht behoben, haben Sie Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass für den Zeitraum, in dem die Pauschalreise einen Mangel hatte.
d) Kündigung: Wenn die Pauschalreise einen Mangel aufweist, der die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt, und Havila Kystruten AS den Mangel nicht behoben bzw. keine alternative Dienstleistungen angeboten hat, können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen und den Wert der nicht erbrachten Reisedienstleistungen zurückfordern. Kündigt der Kunde den Pauschalreisevertrag gemäß dieser Bestimmung, hat er Anspruch auf kostenlosen Rücktransport zum Abfahrtsort oder an einen anderen Ort, an dem die Reise hätte beendet werden sollen, wenn die Pauschalreise ein Beförderungselement enthält. Die Regeln in Abschnitt 6.2., Absatz 3 gelten in gleicher Weise.
e) Schadensersatz: Wenn die in der Pauschalreise enthaltenen Reisedienstleistungen mangelhaft sind und dies zu finanziellen Verlusten führt, können Sie nach §§ 32 und 33 Pauschalreisegesetz eine angemessene Entschädigung von Havila Kystruten AS verlangen. Die Haftung von Havila Kystruten AS nach dem vorstehend Genannten entfällt, wenn Havila Kystruten AS nachweisen kann, dass der Mangel auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände oder Bedingungen zurückzuführen ist, wie sie in Abschnitt 8.5 unten angeführt sind. Das Recht auf Schadensersatz gilt auch dann nicht, wenn der Mangel auf einen Dritten zurückzuführen ist, der nicht mit der Erbringung der im Pauschalreisevertrag enthaltenen Reisedienstleistungen verbunden ist und/oder der Mangel nicht vorhergesehen oder vermieden werden konnte. Wenn beförderungsrechtliche Bestimmungen den Umfang oder die Bedingungen des Schadensersatzes eines Beförderers einschränkt, gelten dieselben Einschränkungen für den Veranstalter. Havila Kystruten AS begrenzt seine Haftung auf den Höchstbetrag, zu dessen Zahlung beispielsweise der Beförderer oder das betreffende Hotel gemäß internationalen Übereinkommen, EU/EWR-Vorschriften oder anderen nationalen oder internationalen Vorschriften verpflichtet wäre.
8.3. Entschädigungsgrenzen
Wenn die Haftung von Havila Kystruten AS nicht bereits durch andere beförderungsrechtliche Bestimmungen beschränkt ist, begrenzt Havila Kystruten AS die Entschädigung im Pauschalreisevertrag auf das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise (ohne Versicherungsprämien und Änderungsgebühren). Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig von leitenden Mitarbeitern von Havila Kystruten AS verursacht wurden.
8.4. Verhältnis zu anderen beförderungsrechtlichen Bestimmungen
Das Recht des Kunden auf Preisnachlass oder Entschädigung schränkt nicht die Rechte des Kunden nach anderen beförderungsrechtlichen Bestimmungen ein, es sei denn, eine solche Einschränkung ergibt sich bereits aus nationalen oder internationalen Regeln und Konventionen. Preisnachlässe und Schadensersatz nach dem Pauschalreisegesetz sowie Entschädigungen nach anderen beförderungsrechtlichen Bestimmungen werden miteinander verrechnet, damit dem Kunden keine zu hohe Entschädigung gewährt wird. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, denselben Schaden zweimal ersetzt zu bekommen, und muss den Veranstalter oder Lieferanten darüber informieren, ob der Schadensersatzanspruch auch der Versicherungsgesellschaft gemeldet und von dieser bearbeitet wurde, bevor den Anspruch bei ihm geltend gemacht wird.
Wenn Havila Kystruten AS einen Schadensersatz zahlt, haben wir das Recht, alle Beträge abzuziehen, die Sie vom Lieferanten der mangelhaften Reisedienstleistung (z. B. Hotel- oder Luftfahrtanbieter), gegen den der Anspruch geltend gemacht wird, erhalten haben oder zu deren Erhalt Sie berechtigt sind.
