AGB der Reederei Celebrity Cruises

Download
Ausdrucken
RICHTLINIEN ZUR GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND VERHALTEN DER GASTE SOWIE ANDERE RICHTLINEN

Es ist eine Bedingung für das Betreten und den Aufenthalt an Bord eines unserer Schiffe, dass alle Gäste während ihres gesamten Aufenthalts unsere Richtlinie zur Sicherheit und zum Verhalten der Gäste (“Richtlinie zum Verhalten der Gäste”) einhalten. Diese Richtlinie soll sicherstellen, dass alle Gäste an einem sicheren und angenehmen Kreuzfahrturlaub teilnehmen können, und als solche legt die Richtlinie zum Verhalten der Gäste Verhaltensstandards fest, die die Gäste während ihres gesamten Kreuzfahrturlaubs mit Celebrity Cruises befolgen müssen, einschließlich des Transfers zu und von den Schiffen, innerhalb der Terminals, während des Aufenthalts an Bord, in den Anlaufhäfen, während der Landausflüge und an unseren privaten Reisezielen. Bitte lesen Sie die Verhaltensregeln für Gäste oder wenden Sie sich an Ihr örtliches Buchungsbüro oder Ihr Reisebüro, um weitere Einzelheiten vor der Reise zu erfahren.

1. Umfang
1.1. Diese Buchungsbedingungen (in Form von Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelten für alle Verträge zwischen uns, entweder Celebrity Cruises Inc oder RCL Cruises Ltd, firmierend als Celebrity Cruises (siehe auch Ziffer 15.1), als Veranstalter von Pauschal- und sonstigen Reiseleistungen und Ihnen als der Person, die uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, sowie den (Mit-)Reisenden. Diese Buchungsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften, §§ 651a-y BGB i.V.m. Art. 2302 des nationalen Rechts des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages müssen wir Sie ab dem 01.07.2018 über die für Sie maßgeblichen Einzelheiten Ihrer Pauschalreise sowie über Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 informieren. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise finden Sie in den allgemeinen und besonderen Leistungsbeschreibungen der Reisen und diesen Buchungsbedingungen. Für Ihre Rechte nach der EU-Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Katalogen oder auf unserer Website, in Ihrem Reisebüro und in den Buchungssystemen, in denen unsere Reisen gebucht werden können, das hierfür erforderliche Formular hinterlegt bzw. angebracht.
Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Beförderung von Reisenden und deren Gepäck auf See des Beförderers/Schifffahrtsunternehmens und für Flugleistungen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen ausführenden Fluggesellschaft für regelmäßige Linienflüge mit internationalen Fluggesellschaften. Diese Buchungsbedingungen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder auf der Website von Celebrity Cruises. Wir weisen darauf hin, dass Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreiserechts für alle im Katalog bzw. auf der Website angebotenen Pauschalreisen entweder Celebrity Cruises Inc oder RCL Cruises Ltd unter dem Namen Celebrity Cruises ist (siehe Ziffer 1.4).
Soweit dieses Unternehmen im Rahmen eines Brexit zum gegebenen Zeitpunkt als Veranstalter mit Sitz in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat anzusehen ist, sichert der Veranstalter die vollständige Erfüllung der für ihn geltenden Sicherungspflichten nach Art. 17ff der EU-Richtlinie 2015/2302 durch seinen Versicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer BA2109500/ 2721852 bei Liberty Mutual Insurance Europe SE mit Sitz in 20 Fenchurch Street, London, EC3M 3AW und die sonstigen nationalen Verpflichtungen eines Reiseveranstalters gemäß der Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/2302 des jeweiligen Landes (Kapitel IV und V der Richtlinie), in dem die Reisen angeboten werden.
RCL Cruises Ltd. betreibt eine Niederlassung am Hillmannplatz 11, 28195 Bremen. Die Niederlassung von RCL Cruises Ltd. in Bremen ist Vertriebsmittler und Marketingorganisation und Empfangsbevollmächtigter für Deutschland, Österreich und die Schweiz, handelnd für Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Ltd. handelnd als Celebrity Cruises. Nach Maßgabe der Regelungen in diesen Buchungsbedingungen können rechtsgeschäftliche Erklärungen von Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Ltd. unter dem Namen Celebrity Cruises über RCL Cruises Ltd. in Bremen, Deutschland gegenüber dem Kunden und vom Kunden gegenüber RCL Cruises Ltd. in Bremen, Deutschland mit rechtlicher Wirkung gegenüber Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Ltd. unter dem Namen Celebrity Cruises abgegeben werden.
1.2. Abweichende Bestimmungen im individuell abgeschlossenen Reisevertrag haben Vorrang vor diesen Buchungsbedingungen. Mit Ihrer Reiseanmeldung (siehe Punkt 2.) erklären Sie, dass Sie diese Buchungsbedingungen kennen und akzeptieren.
1.3. Im Rahmen dieser Buchungsbedingungen bezeichnet die persönliche Anrede (z.B. “Sie”, “Ihr”) die Person, die uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet.
1.4. Im Rahmen dieser Buchungsbedingungen bezieht sich die I-Form (z.B. “wir”, “uns”, “unsererseits”) auf den rechtlich verantwortlichen Reiseveranstalter, d.h. entweder auf Celebrity Cruises Inc oder auf RCL Cruises Ltd, firmierend als Celebrity Cruises, je nachdem, welches Unternehmen Ihnen vor der Buchung der Reise und auf der Buchungsrechnung als Vertragspartner mitgeteilt wurde (siehe auch Ziffer 15.1).
1.5. Reisender oder Kunde im Sinne dieser Buchungsbedingungen ist, wer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag berechtigt ist, die von uns im Rahmen des Reisevertrages zu erbringenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
1.6. Sind Sie und der (Mit-)Reisende nicht dieselbe Person, so haften Sie für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 in Umsetzung der §§ 651a-y BGB in Verbindung mit den Artikeln 250-252 EGBGB in Deutschland, des Pauschalreisegesetzes PRG in Österreich oder des Bundesgesetzes über Pauschalreisen in der Schweiz.
Dementsprechend gelten für alle Buchungen die EU-Rechte oder gleichwertige Rechte, die nach dem zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Recht für Pauschalreisen gelten.
Der rechtlich verantwortliche Reiseveranstalter, entweder Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises unter dem Namen Celebrity Cruises (siehe auch Ziffer 15.1), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise als Ganzes. Darüber hinaus ist RCL Cruises Ltd. durch seine Versicherungspolice mit der Nummer BA2109500/2721852, abgeschlossen von Liberty Mutual Insurance Europe SE, deren britisches Büro sich in 20 Fenchurch Street, London, EC3M 3AW befindet, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Fall versichert, dass RCL Cruises Ltd. zahlungsunfähig wird, um Ihre Zahlungen zurückzuerstatten und, sofern der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, Ihren Rücktransport zu organisieren.
Wenn Sie eine Kreuzfahrt von Celebrity Cruises® in Verbindung mit anderen Leistungen (wie Flügen, Unterkünften an Land und/oder Bodentransfers) buchen, die von einem Reisebüro oder Reiseveranstalter (“Reiseveranstalter”), bei dem Sie buchen, arrangiert oder bereitgestellt werden und nicht von uns bereitgestellt werden, wird Ihr Vertrag für Ihre gesamte Reise, einschließlich der Kreuzfahrt und aller anderen derartigen Leistungen und Arrangements, mit Ihrem Reiseveranstalter und nicht mit uns geschlossen.
Für Ihren Vertrag gelten die eigenen Buchungsbedingungen des Reiseveranstalters. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie eine Kopie dieser Bedingungen von Ihrem Reiseveranstalter vor oder zum Zeitpunkt der Buchung erhalten. Bitte beachten Sie, dass wir unter diesen Umständen keine Haftung gegenüber Ihnen übernehmen. Sollten wir Ihnen gegenüber jedoch aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden, so ist unsere Haftung und/oder Verpflichtung Ihnen oder Ihrem Reiseveranstalter gegenüber nicht größer oder anders als die Haftung und Verpflichtung, die wir gemäß diesen Buchungsbedingungen gegenüber Verbrauchern haben, die einen Vertrag mit uns haben. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, uns auf alle Einreden, Ausschlüsse und Beschränkungen zu berufen, die in diesen Buchungsbedingungen enthalten sind, wie unten dargelegt.

