AGB der Reederei Sea Cloud Cruises

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Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters SEA CLOUD CRUISES GmbH für die SY SEA CLOUD, SY SEA CLOUD II und SY SEA CLOUD SPIRIT

Lieber Gast,
wir hoffen, dass Sie in unserem Programm die passende Urlaubsreise gefunden haben und begrüßen Sie im exklusiven Kreis der Gäste der
SEA CLOUD. Damit Sie genau wissen, was Sie von uns erwarten dürfen, lesen Sie bitte aufmerksam die nachstehenden Hinweise und
Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Wir sind bemüht, Ihnen
Sorgen und Ärger, soweit das irgend möglich ist, abzunehmen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit
darüber geben, was Sie erwarten können und wofür wir einstehen.

1. Anmeldung, Reisebestätigung
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SG Sea Cloud über den Agenten, der SEA CLOUD CRUISES GmbH oder deren Serviceprovider SEA CLOUD CRUISES USA INC. (nachfolgend „SCC“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich oder fernschriftlich geschehen. Der Reisevertrag kommt aber erst dann zustande, wenn wir Ihnen bzw. Ihrem Reisebüro die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen.
1.2. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen,
sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Prospekt ergeben.
1.4. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns und SCC zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, unterliegen den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und werden von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
1.5. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von SG Sea Cloud vor, an das SG Sea
Cloud für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist SG Sea Cloud die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Zahlung
2.1. Eine Anzahlung von 20 % pro Person ist innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung sowie der Aushändigung des Sicherungsscheines i. S. v. § 651 r BGB zu leisten.
Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reisebeginn und vor Erhalt der Reiseunterlagen (Tickets etc.) fällig. Bei Reiseanmeldungen ab vier Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung sofort nach Erhalt der Reisebestätigung und der Rechnung sowie des Sicherungsscheines fällig.
2.2. Wenn der Reisende mit einer Zahlung gegenüber SG Sea Cloud in Verzug gerät, kann SG Sea Cloud nach vorheriger Mahnung mit
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In dem Fall kann SG Sea Cloud Rücktrittsgebühren nach Ziffer 5.3. verlangen.
2.3. Wenn bis Reiseantritt der Reisepreis trotz erneuter Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, wird der Vertrag automatisch aufgelöst. SG Sea Cloud kann dann eine Entschädigung entsprechend der Rücktrittsgebühren nach Ziffer 5.3. verlangen.
2.4. Die Kosten für Nebenleistungen, Besorgung von Visa etc. sowie telefonische Reservierungen oder Anfragen gehen zu Lasten des Kunden.
2.5. Sämtliche Zahlungen müssen direkt an SG Sea Cloud, wie aus der Rechnung ersichtlich, geleistet werden. Das vermittelnde Reisebüro ist
nicht befugt, Zahlungen entgegenzunehmen. Zahlungen an das vermittelnde Reisebüro erfolgen ausschließlich auf Risiko des Reisenden
und haben keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber dem jeweiligen Unternehmer, wenn die Zahlungen nicht an SG Sea Cloud gemäß
Rechnung weitergeleitet werden.