Der Kunde kann seinen Anspruch auf Preisnachlass oder Schadensersatz beim Veranstalter der Pauschalreise für solche Ansprüche geltend machen, die durch die Pauschalreise abgedeckt sind. Ansprüche gegenüber dem Beförderer (z. B. die Fluggesellschaft) nach anderen beförderungsrechtlichen Bestimmungen (einschließlich Standardentschädigung gemäß der EU-Verordnung über die Rechte von Fluggästen) müssen beim Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden. Unabhängig davon, ob der Veranstalter für Schäden gemäß dem oben Genannten haftet, ist der Reisende verpflichtet, den Verlust so weit wie möglich zu begrenzen. Ein Schadensersatz kann nicht für Verluste oder Schäden geltend gemacht werden, die durch Fahrlässigkeit oder Verhältnisse beim Reisenden selbst verursacht wurden.
Zusätzliche Einschränkungen bei Seereisen
Zusätzlich zu dem, was bereits als Einschränkung erwähnt wurde, wird die Haftung von Havila Kystruten AS im Zusammenhang mit Seereisen auch durch einschlägige internationale Übereinkommen, EU-Verordnungen und nationale Vorschriften wie dem Seeverkehrsgesetz, Kapitel 15 und dem Athener Übereinkommen begrenzt, vgl. § 418 Seeverkehrsgesetz.
Weitere Beschränkungen für den Verlust von Waren usw.
Havila Kystruten AS haftet nicht für Wertsachen (einschließlich Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Uhren usw.). Havila Kystruten AS kann die Haftung gemäß dem Athener Übereinkommen und/oder der EU-Verordnung 392/2009 darauf begrenzen, dass diese Wertsachen an der Rezeption des Schiffes gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt wurden.
Verhältnis zur EU-Verordnung 261/2004 (Verspätung, Stornierungen und Überbuchungen).
Die Bestimmungen dieser Verordnung sind unter folgender Adresse einsehbar: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0261.
Bei Verspätungen, Stornierungen und/oder Überbuchungen gelten die Regeln, die sich aus der genannten EU-Verordnung ergeben. Ansprüche aus dieser Verordnung müssen beim Beförderer geltend gemacht werden.
Wenn die EU-Verordnung dem Passagier das Recht einräumt, den Beförderungsvertrag zu kündigen, gilt dies nicht für den Rest der Pauschalreise, es sei denn, der Mangel ist so beschaffen, dass die Voraussetzungen für die Stornierung des Kaufs der Pauschalreise vorliegen, vgl. Abschnitt 8. Geringfügige Verspätungen berechtigen Sie normalerweise nicht dazu, den Kauf der Pauschalreise zu stornieren. Wenn der Passagier gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung die Reise abbricht/den Kauf der Reise storniert, die Bedingungen für die Stornierung des Kaufs der Pauschalreise gemäß dem Pauschalreisegesetz jedoch nicht vorliegen, erhält der Kunde nur den auf die Beförderung bezogenen Teil des Kaufpreises erstattet. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass in diesem Fall keine vollständige Rückerstattung des Pauschalreisepreises erfolgt.
8.5. Die folgenden Bedingungen gelten normalerweise nicht als Mangel bei der Pauschalreise gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 8.
I. Abweichungen von den Erwartungen des Kunden, die von Havila Kystruten AS nicht vorausgesetzt werden konnten, wie z. B. andere Baunormen am Bestimmungsort oder andere Bedingungen am Bestimmungsort, wenn die vom Kunden beanstandeten Bedingungen am Bestimmungsort als „normal“ angesehen werden müssen.