2. Abschluss des Reisevertrags
2.1. Ausschreibungen, Beschreibungen, Preislisten oder Tabellen sowie sonstige Anpreisungen oder Werbung für Reiseleistungen unsererseits in den entsprechenden Katalogen oder auf unserer Website – auch solche, die sich auf einen bestimmten Zeitraum beziehen und/oder einen bestimmten Preis und/oder sonstige Leistungen und Gegenleistungen nennen – stellen kein Vertragsangebot im Rechtssinne dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Aufforderung an potentielle Kunden, uns ein Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit entsprechendem Inhalt zu unterbreiten (“invitatio ad offerendum”).
2.2. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Pauschalreisevertrages zu privaten Zwecken an und bestätigen, dass Sie die vorgenannten, vorvertraglichen Informationen gemäß Ziffer 1.1 zur Kenntnis genommen haben. Grundlage des Angebots sind die Reisebeschreibung (Anfahrtsskizzen sind unverbindlich), die “Allgemeinen Informationen” im Reiseprospekt oder auf der Website und die ergänzenden vorvertraglichen Informationen von Celebrity Cruises für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vor der Buchung vorliegen. An dieses Angebot sind Sie dann rechtlich gebunden; wir sind unsererseits aufgefordert, dieses Angebot innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Angebots anzunehmen oder abzulehnen. Der Reisevertrag kommt erst mit der Annahme durch uns zustande. Angebot und Annahme bedürfen keiner Form.
2.3. Wir werden Ihnen bzw. dem Reisenden unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung/Rechnung (E-Mail) übersenden, die die vertragliche Grundlage Ihres Reisevertrages darstellt und in der Sie über Ihren Vertragspartner unterrichtet werden.
2.4. Vermittler (z.B. Reisebüros, Online-Portale) und von uns mit der Erbringung von Leistungen beauftragte Dritte (z.B. Hotels) sind nicht bevollmächtigt oder sonst befugt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Reisevertrages, wie er sich aus unserer aktuellen, für die Reisezeit gültigen Reisebeschreibung und dem Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung ergibt, verändern und/oder über unsere Reisebeschreibung oder die vertraglich zugesagten Leistungen in der Reisebestätigung/Rechnung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.
2.5. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung, z.B. Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, uns gegenüber die Annahme erklären. Sie können die Annahme auch formlos erklären.
2.6. Für Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gelten ergänzend zu den vorstehenden Regelungen die nachfolgenden Bestimmungen für den Vertragsschluss:
2.6.1. Das Online-Buchungsverfahren wird Ihnen auf der entsprechenden Website erläutert.
2.6.2. Zur Korrektur der Eingaben, zum Löschen oder zum Zurücksetzen des gesamten Online-Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Verwendung erläutert wird.
2.6.3. Die für die Durchführung der Online-Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
2.6.4. Sofern der Vertragstext von uns gespeichert wird, werden Sie hierüber und über die Möglichkeit des späteren Abrufs des Vertragstextes informiert.
2.6.5. Mit der Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen” oder eines entsprechenden Buttons im Rahmen der Onlinebuchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages in Form Ihrer Reiseanmeldung an.
2.6.6. Der Eingang der Reiseanmeldung wird Ihnen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigt (Eingangsbestätigung).
2.6.7. Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen” begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf den Abschluss eines Reisevertrages.
2.6.8. Der Vertrag kommt durch unsere Bestätigung zustande, die, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, keiner besonderen Form bedarf. Unmittelbar nach Vertragsschluss werden wir Ihnen dann eine endgültige Reisebestätigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform übermitteln. Erfolgt unsere Vertragsannahme unmittelbar nach Betätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen” oder eines entsprechenden Buttons im Verlauf der Onlinebuchung durch eine entsprechende sofortige Anzeige auf dem Bildschirm, kommt der Reisevertrag mit der Anzeige dieser Vertragsannahme ohne Zwischenmitteilung zustande. In diesem Fall wird Ihnen die Möglichkeit angeboten, die Reisebestätigung zu speichern und auszudrucken, oder wir senden Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zu. Die Rechtswirksamkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie von diesen Speicher- oder Druckmöglichkeiten tatsächlich Gebrauch machen.
2.6.9. Bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz (z.B. über Telefonate, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste) geschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht, sondern es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, es sei denn, die dem Vertragsschluss zugrunde liegenden Verhandlungen wurden aufgrund einer vorherigen Bestellung des Verbrauchers geführt; im letzteren Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2.7.0 Für Abfahrten aus Nordamerika/Karibik: Das Mindestalter für allein reisende Kunden und für den Konsum von Alkohol beträgt 21 Jahre. Gäste unter 20 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens 21 Jahre alt ist und in der gleichen Kabine gebucht hat. Für alle anderen Abfahrten: Das Mindestalter für Alleinreisende und für den Konsum von Alkohol beträgt 18 Jahre. Gäste unter 17 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden, der mindestens 18 Jahre alt ist und in der gleichen Kabine gebucht hat. Ausnahme für Dubai-Reisen: Für den Konsum von Alkohol muss man 21 Jahre oder älter sein.
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle Reisen: Bitte beachten Sie die Bestimmungen für Gäste bis 17 Jahre, die nicht mit ihren Eltern, sondern mit anderen Familienmitgliedern oder Freunden reisen (siehe “Allgemeine Informationen”). Kleinkinder dürfen nur an Bord gehen, wenn sie zum Zeitpunkt der Abfahrt mindestens sechs Monate alt sind. Bei einer Kreuzfahrt mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen müssen Kleinkinder zum Zeitpunkt der Abreise jedoch mindestens ein Jahr alt sein. Für Familien, die ihre Kinder in einer separaten Kabine unterbringen möchten, müssen die Kabinen nebeneinander liegen. Achtung! Die oberen Betten sind für Kinder bis zu 6 Jahren nicht geeignet.
Das Mindestalter für den Konsum von alkoholischen Getränken auf Celebrity Cruises Schiffen hängt vom Standort des Schiffes zu Beginn der Kreuzfahrt ab, kann sich aber während der Fahrt ändern, wenn die örtlichen Gesetze dies erfordern. Für Schiffe aus Europa, Asien, Australien und Südamerika beträgt das Mindestalter für den Konsum von Alkohol achtzehn (18) Jahre. Bei Schiffen aus Nordamerika liegt das Mindestalter für Alkoholkonsum bei einundzwanzig (21) Jahren. Wir behalten uns das Recht vor, das Mindestalter ohne Vorankündigung zu ändern, wenn die örtlichen Gesetze dies erfordern oder wenn wir es für wünschenswert oder notwendig halten. Wenn ein Gast, der das Mindestalter für den Konsum von Alkohol an Bord nicht erreicht hat, während der Kreuzfahrt einen Geburtstag feiert, der dazu führt, dass er das Mindestalter für den Konsum von Alkohol erreicht, muss er den Gästeservice benachrichtigen und einen Altersnachweis in Form seines Reisepasses vorlegen, damit der Gästeservice seine Daten aktualisieren und ihm den Kauf von Alkohol an Bord gestatten kann.
Bitte beachten Sie, dass in den Hoheitsgewässern einiger Länder auf Ihrer Reiseroute oder in Abhängigkeit von Ihrem Einschiffungshafen die Geschäfte an Bord geschlossen sein können oder alternativ Beschränkungen für einige zum Kauf angebotene Artikel gelten bzw. je nach den MwSt.-Vorschriften des jeweiligen Landes zusätzliche Mehrwertsteuer erhoben wird. Es gelten Einschränkungen und diese Bestimmungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Gäste dürfen nur am Tag der Einschiffung 1 Flasche (75cl) Wein oder Champagner pro Person zum Verzehr in ihrer Kabine mit an Bord bringen. Beim Verzehr in einem Restaurant, einer Bar oder einem Speiseraum an Bord wird eine Korkengebühr von $25 pro Flasche erhoben. Alkoholische Getränke, die in Anlaufhäfen oder in Geschäften an Bord gekauft werden, werden vom Schiff gelagert und am letzten Tag der Reise in die Kabinen der Gäste geliefert. Das Sicherheitspersonal kann Behälter (Wasserflaschen, Limonadenflaschen, Mundwasser, Gepäck usw.) kontrollieren und wird Behälter mit Alkohol entsorgen.
Die Celebrity Cruises Guest Conduct Policy kann bis zur Ausschiffung durchgesetzt werden, wenn ein Gast gegen die Alkoholbestimmungen verstößt. Gäste, die die oben genannten Altersgrenzen unterschreiten, erhalten keinen Alkohol zurück. Gäste, die gegen die Alkoholrichtlinien verstoßen (übermäßiger Alkoholkonsum, Abgabe von Alkohol an Personen unter dem oben genannten Alter, unverantwortliches Verhalten oder der Versuch, alkoholische Gegenstände bei der Sicherheits- oder Gepäckkontrolle oder zu einem anderen Zeitpunkt zu verstecken), können von Bord verwiesen werden oder dürfen gemäß den Verhaltensrichtlinien für Gäste nicht an Bord gehen, und zwar auf ihre eigenen Kosten. Celebrity Cruises behält sich das Recht vor, jedem Gast, unabhängig von seinem Alter, das Recht auf Alkoholkonsum zu entziehen oder anderweitig einzuschränken. Zusätzliche Richtlinien für Gruppen befinden sich in den Anhängen des Reisebüroleitfadens und werden ohne Ausnahme durchgesetzt. Die geltenden gesetzlichen Altersbeschränkungen gelten, solange sich das Schiff im Hafen befindet und bis das Schiff in internationale Gewässer einläuft.
2.7.1 Kunden mit besonderen Bedürfnissen und Personen mit eingeschränkter Mobilität müssen Celebrity Cruises bei der Anmeldung zu einer Kreuzfahrt über ihre Behinderung informieren, damit Celebrity Cruises die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gewährleisten kann (siehe auch Abschnitt 10).
2.7.2 Wir können zu keinem Zeitpunkt der Kreuzfahrt oder Kreuzfahrttour Gäste akzeptieren, die mehr als dreiundzwanzig (23) Wochen schwanger sind. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Ihre Kreuzfahrt bereits reserviert haben und diese Anforderung nicht erfüllen. Gäste müssen vor der Ankunft oder am Pier einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und bestätigen, dass sie nicht länger als dreiundzwanzig (23) Wochen schwanger sind.