3. Leistungsumfang und Preise
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gemäß Angebot und aus der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. der Reiseausschreibung einschließlich sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2. Flüge
SG Sea Cloud wird den Kunden mittels SCC über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. der ausführenden Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Sollten bei der Anmeldung die ausführenden Fluggesellschaften noch nicht feststehen, so wird SG Sea Cloud dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.
Sobald SG Sea Cloud weiß, welche Fluggesellschaft den Flug im Einzelnen durchführen wird, wird SG Sea Cloud dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften nennen, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird SG Sea Cloud den Kunden unverzüglich über den Wechsel
informieren.
Es gelten die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften, die auf Anforderung gern zur Verfügung gestellt werden. Die Beförderung erfolgt in der Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis auch in der Business- und in der 1. Klasse, soweit diese zur Verfügung stehen. Flüge an anderen Tagen als den gebuchten Reisetagen, z. B. infolge von Vor- oder Nachprogrammen, können zu Mehrpreisen führen. Sitzplatzreservierungen werden von den Luftverkehrsgesellschaften grundsätzlich nur als unverbindliche Vormerkungen akzeptiert.
3.3. Gepäckbeförderung
3.3.1.Für die Gepäckbeförderung bestehen bei den Fluggesellschaften je nach Flugstrecke und Tarif unterschiedliche Regelungen. Die
entsprechenden Freigepäckregelungen erhalten Sie mit dem konkreten Flugangebot. Übergepäck kann auf Flügen grundsätzlich gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Kinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bitten wir, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P. I. R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung.
3.3.2. Jeder Passagier kann Kabinengepäck bis zu 40 kg mitnehmen. Zusätzliches Gepäck darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch SG
Sea Cloud an Bord gebracht werden.
3.3.3. Das Gepäck darf nur persönliche Gegenstände enthalten. Waffen oder andere gefährliche Gegenstände, Drogen oder andere Dinge, deren Transport oder Import in die während der Reise angelaufenen Länder illegal ist, dürfen nicht an Bord gebracht werden. 6.3. ist entsprechend anwendbar.
3.3.4. Jeder Passagier hat sein Gepäck in lesbarer Form zu beschriften durch Aufkleber oder Anhänger mit seinem Namen und den Einzelheiten
des Ortes der Einschiffung und der Ausschiffung. Wird dies missachtet, entfällt jedwede Haftung für den Verlust, die Beschädigung, die
Vermischung oder die falsche Behandlung des Gepäckes bei Beladung oder Ausladung mit Ausnahme der Fälle vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Handelns.
3.4. Medizinische Fürsorge
Medizinische Fürsorge wird, wenn es gesetzlich erforderlich ist, durch SG Sea Cloud dadurch geboten, dass sie für einen Arzt an Bord sorgt.
SG Sea Cloud ist unter keinen Umständen für mehr haftbar als für die ordnungsgemäße Auswahl dieses Arztes, der seine Behandlung direkt
gegenüber den Passagieren vornimmt, ohne irgendeine Haftung von SG Sea Cloud für eine Unterlassung oder einen Fehler des Arztes bei der
Behandlung. Nur dann, wenn der Arzt falsch ausgewählt worden ist, haftet SG Sea Cloud. Eine umfangreiche Krankenbehandlung ist an Bord
nur eingeschränkt möglich; bei Risikofällen kann der Patient daher im nächsten Hafen ausgeschifft werden. Die Leistung des Schiffsarztes sind
nicht Bestandteil der angebotenen Dienstleistungen. Der Reisende/Patient schließt in jedem Fall einen separaten Behandlungsvertrag mit dem Schiffsarzt ab.
3.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise und in anderen wichtigen Fällen nicht in Anspruch nimmt, wird sich SG
Sea Cloud bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Leistungen
völlig unerheblich sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. SG Sea Cloud ist berechtigt,
20 % des vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.
3.6. Nicht eingeschlossen sind Gebühren und Kosten, die den Passagier betreffen wie zum Beispiel Steuern, Landungsgebühren,
Stempelgebühren oder Kosten, die im Zusammenhang mit einer für den Passagier angeordneten Quarantäne stehen.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Im Falle der Absage eines Fluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft kann ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleibt ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung vorbehalten. Bei einer Ersatzbeförderung werden nur die Kosten der Bahnreise 2. Klasse erstattet.
4.2. Bei Schiffsreisen sind Abänderungen des Reiseverlaufes möglich, z. B. bei Hoch- oder Niedrigwasser, widrigen Wetterverhältnissen,
behördlichen Anordnungen, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, wenn das Schiff schon zum Zeitpunkt des Reisebeginns seinen Fahrplan
nicht einhalten konnte, wenn wegen eines unvorhersehbaren technischen Defekts der Reiseverlauf verzögert wird, im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer von der Schiffsleitung eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird oder bei sonstigen besonderen Gegebenheiten. In derartigen Fällen ist SG Sea Cloud auch berechtigt, andere Transportmittel, beispielsweise auf Teilstrecken Busse, einzusetzen.
4.3. Solche und vergleichbare Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von SG Sea Cloud wider Treu und Glauben herbeigeführt werden,
sind nur dann gestattet, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.
Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für den Reiseteilnehmer unzumutbar verändert, stellen wir Ihnen zusätzlich frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. SG Sea Cloud verpflichtet sich auch, Sie von derartigen Abweichungen und Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit das möglich ist.
4.4 SG Sea Cloud behält sich das Recht vor, anderen Schiffen zu helfen oder andere Schiffe zu schleppen oder zu retten und zu diesem Zwecke
die Fahrtroute zu ändern, in jeden Hafen ein- oder mehrmals einzulaufen unabhängig von der Reihenfolge. Das Schiff ist auch berechtigt, mit oder ohne Lotsen zu fahren, Reparaturen auszuführen und zu docken, den Kompass zu setzen, Versuchsfahrten zu machen, im Konvoi zu fahren sowie Güter aller Art zu transportieren. Alle derartigen Handlungen, ob sie vorher angekündigt sind oder nicht, gelten nicht als Verletzung der Passageverträge.
4.5. SG Sea Cloud behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Kerosinzuschläge, Versicherungsprämien, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt. Im selben Umfang ist SG Sea Cloud verpflichtet, den Reisepreis entsprechend zu senken, sollten die genannten Beförderungskosten oder Abgaben geringer ausfallen oder sich der geltende Wechselkurs entsprechend ändern.
Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat SG Sea Cloud den Reisenden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn davon in Kenntnis zu setzen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Fall einer
erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn SG Sea Cloud in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte gegenüber SG Sea Cloud innerhalb der von SG Sea Cloud mit der Mitteilung der Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gesetzten Frist geltend zu machen. Wenn der Reisende gegenüber SG Sea Cloud nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Reisende in der Erklärung von SG Sea Cloud auf einem dauerhaften Datenträger in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen.

