AGB der Reederei reiseart GmbH & Co. KG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen reiseart GmbH & Co. KG

1. Anmeldung
1.1 Von jedem Kunden werden bei Buchung zum Zwecke der Abwicklung die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben. reiseart stellt diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich, dritten Dienstleistern (z.B. Fluggesellschaften, Reedereien, etc.) zur Verfügung. Anmelden können sich nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen über 18 Jahre, juristische Personen oder Handelsgesellschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. reiseart ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder eine einmal erteilte Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Kunde bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, wiederholt gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstößt oder der Verdacht missbräuchlichen Verhaltens besteht.
1.2 reiseart darf die Anmeldung – außer bei Gefahr im Verzug – grundsätzlich nicht ohne angemessene Vorankündigung zurücknehmen. Bei Rücknahme der Anmeldung hat der betroffene Kunde keine Ansprüche gegen reiseart. Vor der Rücknahme der Anmeldung abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, abgegebene Buchungswünsche verlieren jedoch mit der Rücknahme ihre Gültigkeit. Die Rücknahme wird per E-Mail mitgeteilt. Jeder Kunde kann seine Anmeldung jederzeit zurücknehmen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bestehende Verpflichtungen aus bereits eingegangenen Verträgen werden hierdurch nicht berührt.

2. Vertragsschluss
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde reiseart den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.2 Bevor der Kunde seine Vertragserklärung gegenüber reiseart abgibt, wird er von reiseart nach Maßgabe der Art. 250 §§ 1-3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informiert.
2.3 Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Reisebestätigung/ Rechnung durch reiseart zustande.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das reiseart für die im Angebot übermittelte Frist gebunden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot entsprechend dem Hinweis in der Reisebestätigung als vom Kunden angenommen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651t BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung von 70% ist bis 48 Tage vor Abreise fällig. Beginnt die Reise innerhalb von 48 Kalendertagen, so ist der Gesamtreisepreis sofort fällig. Sollten gesonderte Flug-, Versicherungs- oder sonstige Leistungen gebucht werden, so sind diese in der Regel sofort und komplett fällig. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung sowie die Zahlungsmodalitäten erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung.
3.2 Die Bezahlung des Reisepreises erfolgt per Kreditkarte (Mastercard, VISA) oder im Lastschriftverfahren. Mit der Zahlungsart Lastschrift erteilt der Kunde reiseart ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, die an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. reiseart ist berechtigt, die Standardfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) für die SEPALastschrifteinzüge auf bis zu einen Tag vor dem SEPA Lastschrifteinzug zu verkürzen. Die Vorabankündigung ist Bestandteil der Rechnung und wird nicht gesondert versendet. Etwaige Änderungen im Buchungsverlauf bis zur Abreise (z.B. Leistungszubuchungen) berühren nicht die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist, sie führen zu einer neuen Rechnung mit inkludierter neuer Vorabankündigung. Vom Anmelder verursachte Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung, Rückbuchung und interner Bearbeitung entstehen, gehen zu seinen Lasten. Die in der Anmeldemaske erfassten persönlichen Daten wie Name, Adresse sowie ggf. Kreditkartennummer, IBAN, BIC werden durch SSLTechnologie verschlüsselt.
3.3 Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises vor Reisebeginn erhält der Kunde alle Reiseunterlagen bis ca. 2 Wochen vor Abreise.
3.4 Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang ist reiseart berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter § 6 vereinbarten Stornierungskosten zu berechnen.
3.5 Zahlungen an reiseart sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.

4. Leistungen

4.1 Die Leistungsverpflichtung von reiseart ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebetätigung.
4.2 Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für reiseart bindend. reiseart behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
4.3 Abweichende Leistungen sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von reiseart ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4.4 Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen reisearts.

5. Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von reiseart nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2 Die im Internet enthaltenen Angaben sind für reiseart grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. reiseart behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.
5.3 reiseart ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4 reiseart behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der späteren Änderung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen. Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann reiseart den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen anpassen. Bei einer vom Leistungsträger vorgenommenen und auf den Sitzplatz bezogenen Veränderung der Beförderungskosten kann reiseart den Differenzbetrag zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten verlangen bzw. erstatten. In Fällen, in denen der Leistungsträger die Beförderungskosten nicht pro Sitzplatz, sondern pro Beförderungsmittel fordert, werden die geänderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Differenzbetrag reiseart GmbH & Co. KG, Salzstraße 36, 48143 Münster zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten für den Einzelplatz kann reiseart verlangen bzw. erstatten. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages zugrunde liegenden Abgaben wie Hafenoder Flughafengebühren gegenüber reiseart verändert, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht oder verringert werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat reiseart den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
5.5 Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn reiseart in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch reiseart über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Das Recht nach § 651 f Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
5.6. Bietet reiseart dem Kunden eine Vertragsänderung an, gilt das Angebot auf Änderung des Reisevertrages als angenommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb der von reiseart bestimmten Frist zurückmeldet. Im Falle einer angebotenen Ersatzreise bedarf es jedoch der ausdrücklich erklärten Annahme des Kunden gegenüber dem reiseart. Das Recht nach § 651 f Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
5.7 reiseart hat verschiedene Künstler als Rahmenprogramm gebucht. Sollte noch vor Reisebeginn erkennbar sein, dass einer oder mehrere Künstler aus nicht von reiseart zu verantwortenden Gründen an einem Auftritt während der Reise gehindert sind, so wird sich reiseart umgehend um Ersatz bemühen, ohne dass den Reiseteilnehmern hierdurch Ersatzansprüche entstehen bzw. ein Kündigungs- bzw. Rücktrittsrecht begründet wird. 5.8 reiseart behält sich das Recht vor, ohne eine vorherige Ankündigung die Route zu wechseln, zu ersetzen, zu verlegen, abzusagen oder von der beworbenen bzw. gewöhnlichen Route abzuweichen. Ebenfalls kann reiseart ein anderes Schiff anbieten und haftet für keinen Verlust oder Schaden aufgrund oder infolge einer solchen Änderung, Ersetzung, Verlegung, Absage oder Abweichung der Route. Der Kunde muss sämtliche anfallende Kosten übernehmen, wenn er an Bord oder an anderen Orten der Reise wegen Quarantäne, geltenden Regelungen der jeweiligen Hafenbehörde, aktuellen maßgeblichen Rechten oder Krankheit abgehalten wird.

6. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie reiseart zugeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so wird folgende pauschalierte Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und Aufwendungen fällig: - bis 91 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, mind. EUR 40,- - 31 bis 90 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises - 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises - 4 bis 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises - ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises Dem Kunden bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen. reiseart empfiehlt dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
6.3 reiseart ist berechtigt, abweichend von den vorstehenden Pauschalsätzen, eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. reiseart ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.4 Falls auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des Geltungsbereiches der Reisebeschreibung liegt, noch mögliche Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Namensänderungen vorgenommen werden (Umbuchung), kann reiseart bis zum 91. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von bis zu EUR 100,- pro Person oder die tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind, vorbehalten. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.5 Bis sieben Tage vor Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt Seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern diese Umbuchung überhaupt durchführbar ist. reiseart kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde reiseart als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten. reiseart ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten konkret zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.
6.6 Der Kunde sollte Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich erklären. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.

7. Rücktritt und Kündigung durch reiseart
reiseart kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von reiseart nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt reiseart, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, muss reiseart dem Kunden innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den Rücktritt erklären, jedoch spätestens: - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen, - 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen, - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen. In jedem Fall ist reiseart verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück zu zahlen.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für reiseart deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn reiseart die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn reiseart die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet wird. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot reisearts keinen Gebrauch macht.

8. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, reiseart GmbH & Co. KG, Salzstraße 36, 48143 Münster gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl reiseart als auch der Kunde den Vertrag kündigen. 8.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann reiseart für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist reiseart verpflichtet, die nach § 651 k Abs. 4 und 5 BGB vorgeschriebenen und notwendigen Vorkehrungen für die Beherbergung des Kunden zu treffen.