3. Vertragliche Pflichten von Ihnen / dem Reisenden: Zahlung
3.1. Ihre Zahlungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651 r BGB in Deutschland/ § 6 II Nr.4 PRG in Österreich/ nach dem Bundespauschalreisegesetz in der Schweiz, bzw. nach den Bestimmungen des Landes, in dem die Reise angeboten wird, abgesichert. Mit der Reisebestätigung erhalten Sie eine Bestätigung des Kundengeld-Versicherers oder auf dessen Veranlassung gem. Art. 252 EG-BGB (Sicherungsschein in Deutschland, bzw. dessen Äquivalent in Österreich im EU-Vordruck, oder Insolvenzversicherungsbestätigung in der Schweiz, bzw. entsprechend den nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Reise angeboten wird) als Nachweis.
3.2. Einlagen
Sie müssen eine Anzahlung leisten, um Ihre Kreuzfahrt zu reservieren. Die Höhe der Anzahlung hängt unter anderem von der Dauer der Kreuzfahrt, dem gewählten Paket und der Kabinenkategorie ab und kann sich jederzeit ändern. Wenn Sie mehrere Buchungen vornehmen oder aufeinanderfolgende Kreuzfahrten buchen, ist für jede einzelne Kreuzfahrt eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung wird Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Sofern auf Ihrer Buchungsbestätigung nicht anders angegeben, müssen Sie die entsprechenden Beträge wie folgt zahlen:
für 1 – 5 Nächte 100 EUR/CHF p.p.
für 6 – 14 Nächte 165 EUR/CHF p.p.
für 15 Nächte und mehr 490 EUR/CHF p.p.
Für alle Suiten ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 10 % des Kreuzfahrtpreises (bei Doppelbelegung) erforderlich. Wenn der Wert von 10 % unter dem aktuellen Standardbetrag der Anzahlung liegt, wird der Standardbetrag angewandt.
Für alle Galapagos-Kreuzfahrten ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe des höheren Betrags von (i) der Suite-Anzahlung oder (ii) 720 EUR/CHF erforderlich.
Entscheidend ist die Dauer der Kreuzfahrt, ohne Anschlussaufenthalte/Hotels.
Die Differenz zwischen der geleisteten Anzahlung und dem vereinbarten Entgelt (Restzahlung) ist mindestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig, wie auf der Reisebestätigung ausgewiesen (Österreich 15 Tage vor Reiseantritt), oder 120 Tage vor Abflug für ausgewählte Kreuzfahrten von 15 Nächten oder länger. Sie bzw. die Reisenden sind verpflichtet, diese ohne weitere Wenn Sie innerhalb dieses Zeitplans buchen, müssen Sie die gesamten Reisekosten zum Zeitpunkt der Buchung bezahlen. Bei Buchungen, die Flüge beinhalten, kann eine höhere Anzahlung erforderlich sein, um die Flüge zu garantieren. Jede Erhöhung der Anzahlung wird zum Zeitpunkt der Buchung mitgeteilt. Mit der Zahlung der Anzahlung akzeptieren Sie den Vertrag und seine Geschäftsbedingungen.
3.2.1 Tarife mit nicht erstattungsfähiger Anzahlung. Um unsere günstigsten Tarife und/oder bestimmte Kabinenkategorien (z. B. Suiten) zu buchen, müssen Sie eine nicht erstattungsfähige Anzahlung leisten. Das bedeutet, dass Ihre Anzahlung verfällt, wenn Sie Ihre Buchung zu irgendeinem Zeitpunkt stornieren.
3.2.2 Tarife mit rückzahlbarer Anzahlung. Von Zeit zu Zeit können wir eine Auswahl von Kabinenkategorien anbieten, die mit einer rückzahlbaren Anzahlung zu einem Aufpreis über dem nicht rückzahlbaren Anzahlungstarif verkauft werden.  Wenn Sie sich für eine Buchung mit erstattungsfähiger Anzahlung entscheiden und Ihre Buchung zu einem beliebigen Zeitpunkt vor dem Fälligkeitsdatum des Restbetrags stornieren, erstatten wir Ihnen die Anzahlung und alle zusätzlichen Zahlungen, die Sie für Ihre Buchung geleistet haben. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von vierzehn Tagen nach der Stornierung und wird auf die ursprüngliche Zahlungsart überwiesen. Wenn Sie eine Pauschalreise mit Flug buchen oder Ihre Reise einen privaten oder individuellen Landausflug beinhaltet, können zusätzliche Stornierungsgebühren anfallen.
Bitte beachten Sie, dass Sie auch eine zukünftige Kreuzfahrt buchen können, während Sie sich an Bord eines unserer Schiffe befinden, indem Sie unsere Programme “Jetzt buchen” oder “Später buchen” nutzen. Bitte wenden Sie sich an den Verkaufsberater an Bord, um weitere Informationen zu erhalten. Für Buchungen an Bord von Royal Caribbean International gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte prüfen Sie Ihre Rechnung zum Zeitpunkt der Buchung sorgfältig. Alle an Bord getätigten Buchungen unterliegen diesen Buchungsbedingungen. Bei der Buchung müssen Sie Ihren vollständigen Namen, einschließlich etwaiger zweiter Vornamen, wie er in Ihrem Reisepass steht, sowie Ihr Geburtsdatum angeben. Bitte beachten Sie, dass jede Zahlung, die Sie mit einer Debit- oder Kreditkarte an uns leisten, über eine Bank in den USA abgewickelt wird und dass Ihr Kartenaussteller daher möglicherweise eine Auslandsabwicklungsgebühr erhebt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen Ihrer Debit- oder Kreditkarte. Für Gäste, die an Bord eines unserer Schiffe buchen, gelten möglicherweise abweichende Richtlinien für die Anzahlung. Nähere Informationen erhalten Sie zum Zeitpunkt der Buchung.
Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, gelten für Ihre Buchung möglicherweise andere Zahlungsbedingungen des Reisebüros. Wenn Sie den Online-Check-in-Vorgang nicht abschließen können, kann dies daran liegen, dass bei Ihrer Buchung ein Restbetrag aussteht. Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro, damit der Betrag an uns überwiesen werden kann, um Ihren Online-Check-in abzuschließen.

4. Verzug, Rücktritt wegen Verzugs
4.1. Wir sind berechtigt, die Erbringung der Reiseleistungen bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, d.h. der vollständigen Zahlung der Anzahlung und der Restzahlung vor Reisebeginn, zu verweigern.
4.2. Wenn Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten leisten, obwohl wir zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und Ihnen kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht zusteht, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten zu belasten.
4.3. Die Reiseunterlagen werden erst nach Eingang der Zahlung des vollen Reisepreises zur Verfügung gestellt.
4.4. Die Gebühren im Falle einer Stornierung der Reise sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

5. Mitwirkungspflichten / Pflichten des Kunden
5.1. Sie müssen uns informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugticket, Gutscheine usw.) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Fristen erhalten.
5.2. Kündigen Sie den Vertrag wegen eines Mangels der in § 651 i II BGB bezeichneten Art oder der nationalen Entsprechung der Definition des Reisemangels in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, soweit diese erheblich ist, gemäß § 651 l BGB oder der entsprechenden nationalen Umsetzung von Art. 16 Abs. 6 der Richtlinie, müssen Sie uns zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Nach § 651 o BGB (und den Entsprechungen im PRG für Österreich und im schweizerischen Bundesgesetz über Pauschalreisen bzw. der entsprechenden nationalen Umsetzung der Richtlinie im Lande der Reiseveranstaltung) sind Sie verpflichtet, einen Reisemangel unverzüglich Celebrity Cruises anzuzeigen, d.h. dem deutschen Zustellungsbevollmächtigten RCL Cruises Ltd, Hillmannplatz 11, 28195 Bremen oder direkt bei Ihrem Vertragspartner, entweder RCL Cruises Ltd trading as Celebrity Cruises, Building 7, The Heights, Brooklands, Weybridge, Surrey, KT13 0XW oder Celebrity Cruises of Miami, Florida oder den Vermittlern von Celebrity Cruises (Reiseleitung oder Reisebüro).
Sie müssen beachten, dass die Meldung eines Mangels außerhalb der Öffnungszeiten des Reisebüros nicht immer sofort an uns weitergeleitet werden kann, damit der Antrag auf Abhilfe schnell bearbeitet werden kann. Ihre Ansprüche erlöschen nicht, wenn Sie es ohne Ihr Verschulden versäumen, uns den Mangel anzuzeigen. Sie können Abhilfe nach § 651 i III Nr.1 BGB (und den Entsprechungen im PRG für Österreich / Schweizer Bundesgesetz über Pauschalreisen, bzw. der nationalen Umsetzung der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) verlangen, wenn während der Reise ein Mangel im Sinne des § 651 i II BGB auftreten sollte. Können wir dem Reisemangel nicht abhelfen, so können Sie eine Minderung des Reisepreises nach § 651 m BGB bzw. die nationale Umsetzung der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, oder Schadensersatz nach § 651 n BGB bzw. die erforderlichen nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, verlangen. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von Celebrity Cruises nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen uns anzuerkennen. Wird die Pauschalreise durch den Mangel erheblich beeinträchtigt, so können Sie die Pauschalreise nach Maßgabe des § 651 l BGB oder der nationalen Umsetzung der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung nach § 651 l BGB bzw. der nationalen Umsetzung der Richtlinie im Lande der Reiseanbietung ist erst dann wirksam, wenn wir oder, soweit als Ansprechpartner vorhanden und vertraglich vereinbart, unsere Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Celebrity Cruises oder deren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
5.3. Bei Gepäckverlust oder Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels eines Schadensprotokolls an die zuständige Fluggesellschaft zu melden. Die Fluggesellschaften können Erstattungen verweigern, wenn das Schadensformular nicht ausgefüllt wurde. Bei Gepäckschäden muss die Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Auslieferung erfolgen. Darüber hinaus muss der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Gepäck unverzüglich der örtlichen Celebrity Cruises Vertretung gemeldet werden. Die Beschädigung oder der Verlust des Gepäcks während der Einschiffung oder Ausschiffung muss sofort gemeldet werden. Sie sind verpflichtet, eine schriftliche Mitteilung an Celebrity Cruises oder deren Vertreter zu senden. Ist das Handgepäck sichtbar beschädigt, müssen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens bei der Ausschiffung, melden. Bei anderem, äußerlich beschädigtem Gepäck, das von der Kabinenbesatzung befördert oder für Sie aufbewahrt wurde, müssen Sie den Schaden melden, sobald es Ihnen zurückgegeben wird. Wenn der Schaden von außen nicht sichtbar ist, muss die Meldung spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung, der Übergabe oder nach dem Zeitpunkt der geplanten Übergabe erfolgen.
Die Beförderung, Verstauung und Handhabung des eigenen Gepäcks an Bord erfolgt stets auf eigene Gefahr. Der Schaden am Handgepäck ist auf eine Höchsthaftung von 2.250 Rechnungseinheiten begrenzt (Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht in Euro umgerechnet, siehe: www.imf.org/external/np/fin/data/rms_five.aspx), jeweils pro Kunde und Reise, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Celebrity Cruises verursacht wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn Celebrity Cruises für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderen speziellen Ausrüstungsgegenständen, die von einem Passagier mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, erstattet Celebrity Cruises den Wiederbeschaffungswert der betreffenden Ausrüstungsgegenstände oder ggf. die Kosten der Reparatur. (§§ 537 ff HGB als de facto Umsetzung der EU VO 392/2009).