5. Umbuchung, Rücktritt, Ersatzpersonen
5.1. Auf Ihren Wunsch werden wir uns bemühen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, eine Abänderung der Reiseanmeldung (Umbuchung) bis zum 75. Tag vor Reisebeginn vorzunehmen. Eine Umbuchung ab dem 74. Tag vor Reisebeginn setzt Ihre Rücktrittserklärung hinsichtlich der gebuchten Reise voraus und bedarf einer nachfolgenden Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nachweislich nur geringfügigere Kosten verursachen. Als Umbuchung gelten Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Beförderung.
Unabhängig vom Reisejahr und des Buchungszeitraums gilt generell, dass alle Reisen bis 75 Tage vor Reisebeginn KOSTENLOS UMGEBUCHT werden können.
5.2. Sie können jederzeit vor Reisebeginn schriftlich von der Reise zurücktreten. Ihre Rücktrittserklärung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Geht Ihre Erklärung außerhalb unserer Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9-17 Uhr) bei uns ein, erfolgt der Zugang am Morgen des nächsten Werktages (Samstage ausgenommen).
5.3. Wenn eine der Parteien vom Vertrag zurücktritt oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann SG Sea Cloud angemessenen Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen.
Unser pauschaler Anspruch auf Rücktrittsgebühren besteht bei Rücktritt von der gebuchten Reise wie folgt:
Bearbeitungsgebühr € 300 p.P. bis zum 180. Tag vor Reisebeginn
20% des Reisepreises 179.–150. Tag vor Reisebeginn
35% des Reisepreises 149.– 50. Tag vor Reisebeginn
50% des Reisepreises 49.– 22. Tag vor Reisebeginn
70% des Reisepreises 21.– 15. Tag vor Reisebeginn
85% des Reisepreises 14.– 1. Tag vor Reisebeginn
95% des Reisepreises am Reisetag oder bei Nichtantritt
Für über SG Sea Cloud gebuchte individuelle Nebenleistungen, wie zum Beispiel Hotel und/oder Flugbuchungen, gelten die jeweils mit dem
Angebot übermittelten und von der Kreuzfahrtleistung abweichenden Stornobedingungen.
Zusätzlich werden bei der Annullierung von Einzel- und Gruppenreisen die Kosten in Rechnung gestellt, die seitens des Leistungsträgers an SG
Sea Cloud berechnet werden, wie z. B. Leerbettgebühren eines Hotels bei kurzfristiger Annullierung.
Dem Reisenden steht es frei, SG Sea Cloud nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist
als die von ihr geforderte Pauschale. In dem Fall tritt der nachgewiesene geringere Schaden an die Stelle der Pauschale. SG Sea Cloud behält
sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist SG Sea Cloud
verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.4. Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich bestellen. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn er dafür wichtige Gründe hat (z. B. spezielle Erfordernisse für diese Reise, gesetzliche Verbote, Weigerung der Fluggesellschaft oder des Hoteliers etc.). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Anmelder SG Sea
Cloud gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. SG Sea Cloud darf
eine Erstattung der Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. SG Sea Cloud hat dem
Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5.5. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