9. Gewährleistung
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde gem. § 651 k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. reiseart kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. reiseart kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet reiseart innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für reiseart erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von reiseart verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet reiseart den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. 9.4 Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den reiseart nicht zu vertreten hat.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Jahren ab vertraglich vorgesehenem Reiseende ausschließlich gegenüber reiseart schriftlich geltend zu machen; diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die durch reiseart vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Körperschäden sind. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB, die im Übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

10. Beschränkung der Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung von reiseart auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden durch reiseart weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder reiseart für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 reiseart haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und durch reiseart weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden.
10.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen reiseart aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet reiseart bei Sachschäden bis EUR 4.100,-. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunden und Reise.
10.4 Der Kunde muss sich nach den Vorgaben des § 651 p Abs. 3 BGB auf seinen Schadensersatzanspruch gegenüber reiseart den Betrag anrechnen lassen, der er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung nach den Regelungen internationaler Übereinkünfte erhalten hat.
10.5 Kommt reiseart die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern reiseart in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet reiseart nach denen für diese geltenden Bestimmungen.
10.6 Kommt reiseart bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Die Ansprüche des Kunden gegenüber reiseart sowie die der Mitreisenden reiseart gegenüber verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sonstige Schäden wegen groben Verschuldens sowie Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen reiseart an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
13.1 reiseart informiert den Kunden über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung der notwendigen Visa und steht dafür ein steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. reiseart empfiehlt darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt oder mit einem Tropeninstitut. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die aktuellen Einreisebestimmungen.
13.2 Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt.
13.3 reiseart haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie nicht ausdrücklich mit der Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
13.4 Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens reiseart bedingt sind.
13.5 Es obliegt jedem Gast, dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller für die Einschiffung, die Einreise in die besuchten Länder und die Wiedereinreise in das Heimatland notwendigen Reisedokumente wie Pässe, Visa, Impfausweise und Personenstandsurkunden (Geburtsoder Abstammungsurkunden) ist und diese nötigenfalls vorlegen kann. Falls die notwendigen Dokumente und/oder Visa am Flughafen/Hafen/Anlaufhafen nicht vorgelegt werden können, wird reiseart GmbH & Co. KG, Salzstraße 36, 48143 Münster dem Gast möglicherweise nicht gestattet, das Schiff/Flugzeug zu besteigen. Personen, die die geforderten Dokumente nicht vorlegen können, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
13.6 Der Reisende ist verpflichtet, sich an die von den Leistungsträgern vorgeschriebenen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19 Pandemie zu halten, um die Sicherheit aller Reisenden und Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den von den Behörden vorgegebenen Richtlinien zu gewährleisten. Alle Konsequenzen, die aus der Nichtbeachtung der Vorschriften resultieren, sowie Kosten, die für deren Einhaltung erforderlich sind (z.B. PCR-Test), gehen zu Lasten des Reisenden.

14. Reiseversicherungen

reiseart empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind mit Abschluss der Versicherung sofort fällig und nicht stornierbar.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16.Sonstige Bestimmungen
16.1 Die Einteilung der Kabinen obliegt reiseart oder durch ihn ermächtigte Personen (z.B. Schiffsleitung). Dreibettzimmer sind in der Regel Zweibettzimmer mit Zusatz- bzw. Oberbett.
16.2 Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Strom- und Wasserversorgung haftet reiseart nicht. Dasselbe gilt für die ständige Bereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Swimmingpool und Klimaanlage.
16.3 Schwangere Gäste werden nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und in der Regel bis zum 5. Monat der Schwangerschaft befördert. Kunden mit chronischen Krankheiten, Allergien oder Behinderungen sind verpflichtet, sich vor Buchung zu erkundigen, ob eine Beförderung möglich ist, besonders im Hinblick auf ggf. notwendige medizinische Versorgung. Kunden mit körperlichen Behinderungen müssen grundsätzlich mit einer Begleitperson reisen, die notwendige Hilfe leistet.
16.4 Nebenabreden, die den Umfang der verträglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung seitens reiseart.

17. Gerichtsstand
17.1 Der Kunde kann reiseart wahlweise an deren Sitz oder an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen von reiseart gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von reiseart – Amtsgericht Münster – maßgebend.
17.2 Für Rechtsstreitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Vertragspartner als Reiseveranstalter:
reiseart GmbH & Co. KG
Salzstraße 36
48143 Münster
Stand Mai 2022