6. Dienstleistungen/Preise
6.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen und deren Preis ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer jeweiligen Reiseausschreibung sowie aus den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung, einschließlich der in der Reisebestätigung aufgeführten Sonderwünsche. Wir weisen darauf hin, dass Reiseangebote der Erholung dienen und es daher nicht gestattet ist, eigene Leistungen, Produkte oder sonstige entgeltliche Leistungen an Bord oder während der von Celebrity Cruises angebotenen Landausflüge ohne schriftliche Genehmigung gewerblich zu bewerben, anzubieten oder zu verkaufen.
6.2 Wir behalten uns das Recht vor, den Preis für nicht verkaufte Reisen jederzeit zu erhöhen oder zu senken. Sie erhalten eine Bestätigung des Preises für den von Ihnen gewählten Urlaub wie oben beschrieben. Nach der Bestätigung des Preises für den von Ihnen gewählten Urlaub zum Zeitpunkt der Buchung werden wir, vorbehaltlich der Korrektur von Fehlern, den Preis nur unter den folgenden Umständen erhöhen oder senken:
6.2.1 Preiserhöhungen oder -senkungen nach der Buchung werden in Form eines Zuschlags oder einer Erstattung weitergegeben. Ein Zuschlag oder eine Rückerstattung wird unter den in dieser Klausel genannten Bedingungen fällig, wenn sich die Beförderungskosten oder die Zölle, Steuern oder Gebühren, die für Dienstleistungen wie Landegebühren oder Ein- und Ausschiffungsgebühren in Häfen oder Flughäfen zu entrichten sind, erhöhen oder verringern, oder wenn sich unsere Kosten infolge nachteiliger oder vorteilhafter Änderungen der Wechselkurse, die zur Berechnung der Kosten Ihrer Reise verwendet wurden, erhöhen oder verringern.
6.2.2 Auch in den vorgenannten Fällen erheben wir nur dann einen Aufschlag, wenn die Kostenerhöhung 2 % des Gesamtreisepreises (ohne Änderungsgebühren) übersteigt. Beträgt der Zuschlag mehr als 8 % des Reisepreises (ohne Änderungsgebühren) und teilen wir Ihnen dies mindestens 20 Tage vor Reiseantritt schriftlich mit, haben Sie das Recht, eine der in Ziffer 7.2 näher erläuterten Optionen (a), (b) oder (c) zu wählen. Sie haben 14 Tage ab dem auf der Zuschlagsrechnung aufgedruckten Ausstellungsdatum Zeit, uns mitzuteilen, ob Sie sich für die Option (b) oder (c) gemäß Klausel 7.2 entscheiden wollen; andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie die Änderung akzeptiert haben, und stellen Ihnen die zusätzlichen Kosten unter Angabe der zusätzlichen Zahlungsfrist entsprechend in Rechnung.
6.2.3 Wenn Sie uns nicht innerhalb dieser Frist mitteilen, dass Sie eine der beiden Optionen wählen möchten, sind wir berechtigt, davon auszugehen, dass Sie dies nicht wünschen, und werden die zusätzlichen Kosten übernehmen. Der Zuschlag ist zusammen mit dem Restbetrag des Reisepreises oder innerhalb von 14 Tagen nach dem auf der Zuschlagsrechnung aufgedruckten Ausstellungsdatum zu zahlen, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
6.2.4 Bitte beachten Sie, dass Reiseleistungen nicht immer in der Landeswährung gekauft werden und dass einige offensichtliche Änderungen aufgrund von vertraglichen und anderen Sicherheitsvorkehrungen keine Auswirkungen auf den Preis Ihrer Reise haben. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn die uns entstandene Kostenminderung 2 % übersteigt (siehe oben). Im Falle einer Erstattung geben wir den vollen Betrag der Kostenreduzierung an Sie weiter. Wir behalten uns das Recht vor, Fehler in den beworbenen und bestätigten Preisen zu korrigieren. Wir werden dies tun, sobald wir von dem Fehler Kenntnis erlangen. Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich zu Änderungen und Fehlern kommen kann. Sie müssen den Preis für Ihren gewählten Urlaub zum Zeitpunkt der Buchung überprüfen. Bitte beachten Sie: Jede Änderung, die Sie an Ihrer Buchung vornehmen, kann zu einer Preisänderung führen, wie in Klausel 9 erläutert.

7. Änderungen im Service (ohne Preisänderung)
7.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nach Vertragsschluss zulässig, soweit sie unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht verändern und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Celebrity Cruises behält sich ausdrücklich vor, solche Leistungsänderungen vorzunehmen, soweit diese Änderungen gemäß § 651 f II BGB (bzw. dem Äquivalent im PRG für Österreich oder dem Bundesgesetz über Pauschalreisen in der Schweiz) unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Dieser Vorbehalt gilt insbesondere für Änderungen von Reise- und Liegezeiten und/oder Routen (insbesondere aus Sicherheits- oder Wettergründen), über die allein der verantwortliche Kapitän des Schiffes entscheidet.
7.2. Celebrity Cruises ist verpflichtet, Sie im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Bestandteil des Reisevertrages geworden sind, in allen diesen Fällen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail ) unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund und vor Reisebeginn klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über eine solche Leistungsänderung gemäß § 651 f II BGB (§ 9 PRG für Österreich und analog in der Schweiz, bzw. die nationale Umsetzung der Richtlinie in dem Land , in dem die Reise angeboten wird) und in den Fällen des § 651 g I 3 BGB (§ 9 II PRG für Österreich und sinngemäß in der Schweiz bzw. die nationalen Umsetzungen der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird) die Vertragsänderung, hilfsweise die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten, verbunden mit einer Frist zur Erklärung des Kunden von bis zu 10 Tagen. Sie sind dann berechtigt, das von uns mitgeteilte neue Vertragsänderungsangebot innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist anzunehmen.
(a) entweder akzeptieren oder
(b) unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten oder
(c) um Ihre Teilnahme an einer Ersatzreise zu bestätigen, wenn wir eine solche Reise angeboten haben.
Es steht Ihnen frei, auf unsere Änderungsmitteilung zu reagieren. Reagieren Sie darauf nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, so gilt das mitgeteilte Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.
7.3. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind. Sind uns für die Durchführung der Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten entstanden, so haben Sie Anspruch auf den Differenzbetrag gemäß § 651m II BGB (bzw. § 9 V im österreichischen PRG oder dem schweizerischen Bundesgesetz, bzw. der nationalen Umsetzung der Richtlinie im Land, in dem die Reise angeboten wird).
7.4 Kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggeräts, der Fluggesellschaft und der Zwischenlandungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, sofern diese keine wesentliche Änderung der Reiseleistung im rechtlichen Sinne darstellen.

8. Stornierungen und Rückerstattungen
Wenn Sie oder eine mit Ihnen reisende Person Ihre Reise stornieren möchten, müssen Sie sich an uns (bei Direktbuchung) oder Ihr Reisebüro wenden und uns schriftlich per Einschreiben oder E-Mail benachrichtigen, um den sicheren Erhalt des Stornierungsschreibens zu gewährleisten. Der Urlaub wird erst an dem Tag storniert, an dem wir die schriftliche Stornierung erhalten. Mit Ausnahme von Buchungen, die mit einer nicht rückzahlbaren Anzahlung getätigt wurden, müssen Sie bei einer Stornierung Ihrer Buchung die unten aufgeführten Stornierungsgebühren zahlen, die auf den Gesamtpreis der Buchung berechnet werden:
Alle Kreuzfahrten (außer Galapagos-Kreuzfahrten):
Tage bis zur Uberfahrt*: Stornogebühr (pro Gast):
30+ Tage Nur Kaution (einschließlich erhöhter Kautionen für nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen)
29 – 15 Tage 75% des Gesamtpreises
14 Tage ode weniger 90% des Gesamtpreises
Hinweis: Die Mindeststornogebühren entsprechen immer dem Verlust der Anzahlung (einschließlich eines erhöhten Anzahlungsbetrags, der sich aus einem “Build your own”-Paket ergibt). In Fällen, in denen die geleistete Anzahlung höher ist als die Stornogebühr von 25/50/75% des Reisepreises, ist der höhere der beiden Beträge als Stornogebühr zu entrichten, d.h. der volle Anzahlungsbetrag wird einbehalten.
In jedem Fall sind Änderungs- oder Umbuchungsgebühren nicht erstattungsfähig. Bitte beachten Sie Abschnitt 9.1, wenn Sie innerhalb von 69 Tagen vor Ihrem Abreisedatum eine wesentliche Änderung vornehmen, da Ihre Buchungsänderung als Stornierung Ihrer ursprünglichen Buchung behandelt werden kann und Stornierungsgebühren anfallen werden. Daher wird eine neue Buchung erstellt, die alle neuen Geschäftsregeln und Bedingungen enthält.
Bitte beachten Sie: Das Abreisedatum ist das Datum, an dem die von Ihnen bei uns gebuchten Arrangements beginnen. Je nach Grund der Stornierung können Sie die Stornierungskosten (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) gemäß den Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zurückfordern. Der Anspruch muss direkt bei Ihrer Versicherungsgesellschaft geltend gemacht werden. Verringert sich durch eine Stornierung die Zahl der voll zahlenden Teilnehmer unter die Zahl, auf der der Preis, die Zahl der Freiplätze und/oder die für Ihre Buchung vereinbarten Ermäßigungen beruhten, berechnen wir diese Posten neu und stellen Ihnen den entsprechenden höheren Preis in Rechnung. Für Gäste, die an Bord eines unserer Schiffe buchen, können andere Stornierungsbedingungen gelten. Nähere Informationen erhalten Sie zum Zeitpunkt der Buchung.