6. Reisevorschriften, Papiere, Verweigerung der Ausschiffung
6.1. Jeder Passagier hat alle Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Reisebedingungen derjenigen Länder und Häfen einzuhalten, die das
Schiff auf seiner Reise anläuft, ebenso wie alle Regeln, Anordnungen und Maßnahmen des Kapitäns, der SG Sea Cloud, SCC oder ihrer
Agenten vor Ort. Der Passagier hat dafür Sorge zu tragen, dass er die notwendigen Reisepapiere mitführt und sie sich recht-zeitig vor Beginn
der Reise besorgt und ist verpflichtet, diese auf Verlangen SG Sea Cloud vorzuweisen.
6.2. Passagiere, die die Instruktionen, Gesetze, Maßregeln oder Anordnungen gemäß 6.1. nicht befolgen oder deren Papiere unvollständig oder unrichtig sind, verlieren den Anspruch auf Beförderung und haben keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Passage.
6.3. Jeder Passagier ist gegenüber SG Sea Cloud haftbar für alle Folgen und Schäden, insbesondere Strafen, Geldbußen und Auslagen, die SG
Sea Cloud zahlen oder hinterlegen muss und die ihre Ursache darin haben, dass der Passagier sich nicht an diejenigen Verordnungen
gehalten hat, die anwendbar sind in Bezug auf die Einreise, die Ausreise oder die Durchreise in den angelaufenen Ländern oder darauf, dass er
nicht die richtigen Papiere hat. Jeder Passagier ist verpflichtet, SG Sea Cloud derartige Auslagen sofort zu ersetzen.
6.4. SG Sea Cloud gibt Hilfestellung und Informationen durch ihre Angestellten und Agenten in Bezug auf die unter 6.1. genannten Vorschriften.
6.5. Verweigerung der Ausschiffung/Kosten weiterer Beförderung
Wenn in irgendeinem Zwischenhafen oder im Endhafen der Reise dem Passagier von den zuständigen Behörden, der Polizei, dem Zoll oder
anderen Institutionen das Anlandgehen oder die Einreise verweigert wird oder wenn sein Gepäck auf diese Weise zurückgewiesen wird, hat die
SG Sea Cloud das Recht, den Passagier und sein Gepäck weiter auf dem Schiff mitzunehmen zu irgendeinem anderen Hafen, den das Schiff
anläuft und ihn dort an Land zu setzen. Dafür muss der Passagier an die SG Sea Cloud den tariflichen Passagepreis zahlen und alle anderen
Kosten, die daraus entstehen, ersetzen. Die Bedingungen des ursprünglichen abgeschlossenen Passagevertrages bleiben auch für diesen weiteren Transport wirksam.
6.6 Ein vorzeitiger Reiseabbruch kann gegen die landesrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes verstoßen und erfordert daher die Einwilligung der SG Sea Cloud. Diese Einwilligung darf die SG Sea Cloud nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweiligen lokalen Regelungen und Gesetze eine vorzeitige Ausschiffung oder Einreise des Passagiers nicht gestatten. Wenn der Passagier sich nicht an die Weisung der SG Sea Cloud hält, macht er sich gegenüber der SG Sea Cloud in vollem Umfang schadensersatzpflichtig.