II. Ungewöhnliche Wetter- und andere natürliche Bedingungen oder sonstige Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle der Havila Kystruten AS liegen (wie z. B. Windgeschwindigkeit, Wellenhöhen, starke Strömungen, Eisbedingungen, extreme Flut oder Ebbe oder andere Wetterbedingungen, die zur Stornierung/ Änderung von Fahrplänen, Fahrrouten und Schiffen/Schiffstypen oder Anlaufhäfen führen können) und deren Folgen durch die Havila Kystruten AS nicht abgewendet werden konnten, selbst wenn alle angemessenen Maßnahmen, einschließlich verhältnismäßige finanzielle Aufwendungen, ergriffen worden sind. Dies gilt unabhängig davon, ob Havila Kystruten AS Kenntnis von diesen Umständen hat.
III. Bedingungen, bei denen der Reisende damit rechnen muss, dass sie von Zeit zu Zeit auftreten können, und die außerhalb der Kontrolle der Havila Kystruten AS liegen oder die nicht von den Bestimmungen des Pauschalreisevertrags abweichen.
IV. Verspätungen während der Beförderung oder geänderte Abfahrts-/Ankunftszeiten, wenn der Aufenthalt am Zielort nicht wesentlich verkürzt wird. Dies gilt nicht, wenn die Verspätung auf Wetterbedingungen zurückzuführen ist, die ein Sicherheitsrisiko für eine sichere Fahrt mit dem Passagierschiff darstellen.
V. Abweichungen von der Vereinbarung aufgrund von beim Kunden vorliegenden eigenen Umständen.
VI. Stornierungen oder Änderungen von eventuellen Ausflügen, die Sie direkt bei Dritten gebucht haben. Wir haften nicht für die Lieferung, für Verspätungen oder andere Vorkommnisse während eines solchen Ausflugs oder einer Aktivität, einschließlich der verspäteten Ankunft im Abfahrtshafen, die dazu führt, dass Sie die geplante Schiffsabfahrt nicht erreichen.
VII. Ereignisse, Wetterbedingungen und höhere Gewalt wie in Abschnitt 6.2 beschrieben.
VIII. Alle unsere Fotos auf unserer Website und in unserem Katalog sind entweder Illustrationen, authentisch oder original. Allerdings können wir nicht garantieren, dass der Passagiere alle gezeigten Tiere und Naturerlebnisse, wie Sonne, Schnee, Nordlichter usw. sehen und erleben wird.
IX. Havila Kystruten AS übernimmt keine Haftung für eventuelle Druck- und Schreibfehler, wie in Abschnitt 6.4 angegeben.

9. Streitigkeiten
Die Parteien versuchen, Streitigkeiten gütlich beizulegen. Jede eventuelle Reklamation muss zuerst direkt an Havila Kystruten AS gerichtet werden. Im Falle einer Reklamation muss der Reisende über die Beschwerdeverfahren sowie die in diesem Zusammenhang eventuell anfallenden Beschwerdegebühren informiert werden. Wenn die Beschwerde/Forderung des Kunden von Havila Kystruten AS nicht erfüllt wird oder die Parteien sich nicht einigen können, kann die Beschwerdekammer für Pauschalreisen https://reiselivsforum.no oder eine andere zuständige Schlichtungsstelle angerufen werden.
Ferner kann vom Reisenden auch das EU-Beschwerdeportal genutzt werden. Dies ist besonders relevant, wenn der Beschwerdeführer seinen Wohnsitz in einem anderen EU/EWR-Land hat. Die Beschwerde kann hier eingereicht werden http://ec.europa.eu/odr.

Dieser Pauschalreisevertrag unterliegt norwegischem Recht und wird dementsprechend ausgelegt. Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit oder infolge dieses Pauschalreisevertrags entstehen können und die nicht gütlich beigelegt werden, werden von Gerichten in Norwegen entschieden, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Die vorstehend genannten Beschwerdemöglichkeiten müssen genutzt werden, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Das Bezirksgericht Oslo wird im Falle einer Gerichtsverhandlung als vereinbarter Gerichtsstand angenommen.

10. Reiseveranstalter
Havila Kystruten AS
PO Box 215 NO
6099 Fosnavåg, Norway

Stand: 01/ 2022