9. Umbuchungen, Vertragsübertragungen, Namensänderungen
9.1 Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Reisefähigkeit zu bestätigen, bevor Sie eine Buchung vornehmen. Je nach der von Ihnen gewählten Tarifart haben Sie nach der Bestätigung Ihres Urlaubs kein automatisches Recht auf Stornierung oder bestimmte Änderungen, es sei denn, wir haben unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder aus dem anwendbaren Recht verletzt. Wenn Sie eine Änderung an Ihrem Urlaub vornehmen möchten, müssen Sie uns dies mindestens 91 Tage vor der Abreise für Urlaube mit Flug bzw. 70 Tage für alle anderen Urlaube mitteilen. Je nach Art der Änderung kann es erforderlich sein, dass Sie Ihren Antrag in schriftlicher Form einreichen. Wir bemühen uns, können aber nicht garantieren, dass wir in der Lage sein werden, jedem Änderungswunsch nachzukommen.
Wenn wir Ihren Änderungsantrag annehmen, wird eine nicht erstattungsfähige Gebühr sofort fällig, zusammen mit einer etwaigen Flugpreisdifferenz, den uns entstandenen Kosten und den Kosten oder Gebühren, die von Dritten (z. B. Fluggesellschaften oder Anbietern von Bodentransporten) erhoben werden und die in einigen Fällen die vollen Kosten des Flugpreises ausmachen können. Änderungsgebühren werden wie folgt berechnet:
i) Namensänderungen (die Ersetzung der Daten eines Gastes durch einen anderen) können bis zu 7 Tage vor der Abfahrt beantragt werden und es wird eine Gebühr von €50/₣50 pro Namensänderung pro Buchung erhoben. Der Ersatzgast muss alle notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Kreuzfahrt erfüllen (z. B. Alter, Gesundheitszustand und Visumspflicht). Namensänderungen des Hauptgastes oder beider Namen auf einer Buchung werden als Umbuchung gewertet.
ii) Alle anderen Änderungen (z. B. Umbuchungen, Änderungen des Schiffs, des Abfahrtsdatums, der Kabine, der Flüge oder der Marke) können bis zu 70 Tage vor der Abfahrt beantragt werden, wobei eine Gebühr von €75/₣75 pro Gast und Buchung erhoben wird.
Die oben genannten Änderungsgebühren werden nur von uns erhoben. Umbuchungen werden nur auf der Basis “wie für gleich” akzeptiert, d. h. dasselbe Schiff, dasselbe Abfahrtsdatum und dieselbe Kabine. Je nach Änderung können einige unserer Anbieter Namensänderungen als Stornierungen und Umbuchungen behandeln. Für eine Buchung geltende Sonderangebote (z. B. Treuerabatte, Aufenthaltspreise oder Mindestbelegung) müssen nach einer Änderung der Buchung erfüllt werden, andernfalls verfallen diese Angebote und die Buchung wird zu den geltenden Preisen neu berechnet.
9.2 Reiseversicherung
Als Voraussetzung für die Annahme Ihrer Buchung müssen Sie eine angemessene und geeignete Reiseversicherung abschließen, die mindestens alle Reise-, Stornierungs-, Abbruch-, Krankheits- und Rückführungskosten abdeckt (einschließlich derjenigen, die sich aus Umständen ergeben, auf die Sie keinen Einfluss haben, wie z.B. Unfall oder Krankheit oder Reiseunfähigkeit aus anderen Gründen). Sie müssen die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen und mit in den Urlaub nehmen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass der von Ihnen abgeschlossene Versicherungsschutz Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Wir überprüfen nicht den Umfang oder die Angemessenheit des Versicherungsschutzes, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich.