7. Tiere
Es ist nicht gestattet, Tiere mit an Bord zu bringen

8. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter
8.1. SG Sea Cloud kann nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich der Reisende in so starkem Maße vertragswidrig verhält, sodass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann SG Sea Cloud den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Reisende nach Einschätzung des Kapitäns aufgrund seines körperlichen Zustandes oder eines anderen Grundes reiseunfähig ist, ohne Begleitung reist, obwohl er auf Begleitung angewiesen ist, die Reise aufgrund falscher Angaben gebucht wurde, die Mitnahme des Passagiers von Nachteil für die Sicherheit oder Gesundheit oder die ungestörte Reisedurchführung der Passagiere, der Mannschaft oder des Schiffes ist oder sein könnte. In all diesen Fällen behält SG Sea Cloud nach der Kündigung den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Ferner kann SG Sea Cloud ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag vor Reisebeginn zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen, wenn sich die Reisende zum Zeitpunkt des Reisebeginns in der 24. oder einer späteren Schwangerschaftswoche befindet bzw. die 24. Schwangerschaftswoche während der Reise erreicht. In diesem Fall ist die Beförderung an Bord der SY SEA CLOUD aus Sicherheitsgründen und auf Grund der eingeschränkten medizinischen Versorgung an Bord ausgeschlossen. War die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Reisebuchung nicht bekannt, wird SG Sea Cloud den bereits geleisteten Reisepreis zurückerstatten, wenn SG Sea Cloud über die Schwangerschaft unverzüglich nach Bekanntwerden informiert wird.
Andernfalls behält sich SG Sea Cloud vor, den Reisepreis nach Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag geltend zu machen. Schwangere, die bei Reisebeginn weniger als 24 Wochen schwanger sind, müssen eine fachärztliche Reisefähigkeitsbescheinigung unter Bestätigung des
Fahrtgebietes vorlegen. Aus Sicherheitsgründen ist auch eine Mitreise von Kindern an Bord der Schiffe erst ab einem Alter von einem Jahr
möglich; für den Fall, dass der Reisende mit einem Kind reist, das zum Zeitpunkt des Reisebeginns unter einem Jahr alt ist, kann SG Sea Cloud
ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag vor Reisebeginn zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen; der Anspruch auf
Zahlung des Reisepreises bleibt bestehen. SG Sea Cloud muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile
anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller
Erstattungen durch die Leistungsträger. Derjenige Teil des Passagepreises jedoch, der noch nicht durch die abgelaufene Reise aufgebraucht ist, ist zurückzuzahlen, wenn der Passagier den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat und es der SG Sea Cloud gelingt, den freigewordenen Platz wieder zu besetzen. Die Kosten und Auslagen für eine Ausschiffung und die außerplanmäßige Heimreise fallen in einem solchen Fall dem betreffenden Passagier zur Last.
8.2. SG Sea Cloud kann bis zu 30 Tage vor Reiseantritt von der Reise bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, sofern (a)
SG Sea Cloud den Kunden über die erforderliche Mindestteilnehmerzahl und die spätere Rücktrittfrist vor Abschluss des jeweiligen Reisevertrages mittels SCC informiert hat und (b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben wird. Für den Rücktrittszeitpunkt kommt es auf den Zugang der Rücktrittserklärung beim Kunden an.
Sollte die Reise auf Grund behördlicher Anordnungen oder auf Grund anderer unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht oder nur mit geringerer Passagieranzahl durchgeführt werden können, kann SG Sea Cloud vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten und hat den Rücktritt gegenüber dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Die Kunden erhalten den eingezahlten Reisepreis dann umgehend, spätestens nach 14 Tagen, zurück.

9. Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort aufgrund von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (z.B. infolge von Naturkatastrophen, die eine sichere Reise an das im Pauschalreisevertrag vereinbarte Ziel unmöglich machen, oder bei erheblichen Risiken für die menschliche Gesundheit wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel sowie bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Kriegshandlungen) erheblich beeinträchtigt, können sowohl der Reisende als auch SG Sea Cloud vom Reisevertrag zurücktreten. SG Sea Cloud zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen zurück. Wird die Reise aus diesen Gründen vorzeitig beendet, erhält der Passagier das von ihm bezahlte Beförderungsentgelt anteilig zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen gegenüber SG Sea Cloud nicht.

10. Haftung
10.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für
10.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
10.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z. B. Beförderungsunternehmen, Hoteliers etc.)
10.1.3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des
jeweiligen Ziellandes und -ortes.
10.2. Wir haften jedoch nicht für die Angaben in Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehen wir keinen Einfluss nehmen. Wir haften auch nicht, wenn sich an einem Reiseziel die staatspolitischen Verhältnisse und eventuelle Einreisebestimmungen nach Drucklegung dieses Prospektes ändern, die eine Einreise in das betreffende Land oder Reiseziel erschweren oder als untunlich erscheinen lassen. Über solche
und wesentliche nachträgliche Änderungen werden wir Sie nach Möglichkeit kurzfristig informieren.
10.3. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen, sofern sich nicht aus diesen Reisebedingungen
oder aus den Umständen etwas anderes ergibt und sofern ein Schaden von den mit der Leistungserbringung betrauten Personen nicht nur bei
Gelegenheit der Vertragserfüllung verursacht worden ist. Der Maßstab der geschuldeten Sorgfalt richtet sich nach den Umständen am Ort der
Leistungserbringung. Ihre Reise führt Sie überwiegend in fremde Länder, in denen fremde Lebensumstände und teilweise auch für uns fremde Gesetze und örtliche Sicherheitsstandards maßgeblich sind.
10.4. Gewährleistung
10.4.1. Der Reisende kann Abhilfe verlangen, wenn die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird. SG Sea Cloud kann die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.4.2. Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen, falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Eventuelle weitergehende Ansprüche, den Reisepreis nachträglich zu mindern, bleiben davon unberührt.
10.4.3. Wenn der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet hat oder erklärt, dass Abhilfe nicht geleistet
werden kann, und wenn die Reise infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung erheblich beeinträchtigt wird, kann der Reisende den
Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag auf diese Weise aufgehoben, ist SCC verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden ggf. zurückzubefördern.
10.5. Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz
verlangen, und zwar auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit.
10.6. Beschränkung der Haftung10.6.1. Die vertragliche Haftung von SG Sea Cloud ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein
Schaden des Reisenden, der kein Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, soweit SG Sea
Cloud für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.6.2. SG Sea Cloud haftet nicht für Leistungsstörungen bei vermittelten Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen), sofern diese in den Buchungsunterlagen und in der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von SG Sea Cloud sind.
10.6.3. Ein Schadenersatzanspruch gegen SG Sea Cloud als Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als
aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
10.6.4. Kommt SG Sea Cloud die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der SG Sea Cloud in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie
nach den für diese geltenden Bestimmungen.
10.6.5. Kommt SG Sea Cloud bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches.
10.7. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen
10.7.1. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen das ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
10.7.2. Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung bzw. Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Transferunternehmen, Hotelier) und/oder SG Sea Cloud bzw. an deren Kontaktadresse im jeweiligen Zielgebiet. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. von SG Sea Cloud wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
10.7.3. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen sind vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften und SG Sea Cloud können die Erstattungen aufgrund
internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Ansprüche sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
11.2. Der Reisende hat Ansprüche, die aus den §§ 651 c bis f BGB folgen, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
11.3. Sämtliche reisevertragliche Ansprüche sowie Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von SG Sea Cloud beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.
11.4. Die Verjährung ist gehemmt, wenn SG Sea Cloud Ihnen zunächst erklärt, dass die Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden. Die
Hemmung endet, wenn der Veranstalter dem Kunden das Ergebnis seiner Prüfung und seine Entscheidung im Hinblick auf dessen Ansprüche bekannt gibt.