10. Reisende mit besonderen Bedürfnissen, eingeschränkter Mobilität, Reisefähigkeit und anderen Ausschlüssen von der Beförderung
10.1. Celebrity Cruises informiert im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen über die gesundheitlichen Bestimmungen, die für die Reise und die Einreise in die jeweiligen Länder bzw. für die einzelnen Zielhäfen gelten. Darüber hinaus ist Celebrity Cruises weder berechtigt noch verpflichtet, Ratschläge, Empfehlungen oder Auskünfte über Gesundheitszustände, Risiken, Folgen oder vorbeugende Maßnahmen für die Teilnahme an der Reise zu erteilen.
10.2. Es liegt daher ausschließlich in der Verantwortung des Reisenden selbst, durch Einholung entsprechender Informationen, Inanspruchnahme geeigneter reisemedizinischer Beratung und einer ärztlichen Untersuchung sicherzustellen, dass die Teilnahme an der konkret gebuchten Reise unter Berücksichtigung der persönlichen Veranlagung und des Gesundheitszustandes des Reisenden keine gesundheitlichen Risiken oder Beeinträchtigungen mit sich bringt oder ihm der Eintritt oder die Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere einer bereits bestehenden Langzeiterkrankung, möglich ist. Mit seiner Buchung sichert der Reisende die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu. Wir sind jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, das die Reisetauglichkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt.
10.3. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, durch Mitnahme von Medikamenten in ausreichender Menge (auch unter Berücksichtigung etwaiger Reiseverspätungen) dafür zu sorgen, dass die notwendigen Medikamente in den jeweiligen Zielländern zur Verfügung stehen bzw. verfügbar sind. Zu den vertraglichen Verpflichtungen von Celebrity Cruises gehört es nicht, die Verfügbarkeit von Medikamenten in den Zielländern zu prüfen, den Kunden darüber zu informieren oder sie an Bord zu bevorraten, auch wenn laut Leistungsausschreibung ein Schiffsarzt und/oder eine entsprechende Bordapotheke vorhanden ist.
10.4. Für Reisende mit besonderen Bedürfnissen und Reisende mit eingeschränkter Mobilität: Reisende mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung (einschließlich Reisende, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind), die eine besondere Behandlung oder Hilfe benötigen, sollten die Art ihrer Behinderung vor der Buchung mit Celebrity Cruises schriftlich festlegen, welche medizinischen Geräte sie an Bord mitbringen werden oder welche besondere medizinische oder sonstige Hilfe sie benötigen. Dies gilt insbesondere für Hilfeleistungen gemäß der EU VO 1177/209. Die Reisenden müssen darüber hinaus von einer Person begleitet werden, die ihnen Hilfe leisten kann. Entsprechende Hilfeleistungen seitens Celebrity Cruises, ihrer Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter, Leistungsträger oder Beauftragten gehören nicht zum Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere bei Flugreisen aus der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität und aus der EU VO 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) ergibt. Reisende, die einen Rollstuhl benötigen, müssen mit einem eigenen Rollstuhl in Standardgröße (max. L:1270mm B:720mm H:1270mm) ausgestattet sein und von einer Person begleitet werden, die ihnen helfen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Bereiche an Bord aufgrund ihrer Bauweise für Rollstuhlfahrer nicht zugänglich sind. Eine generelle Eignung der Schiffe und aller ihrer Einrichtungen für die Nutzung und Besichtigung durch behinderte und mobilitätseingeschränkte Reisende wird vertraglich nicht geschuldet. Celebrity Cruises behält sich – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der EU VO 1177/2010 – vor, einem behinderten oder mobilitätseingeschränkten Reisenden, der seine Pflichten aus diesen Reisebedingungen schuldhaft nicht erfüllt hat und ohne eine Verletzung einer gesetzlichen oder vertraglichen Informations- oder Sorgfaltspflicht von Celebrity Cruises zur Ursache geworden ist es unterlassen hat, die Buchung abzulehnen, die Einschiffung zu untersagen oder den Reisevertrag zu kündigen, sofern durch die Teilnahme objektiv eine Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung des Reisenden selbst, der Mitreisenden, der Schiffsbesatzung und der Angestellten oder der sicheren Durchführung der Reise zu erwarten ist. Dem abgelehnten Fahrgast steht es frei, eine erneute Überprüfung durch den Mobilitätsbeauftragten der Schifffahrtsgesellschaft vornehmen zu lassen, wobei er alle Unterlagen vorlegen muss, die für diese Entscheidung von Bedeutung zu sein scheinen.
10.5. Sie sollten sich mindestens 8 Wochen vor der Reise und erneut innerhalb von 14 Tagen vor der Reise bei Ihrem Hausarzt über die aktuellen Gesundheitsvorschriften für alle Reiseziele informieren. Um eine gesunde Kreuzfahrt zu gewährleisten, bitten wir die Passagiere, im Hafen einen Fragebogen auszufüllen und anzugeben, ob sie an einer Magen-Darm-Krankheit oder einer anderen Krankheit leiden, die leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann, oder ob sie Symptome einer solchen Krankheit haben.
Wir können auch den Nachweis von Impfungen oder Tests auf ansteckende Krankheiten, einschließlich COVID-19, verlangen. Auf allen unseren Schiffen gibt es eine medizinische Einrichtung, die sich um Sie kümmert, wenn Sie sich während Ihrer Kreuzfahrt unwohl fühlen. Wir empfehlen Ihnen dringend, die medizinische Einrichtung aufzusuchen, wenn Sie sich unwohl fühlen, insbesondere bei Magen-Darm-Beschwerden wie Durchfall oder Erbrechen oder bei Symptomen von COVID-19 wie Husten, Geschmacks- oder Geruchsverlust. Wenden Sie sich in solchen Fällen bitte sofort an eine medizinische Einrichtung und befolgen Sie alle Ratschläge und Anweisungen des medizinischen Personals, die Ihnen gegeben werden. Wenn Ihr Zustand als ansteckend eingestuft wird, kann von Ihnen verlangt werden, in Ihrer Kabine zu bleiben, um die Ausbreitung der Krankheit auf andere Passagiere an Bord zu verhindern.
Die Nichtbeachtung der Anweisungen des medizinischen Personals des Schiffes verstößt gegen unsere Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien für Passagiere und kann dazu führen, dass Sie gemäß diesen Richtlinien im nächsten Anlaufhafen von Bord gehen müssen.
Die Reisenden sind verpflichtet, bei Erkrankungen, insbesondere bei Magen-Darm-Erkrankungen, COVID-19 oder grippeähnlichen Symptomen, unverzüglich den Schiffsarzt aufzusuchen und ihm vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte über alle Umstände der Erkrankung zu erteilen. Sie sind verpflichtet, den Anweisungen des Schiffsarztes oder der Gesundheitsbehörden Folge zu leisten, insbesondere im Hinblick auf Quarantäne- und Hygienemaßnahmen.
10.6. Reisende mit Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten sind verpflichtet, diese dem Schiffspersonal bei Ankunft an Bord zu Beginn der Reise mitzuteilen. Celebrity Cruises wird sich bemühen, wann immer es möglich ist, den besonderen Ernährungsbedürfnissen der Reisenden Rechnung zu tragen. Diese müssen bei der Buchung so detailliert wie möglich angegeben werden. Die Erbringung entsprechender diätetischer Verpflegungsleistungen gehört jedoch nur dann zu den vertraglichen Leistungspflichten von Celebrity Cruises, wenn eine ausdrückliche Zusicherung gegeben oder eine ausdrückliche Vereinbarung darüber getroffen wurde.
10.7. Die Anwesenheit eines Schiffsarztes ist nur geschuldet, wenn dies in der Reisebeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist. Die Leistungen des Schiffsarztes sind keine vertraglichen Leistungen von Celebrity Cruises. Der Schiffsarzt übt seine Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich aus und unterliegt keinen Weisungen von Celebrity Cruises oder der Schiffsbesatzung. Im Reisepreis sind keine Leistungen des Schiffsarztes enthalten; diese sind ausschließlich vom Reisenden selbst zu vergüten. Celebrity Cruises schuldet keine Auskunft über die Behandlungsmöglichkeiten auf einem Krankenschein oder Kosten von gesetzlichen Krankenkassen und/oder entsprechende Erstattungen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Der Schiffsarzt ist weder Erfüllungsgehilfe noch Erfüllungsgehilfe von Celebrity Cruises. Celebrity Cruises haftet nicht für die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Schiffsarztes, für die Einhaltung bestimmter Sprech- und Behandlungszeiten, für unterlassene Behandlung oder Hilfeleistung oder für Behandlungsfehler.
10.8 Landausflüge
Die in unseren Systemen und Unterlagen enthaltenen Informationen über Landausflüge sind nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Unsere Beschreibungen können sich auf Aktivitäten beziehen, die in den Häfen angeboten werden, die Sie besuchen. Bitte beachten Sie, dass diese Ausflüge von lokalen Anbietern durchgeführt werden, die unabhängige Dritte sind. Wir übernehmen keine Haftung für diese Aktivitäten, da wir sie nicht leiten, überwachen oder kontrollieren. Diese Aktivitäten werden von lokalen Veranstaltern angeboten, die völlig unabhängig von uns sind und für die wir als Vermittler auftreten. Sie sind nicht Teil Ihres Vertrages mit uns, auch wenn wir Ihnen bestimmte Veranstalter/Zentren vorschlagen und/oder Sie in irgendeiner Weise bei der Buchung solcher Aktivitäten unterstützen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Teil Ihrer Pauschalreise gebucht.
Vereinbarungen, die Sie direkt mit Anbietern von Landausflügen treffen, sind ausschließlich zwischen Ihnen und den lokalen Anbietern zu treffen und sind nicht Teil Ihres Vertrages mit uns, unabhängig davon, ob wir Ihnen bei der Buchung solcher Aktivitäten praktische Unterstützung bieten oder sogar die Buchung in Ihrem Namen vornehmen können. Dementsprechend können wir keine Haftung übernehmen, weder vertraglich noch deliktisch oder anderweitig, in Bezug auf solche Aktivitäten.
Landausflüge können mit körperlicher Anstrengung oder einem gewissen Maß an Risiko oder Gefahr verbunden sein. Sie sollten daher sorgfältig abwägen, ob der Landausflug für Sie geeignet ist. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich über jeden Landausflug und/oder jede Aktivität, an der Sie teilnehmen möchten, ausreichend zu informieren und sich bei den Drittanbietern zu erkundigen, um sicherzustellen, dass Sie für den Ausflug/die Aktivität angemessen gekleidet sind, einschließlich der erforderlichen Kleidung für schwieriges/gefährliches Gelände, längere körperliche Anstrengung und/oder extreme Wetterbedingungen.
Aus diesem Grund können wir nicht garantieren, dass Landausflüge generell verfügbar oder für Passagiere mit Behinderungen geeignet sind – bitte kontaktieren Sie uns oder Ihr Reisebüro, wenn Sie Informationen über bestimmte Ausflüge benötigen.
Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen werden auf bestimmten Landausflügen, die nach einer Risikobewertung als geeignet eingestuft wurden, besondere Vorkehrungen getroffen. Falls zutreffend, geben Sie bitte auch Abmessungen, Gewicht und Batterietyp des Rollstuhls/Rollers an. Bei Reisen, die Flüge, besondere Veranstaltungen, Überlandfahrten und Hotelaufenthalte beinhalten, können uns Kosten entstehen und es kann eine Stornierungsgebühr anfallen.
Wir können nicht für die Richtigkeit von Informationen garantieren, die von uns oder lokalen Anbietern in Bezug auf solche Aktivitäten oder über die von Ihnen besuchten Orte/Gebiete/Orte im Allgemeinen zur Verfügung gestellt werden (es sei denn, dies bezieht sich auf die Leistungen, die Teil Ihres Vertrages sind), oder dass ein bestimmter Ausflug oder eine bestimmte Aktivität, die nicht Teil unseres Vertrages ist, stattfinden wird oder die Art und Weise, in der sie stattfinden wird, da solche Leistungen außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine der erwähnten Aktivitäten, die nicht Teil unseres Vertrages sind, für den Genuss Ihres Urlaubs wesentlich sind, schreiben Sie uns bitte umgehend, damit wir Sie auf den neuesten Stand bringen können. Wenn wir von wesentlichen Änderungen in Bezug auf den Urlaubsort/das Urlaubsgebiet oder externe Aktivitäten erfahren, die sich auf Ihre Entscheidung, einen Urlaub bei uns zu buchen, auswirken könnten, werden wir diese Informationen zum Zeitpunkt der Buchung bereitstellen. Wir können dies jedoch nicht garantieren.
Ungeachtet dessen erkennen Sie an und stimmen zu, dass die Freizeitaktivitäten auf dem Landausflug, an denen Sie teilnehmen, Risiken, Gefahren und Verletzungen (manchmal mit Todesfolge) mit sich bringen können, und Sie stimmen zu, dass Sie alle Risiken von Verletzungen oder Tod, die auftreten können, übernehmen und akzeptieren. Zu den potenziellen Gefahren und Risiken, die mit diesen Aktivitäten verbunden sind, gehören unter anderem schwieriges und gefährliches Gelände, körperliche Anstrengung über lange Zeiträume, extreme Wetterbedingungen, einschließlich plötzlicher und unerwarteter Veränderungen, und Schwierigkeiten bei der Rettung im Falle einer Verletzung.
Durch die Nutzung, Teilnahme, Anmietung oder Buchung eines Landausflugs akzeptieren Sie diese Risiken und erklären sich damit einverstanden, dass Celebrity Cruises, seine Mitarbeiter, Direktoren, Agenten, Auftragnehmer und Drittanbieter nicht für Ansprüche haften, die Sie, Ihre Angehörigen oder Erziehungsberechtigten (außer bei Fahrlässigkeit) aufgrund von Vertragsbruch, Gesetzesbruch oder Pflichtverletzung mit der Folge von Körperverletzung oder Tod, direkten/indirekten oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Verluste (z. B. entgangener Gewinn, Kapital oder Einkommen) oder Strafschadensersatz oder abschreckende, besondere oder zufällige Verluste oder Schäden, unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Billigkeitsrecht im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Landausflügen entsteht.z. B. entgangene Gewinne, Kapital oder Einkommen), oder Strafschadensersatz oder abschreckende, besondere oder zufällige Verluste oder Schäden, unabhängig davon, ob eine solche Haftung aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder Billigkeitsrecht in Verbindung mit der Bereitstellung von Landausflügen entsteht.
Mit der Inanspruchnahme, Teilnahme, Beauftragung oder Buchung einer Freizeitaktivität nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Risikohinweise eine “Risikowarnung” im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften darstellen.
Bitte beachten Sie: Alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus einem Landausflug ergeben, müssen gegen den örtlichen Landausflugveranstalter geltend gemacht werden. Wird eine solche Streitigkeit oder ein solcher Anspruch jedoch gegen den Veranstalter oder einen Kunden von Celebrity Cruises vorgebracht, so muss dies in Übereinstimmung mit den Gesetzen und vor den Gerichten Ihres Hauptwohnsitzlandes in der DACH-Region erfolgen, die die alleinige Zuständigkeit für eine solche Streitigkeit oder einen solchen Anspruch haben, wie in diesen Buchungsbedingungen angegeben.
10.9 Ausschreibungen
In einigen Häfen ankert das Schiff vor der Küste; um die Passagiere an Land zu bringen, werden kleinere Boote (sogenannte Tender) eingesetzt, die etwa 100 Personen fassen. Die Passagiere begeben sich zu einer Tenderplattform, von der aus sie das Beiboot besteigen. Gelegentlich ist es aus betrieblichen Gründen erforderlich, dass wir auf ein Beiboot ausweichen, anstatt im Anlaufhafen anzulegen. Bitte beachten Sie, dass das Betreten und Verlassen der Beiboote auf eigene Gefahr erfolgt.
Die Tender Services werden von unabhängigen Dritten bereitgestellt; Celebrity Cruises ist in keiner Weise für deren Betrieb, Überwachung oder Kontrolle verantwortlich. Daher können wir nicht garantieren, dass die verfügbaren Tender für Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität geeignet sind. Celebrity Cruises ist nicht haftbar oder verantwortlich für Krankheit, Verletzung oder Tod eines Passagiers oder für Schäden an oder Verlust von Gepäck oder anderen persönlichen Gegenständen eines Passagiers, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Reise und der Ausschiffung aus den Tenderbooten ergeben, da diese Leistungen außerhalb unserer Kontrolle liegen.
Sie sind verpflichtet, alle Anweisungen des Personals auf den Beibooten zu befolgen. Wenn Sie Schäden am Beiboot, an der Einrichtung oder Ausrüstung des Beibootes oder an anderem Eigentum auf dem Beiboot oder an anderen Passagieren verursachen, haften Sie in vollem Umfang für diese Schäden und müssen Celebrity Cruises für alle daraus entstehenden Kosten oder Ansprüche entschädigen.

11. Beendigung aus verhaltensbedingten Gründen
Celebrity Cruises kann den Pauschalreisevertrag – auch vor Reisebeginn (siehe Ziffer 12.1.) – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung unsererseits nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihr körperlicher oder geistiger Zustand die Reise oder Weiterreise unmöglich macht, d.h. Sie reiseunfähig sind oder eine Gefahr für sich, andere Reisende oder die Sicherheit des Schiffes darstellen. Celebrity Cruises ist auch zur Kündigung berechtigt, wenn Sie Waffen, Munition, explosive oder brennbare Materialien (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringen oder versuchen, diese an Bord zu bringen. Weitere Kündigungsgründe für Celebrity Cruises sind der Konsum oder das Mitbringen von Drogen an Bord sowie das Begehen einer Straftat.
Celebrity Cruises kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn Sie unter Verwendung falscher Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Adresse und/oder Ihren Ausweispapieren gebucht haben oder wenn Sie auf den einschlägigen Anti-Terror-Listen der EU oder des OFAC stehen.
Kündigt Celebrity Cruises den Pauschalreisevertrag nach Reisebeginn aus verhaltensbedingten Gründen, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt haben, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige Mehrkosten für die Rückreise haben Sie zu tragen.
Es gibt Regeln an Bord (“Guest Vacation Policy”), die Sie uneingeschränkt beachten und einhalten müssen. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der Schiffsführung, der Gewährleistung der Sicherheit und der Einhaltung der Schiffsordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist daher berechtigt, Sie bei Verstößen entschädigungslos von Bord gehen zu lassen. Dies gilt auch für Fälle, die sich während der Reise gemäß Ziffer 10.4 ereignen.

12. Rücktritt durch den Reiseveranstalter vor Beginn der Reise
12.1. Sind wir an der Erfüllung des Reisevertrages durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gehindert oder müssen wir behördlichen Anordnungen Folge leisten, können wir vor Reisebeginn durch unverzügliche Erklärung nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vom Reisevertrag zurücktreten.
Solche Umstände liegen auch vor, wenn uns vor Reisebeginn wichtige persönliche Gründe des Reisenden bekannt werden, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, z.B. bestimmte strafrechtliche Verurteilungen oder Reiseverbote.
12.2. Treten wir nach den Bestimmungen dieser Ziffer 12 vom Reisevertrag zurück, so erstatten wir Ihnen einen bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
12.3. Aufgrund der langen Buchungsvorlaufzeit (Katalogveröffentlichung) behält sich Celebrity Cruises ausdrücklich das Recht vor, die Reise vor der Abfahrt abzusagen, wenn sicherheitstechnische, organisatorische oder betriebliche Gründe (z.B. Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze) eine Verlegung der Reise und der geplanten Schiffsroute unumgänglich machen. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt, auch soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.

13. Haftung des Reiseveranstalters
13.1. Die vertragliche Haftung von Celebrity Cruises für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren (einschließlich der Haftung für die Verletzung von vor-, neben- oder nachvertraglichen Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Celebrity Cruises für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Celebrity Cruises haftet nur dann für Handlungen oder Unterlassungen unserer Angestellten, Bediensteten oder Vertreter, wenn diese zum Zeitpunkt der behaupteten Handlung oder Unterlassung rechtmäßig gehandelt haben und eine Aufgabe oder Dienstleistung bei uns auf unsere speziellen Anweisungen hin und im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihres Auftrags ausgeführt haben.
Wir sind nicht verantwortlich für Verletzungen, Krankheiten, Todesfälle, Verluste (z.B. Verlust von Urlaubsfreuden), Schäden, Ausgaben, Kosten oder andere Beträge oder Ansprüche jeglicher Art, die aus einem der folgenden Punkte resultieren:
1. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) der betroffenen Person(en) oder eines Mitglieds ihrer Gruppe, oder
2. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) eines Dritten, die nicht im Zusammenhang mit der Erbringung Ihrer Reise stehen und die unvorhersehbar oder unvermeidbar waren oder
3. ein Ereignis oder ein Umstand, den wir oder der Dienstleister trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten, oder
4. Handlung(en) und/oder Unterlassung(en) von Personen, die zum Zeitpunkt der behaupteten Handlung oder Unterlassung unrechtmäßig handelten und keine Aufgabe oder Dienstleistung auf unsere spezifischen Anweisungen hin und im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihres Auftrags an uns ausführten, oder
5. Höhere Gewalt, definiert als jeder Umstand, der sich unserer Kontrolle entzieht, oder unvermeidbare, unvorhersehbare oder außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302.
Während Ihres Aufenthalts an Bord unserer Schiffe können Sie an Freizeitaktivitäten teilnehmen. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die Freizeitaktivitäten, an denen Sie teilnehmen, Risiken, Gefahren und Verletzungen (manchmal mit tödlichem Ausgang) mit sich bringen können, und Sie erklären sich damit einverstanden, alle damit verbundenen Risiken zu übernehmen und Verletzungen oder Todesfälle, die auftreten können, zu akzeptieren.
Durch die Nutzung, Teilnahme, Anmietung oder Buchung einer Freizeitaktivität akzeptieren Sie diese Risiken und erklären sich damit einverstanden, dass Celebrity Cruises Inc, RCL Cruises Ltd, handelnd unter dem Namen Celebrity Cruises, der Beförderer, seine Angestellten, Direktoren, Bediensteten und Auftragnehmer nicht für Ansprüche von Ihnen, Ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretern wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden können, Verletzung von Verträgen, Gesetzen oder gesetzlichen Pflichten, die zu Personenschäden oder Tod führen, für direkte/indirekte Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf finanzielle Verluste (wie z. B. entgangene Gewinne, Kapital- oder Einkommensverluste oder andere), oder für strafende, abschreckende, besondere oder zufällige Verluste oder Schäden haftbar sein.
Mit der Inanspruchnahme, Teilnahme, Beauftragung oder Buchung einer Freizeitaktivität nehmen Sie zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass die oben aufgeführten Risikohinweise eine “Risikowarnung” im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften darstellen.
Sie erkennen an, stimmen zu und verstehen, dass Celebrity Cruises Inc oder RCL Cruises Ltd, die als Celebrity Cruises firmieren, in keiner Weise für Handlungen, Untätigkeit, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder absichtliches oder vorsätzliches Fehlverhalten unabhängiger Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unabhängige Drittanbieter, haftbar sind, Sie erklären sich damit einverstanden, das gesamte Verletzungs- oder Todesrisiko zu übernehmen und verzichten hiermit auf jedes Recht, Ansprüche gegen Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Ltd, die als Celebrity Cruises firmieren, deren Angestellte, Direktoren, Vertreter, Auftragnehmer und Drittanbieter von Dienstleistungen für Verletzungen oder Tod infolge solcher Aktivitäten geltend zu machen. Alle Personen, die an solchen Freizeitaktivitäten teilnehmen, tun dies auf eigene Gefahr. Die Haftungsbeschränkung von Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Ltd. handelnd als Celebrity Cruises für Landausflüge ist in Klausel 10.8 dieser Buchungsbedingungen festgelegt.
Weitergehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Für alle Schadensersatzansprüche gegen Celebrity Cruises aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden zudem auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstbeträge gelten pro Kunde und Reise. Weitergehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
Wird Celebrity Cruises die Stellung eines vertraglichen Reeders zugewiesen, richtet sich die Haftung nach den anwendbaren besonderen internationalen Übereinkommen oder darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen. (Die Beförderung auf See unterliegt den Haftungsbestimmungen des Athener Übereinkommens von 1974 und des dazugehörigen Protokolls von 2002 sowie dem IMO-Caveat und den IMO-Richtlinien zur Durchführung des Athener Übereinkommens, wie sie in der Europäischen Gemeinschaft durch die Richtlinie 392/2009 über die Beförderung von Reisenden auf See umgesetzt wurden. Die Regelung dieses Absatzes gilt nur dann nicht, wenn die unter Ziffer 13.1. genannten Regelungen zu einem geringeren Haftungsanspruch von Celebrity Cruises führen. Celebrity Cruises weist in diesem Zusammenhang auf die folgenden Punkte im Zusammenhang mit den Haftungsregelungen für die Beförderung auf See hin:
1. Celebrity Cruises leistet – unabhängig vom Bestehen eines Schadensersatzanspruchs – bei Tod oder Körperverletzung infolge eines Schifffahrtsereignisses innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Anspruchsberechtigten eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse und in angemessenem Verhältnis zum erlittenen Schaden. Im Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000 EUR. Der Vorschuss stellt ausdrücklich kein Haftungsanerkenntnis dar. Sie kann auf eine eventuell zu leistende Entschädigungszahlung angerechnet werden. Sie ist an Celebrity Cruises zurückzuzahlen, wenn der Empfänger der Vorauszahlung keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) 392/2009 hatte.
2. Die Haftung von Celebrity Cruises für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck, Mobilitätshilfen und anderen speziellen medizinischen Geräten, die von Kunden und/oder deren Mitreisenden mit eingeschränkter Mobilität benutzt werden, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde und/oder der Mitreisende, der den Schaden verursacht hat, den sichtbaren Schaden nicht spätestens bei der Ausschiffung oder bei nicht erkennbaren Schäden spätestens 15 Tage nach der Ausschiffung Celebrity Cruises anzeigt. Eine schriftliche Anzeige ist nicht erforderlich, wenn beide Parteien den Schaden innerhalb der Frist bereits gemeinsam festgestellt haben.
3. Celebrity Cruises haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Ausrüstungsgegenständen oder Wertgegenständen (z.B. Geld, wichtige Dokumente, Edelsteine, Schmuck, Kunstgegenstände, Zahnersatz, Foto- und Filmkameras, Smartphones, Notebooks und Tablet-PCs einschließlich Zubehör etc.) Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder sonstige extreme Einwirkungen, die nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Celebrity Cruises zurückzuführen sind, es sei denn, sie wurden während der Beförderung zur sicheren Verwahrung hinterlegt, z.B. im Empfangssafe deponiert.
4. Celebrity Cruises haftet ausdrücklich nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), alle Fremdleistungen sind als solche eindeutig und erkennbar und daher nicht Bestandteil der von Celebrity Cruises zu erbringenden Reiseleistung im Rahmen des Reisevertrages.
5. Celebrity Cruises hat für Sie ein umfangreiches Landausflugsprogramm zusammengestellt, das ausschließlich von sorgfältig ausgewählten, lokalen Reiseveranstaltern in der jeweiligen Destination (Hafen) angeboten wird. Celebrity Cruises arrangiert diese Landausflüge, die nicht von Celebrity Cruises organisiert, beaufsichtigt oder kontrolliert werden. Das Landausflugsprogramm wird von lokalen Veranstaltern angeboten, die unabhängig von Celebrity Cruises arbeiten. Die Organisatoren der Landausflüge planen diese in Übereinstimmung mit den Liegezeiten des Schiffes. Celebrity Cruises führt die Vermittlung solcher Fremdleistungen lediglich als Service für den Kunden durch.
6. Die im Rahmen einer Pauschalreise geschuldete Luftbeförderung unterliegt den Haftungsbestimmungen des Montrealer Übereinkommens von 1999 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 779/2002.
7. Celebrity Cruises empfiehlt seinen Kunden im eigenen Interesse den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
8. Unterliegt eine Reiseleistung internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die einen Schadensersatzanspruch gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen zulassen oder ausschließen oder die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches von bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen abhängig machen, so gelten diese auch zu unseren Gunsten.
9. Sie haben auf etwaige Schadensersatz- oder Minderungsansprüche gegen uns dasjenige anzurechnen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Schadensersatz oder Minderung erhalten haben, gem:
– internationale Vereinbarungen (z. B. Montrealer Übereinkommen) oder
– gesetzliche Regelungen, die auf solchen oder
– gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) oder
– gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 (Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr) oder
– gemäß der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 (Unfallhaftung der Beförderer von Reisenden auf See) oder
– gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 (Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr) oder – gemäß der Verordnung (EG) Nr. 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr).
Drittbegünstigte
Bitte beachten Sie Folgendes: Der Hauptgast erklärt sich in seinem eigenen Namen und im Namen seiner Mitreisenden damit einverstanden, dass die in diesen Buchungsbedingungen aufgeführten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen des Beförderers (einschließlich aller Rechte, Einreden und Freistellungen) auch für folgende Personen gelten und ihnen zugute kommen: (a) benannte Dritte einschließlich aller Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Abtretungsempfänger oder Nachfolgeunternehmen aller in dieser Ziffer genannten juristischen Personen, (b) leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Besatzungsmitglieder und Kapitäne aller in dieser Ziffer genannten juristischen Personen, (c) alle Vertreter, unabhängigen Auftragnehmer, Lieferanten, Konzessionäre, Ärzte und medizinisches Personal, Einzelhandelspersonal, Gesundheits- und Kosmetikpersonal, Fitnesspersonal, Anbieter von Landausflügen, Reiseveranstalter, (d) Schiffsbauer, Hersteller und Konstrukteure des Schiffes oder des Transportmittels, (e) Lieferanten, Installateure und Wartungstechniker aller Bauteile, Beiboote, Ausrüstungsgegenstände, Transportmittel oder Einrichtungen (auf See oder an Land), die mit dem Schiff oder einem Ersatzschiff oder dem Transportmittel in Verbindung stehen und deren Eigentümern, Betreibern, Managern, Agenten, Charterern, Auftragnehmern, Konzessionären oder anderen gehören oder von diesen betrieben werden, und (f) Eigentümer und Betreiber aller Immobilien oder Einrichtungen am Land, die das Schiff oder ein Ersatzschiff oder das Transportmittel anlaufen kann. Diese Ziffer berührt nicht die geltenden gesetzlichen Fahrgastrechte.