12. Versicherungen
12.1. Gegen das Beförderungsrisiko beim Flug sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen versichert.
12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Reisegepäck-,
Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen erhalten Sie einzeln nach Ihren individuellen Wünschen oder zusammen als Paket von SG Sea Cloud als Vermittler.

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
13.1. Mit dem Reiseangebot erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen, denn jeder Reisende ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Informationen erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
13.2. Sie sind für die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisepapiere mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten ab
Reiseantritt der geplanten Reise verantwortlich. Kinder müssen über ein eigenes Ausweisdokument verfügen, das von den Behörden der jeweiligen Zielreiseländer akzeptiert wird. Diese Informationen gelten für Deutsche. Ausländer und Inhaber von Fremdpässen wenden sich
zweckmäßigerweise an das zuständige Konsulat oder die Botschaft.
13.3. Sie haften SG Sea Cloud gegenüber für alle Folgen und Schäden, insbesondere für Strafen, Bußen und Auslagen, die deshalb bezahlt und
hinterlegt werden müssen, weil Sie die für die Ein-, Aus- und Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Landes nicht befolgt oder die
erforderlichen Urkunden nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Form vorgewiesen haben. Sie sind verpflichtet, Geldbeträge, die SG Sea Cloud
zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
13.4. SG Sea Cloud haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, selbst
wenn Sie SG Sea Cloud mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass SG Sea Cloud eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14. Allgemeines
14.1. Wesentliche Druckfehler und Rechenfehler im Prospekt oder in der Reisebestätigung berechtigen SG Sea Cloud dazu, die Wirksamkeit des
Reisevertrages anzufechten. In einem solchen Fall der Anfechtung hat SG Sea Cloud dem Reisenden den nachgewiesenen Vertrauensschaden
zu ersetzen.
14.2. Alle Angaben in unserer Reisebeschreibung entsprechen dem Stand bei deren Drucklegung.
14.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das
Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
14.4. Mündliche Abreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
14.5. Bei kombinierten Flug-Schiffs-Reisen, Bahn-Schiffs-Reisen und bei Busreisen gelten auch die Bedingungen des jeweiligen Beförderers/Unternehmers, die wir Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung stellen.
14.6. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.
14.7. Gerichtsstand für Kaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist das Amtsgericht Hamburg (Mitte) oder das Landgericht Hamburg.
14.8. SG Sea Cloud nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreit-
beilegungsgesetzes (VSBG) teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
14.9. SG Sea Cloud erhebt bei der Buchung personenbezogene Daten des Reisenden, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von SG Sea Cloud elektronisch gespeichert, verarbeitet und – soweit es für den
Vertragszweck erforderlich ist – an Dritte, z. B. Leistungsträger wie Hotels und Beförderungsunternehmen, übermittelt.

Reiseveranstalter
Schiffahrts-Gesellschaft “SEA CLOUD” mbH & Co. KG
An der Alster 9 · 20099 Hamburg
Stand: Oktober 2023