14. Verjährung
14.1. Alle reisevertraglichen Ansprüche des Kunden nach § 651 i III BGB, bzw. der nationalen Umsetzung der Richtlinie in dem Land, in dem die Reise angeboten wird, verjähren in zwei Jahren. Die seerechtlichen Ansprüche auf Schadensersatz wegen Tod, Körperverletzung oder Gepäck verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren, soweit sie nicht auch nach den Vorschriften des HGB über die seerechtliche Haftung entstehen.
14.2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte (§ 651 j BGB). Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
14.3. Schweben zwischen dem Kunden und Celebrity Cruises Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Celebrity Cruises die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Reiseveranstalter und Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten
15.1. Der Reiseveranstalter der beworbenen Schiffe ist entweder Celebrity Cruises Inc. oder RCL Cruises Limited unter dem Namen Celebrity Cruises. Die RCL Cruises Ltd. Niederlassung in Bremen ist als Vertriebs- und Marketingorganisation und als Empfangsberechtigter zuständig für Deutschland, Österreich und die Schweiz und handelt für Celebrity Cruises Inc und RCL Cruises Limited trading as Celebrity Cruises. Bitte beachten Sie auch die Angaben in Ihrer Buchung und den Reiseunterlagen, in denen der Reiseveranstalter und Ihr Vertragspartner ausdrücklich genannt ist.
15.2. Die in 15.1. genannten Reiseveranstalter nehmen nicht an dem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teil.
15.3. Wenn Sie mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht zufrieden sind, können Sie sich an unseren Kundendienst wenden. Sie erreichen diesen unter:
RCL Cruises Ltd.
Hillmannplatz 11
28195 Bremen

16. Pass-, Visa- und Sanitär-Formalitäten 16.1 Im Allgemeinen. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie über alle für Ihren Urlaub erforderlichen Reisedokumente verfügen (z. B. Kreuzfahrtdokumente, Flugtickets, Reisepass, Krankenversicherungskarte, Versicherungsnachweis, Briefe für unbegleitete Minderjährige, Visa und Impfausweise) und dass die Namen auf diesen Dokumenten genau mit den Namen auf Ihren Kreuzfahrt- und/oder Flugtickets übereinstimmen. Aus Höflichkeit können wir Ihnen allgemeine Informationen oder Hinweise zu den für einen bestimmten Urlaub erforderlichen Reisedokumenten geben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Informationen bei den zuständigen Behörden zu überprüfen, und wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit dieser Informationen.
Sofern wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, ein Visum, eine Einreisegenehmigung oder ein ähnliches Dokument in Ihrem Namen zu beschaffen, übernehmen wir keine Verantwortung, wenn Sie nicht reisen können, weil Sie die Pass-, Visa- oder Einwanderungsbestimmungen nicht erfüllt haben. DARÜBER HINAUS KANN IHNEN DIE BEFÖRDERUNG VERWEIGERT WERDEN, OHNE DASS SIE EIN RECHT AUF RÜCKERSTATTUNG HABEN, ODER SIE KÖNNEN MIT GELDSTRAFEN ODER ABSCHIEBUNG BELEGT WERDEN, WENN SIE NICHT ÜBER DIE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN VERFÜGEN ODER WENN IHRE UNTERLAGEN EINEN FEHLER ENTHALTEN.
16.2 Reisepässe. Sie müssen im Besitz eines aktuellen Reisepasses sein, der noch mindestens 6 Monate nach Ihrem voraussichtlichen Rückreisedatum gültig ist. Je nach Hauptwohnsitzland kann die Beschaffung eines Reisepasses normalerweise bis zu 12 Wochen dauern, in verkehrsreichen Jahreszeiten sollten Sie jedoch mehr Zeit einplanen. Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz in bestimmten gemeinsamen Reisegebieten (z. B. dem Schengen-Raum oder dem Gemeinsamen Reisegebiet) dürfen unter Umständen mit weniger Kontrollen reisen, auch ohne Reisepass. Dennoch kann es sein, dass wir von Ihnen die Angabe Ihrer Passdaten verlangen, um unseren Verpflichtungen nachzukommen, und wir empfehlen Ihnen dringend, für Notfälle oder andere unvorhergesehene Umstände einen gültigen Reisepass mitzuführen.
16.3 Visa. Je nach Reiseroute kann für Ihren Urlaub ein Visum erforderlich sein, insbesondere wenn Sie Länder in Nordamerika, Asien, dem Nahen Osten, China, Indien und Australien besuchen. Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Visa benötigen, empfehlen wir Ihnen VisaCentral, ein Unternehmen der CIBT.
DAS VISACENTRAL-PORTAL WIRD IHNEN NUR ZU IHREM KOMFORT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ES LIEGT IN IHRER VERANTWORTUNG, SICH ZU VERGEWISSERN, DASS SIE ALLE NOTWENDIGEN DOKUMENTE FÜR DIE EINREISE IN JEDES LAND AUF IHRER URLAUBSREISE HABEN, AUCH WENN SIE NICHT BEABSICHTIGEN, DAS SCHIFF ZU VERLASSEN. SIE SOLLTEN ALLE EINREISE-/AUSREISEBESTIMMUNGEN MIT DER BOTSCHAFT ODER DEM AUSSENMINISTERIUM IHRES HAUPTWOHNSITZLANDES ABKLÄREN.
16.4 Andere Einreisebestimmungen. Viele Länder verlangen eine Vorabregistrierung, Impf- oder Immunitätsausweise, Gesundheitserklärungen oder Reisegenehmigungen, die in der Regel zusammen mit einem gültigen Reisepass verlangt werden.  Wenn Ihr Urlaub einen Flug oder einen Anlaufhafen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Neuseeland, Südkorea oder dem Vereinigten Königreich beinhaltet, kann es sein, dass Sie eine vorherige elektronische Genehmigung einholen müssen, bevor Sie an Bord eines Fluges gehen oder an einem Einreiseort eintreffen.
16.5 Andere Einreisebestimmungen und konsularische Dienstleistungen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Konsularabteilung nach den spezifischen Einreise-/Ausreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes während Ihres Urlaubs. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach dem zuständigen Büro benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Buchungsbüro oder Reisebüro.

17. Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten für Hilfeleistungen einschließlich Rücktransport bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten für diese Versicherung sind nicht im Reisepreis enthalten.

18. Operative Fluggesellschaft
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EuVO 2111/05) verpflichtet uns, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft (DE) aller im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.
Steht zum Zeitpunkt der Buchung noch keine ausführende Fluggesellschaft fest, nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die den Flug voraussichtlich durchführen wird bzw. durchführen werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Sollte sich die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft ändern, werden wir Sie über die Änderung informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Sie so schnell wie möglich über die Änderung informiert werden.

19. Datenschutz
Wir erheben, verarbeiten, speichern und übermitteln Ihre personenbezogenen Daten bzw. personenbezogene Daten von Reisenden ausschließlich nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz, insbesondere nach Maßgabe des BDSG und der DSGVO.
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung, zur Abwicklung der Reise, zur Kundenbetreuung oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Darüber hinaus werden die Daten nur dann zu Marktforschungszwecken und zur Übersendung aktueller Informationen und Angebote genutzt, wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilt haben. Celebrity Cruises verarbeitet Ihren Buchungsauftrag in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen auf der Grundlage der GDPR.
Sie haben das Recht, dieser weiteren Datennutzung jederzeit zu widersprechen oder Ihre Einwilligung zu den vorgenannten Nutzungszwecken jederzeit zu widerrufen.
Auf allen Schiffen von Celebrity Cruises® werden aus Gründen der Sicherheit unserer Besatzung und unserer Gäste Videoaufnahmen gemacht.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesen Buchungsbedingungen oder dem Reisevertrag ist Ihr Hauptwohnsitzland in der DACH-Region, sofern nicht Verbraucherschutzgesetze und internationale Vereinbarungen etwas anderes vorsehen.
20.2. Gerichtsstand ist Ihr Hauptwohnsitzland in der DACH-Region, soweit dies nach den nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Reise angeboten wird, zulässig ist.
20.3. Auf diese Buchungsbedingungen bzw. den Reisevertrag und alle darauf beruhenden oder damit zusammenhängenden Vereinbarungen zwischen Ihnen und/oder dem Reisenden und uns findet ausschließlich das Recht Ihres Hauptwohnsitzlandes in der DACH-Region unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern nicht die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftslandes von Ihnen und/oder dem Reisenden oder eines anderen Staates zwingend vorgeschrieben ist.
20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen oder des Reisevertrages oder Teile davon unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Teile der betroffenen Bestimmung, dieser Buchungsbedingungen oder des Reisevertrages nicht. Eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der wirtschaftlichen Lage am nächsten kommt.

Stand: 06 / 2024