AGB der Reederei Ponant

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PRÄAMBEL
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Touristenpauschalen, die von CDP organisiert und verkauft werden (nur Kreuzfahrt und Kreuzfahrten kombiniert mit Unterbringung und/oder Flug). Sie ergänzen die vorvertraglichen Informationen, die dem Reisenden vor der Reservierung gegeben werden, und bestehen aus dem Angebot oder Optionsbestätigung und dem Informationsstandardformular. Die vorliegenden AGB können durch ‚Allgemeine Informationen‘ ergänzt werden, die für die jeweilige Kreuzfahrtsaison, Sommer oder Winter oder für MS Paul Gauguin gelten, und/oder durch ‚Besondere und Außergewönliche Verkaufsbedingungen („BAV“)‘. Die ‚Allgemeinen Informationen‘ und die eventuellen BAV haben Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden AGB.
Die vorliegenden AGB können auch von dem jeweiligen Reisebüro übernommen und dem Kunden übermittelt werden.
Die vorvertraglichen Informationen, die dem Reisenden übermittelt werden, sind Bestandteil des abgeschlossenen Vertrages, können aber auf Vereinbarung zwischen dem Reisenden und CDP vor dem Abschluss des Vertrages zu folgenden Punkten geändert werden: Haupteigenschaften der Reise (Transport, Unterkunft, Fahrplan, Anlaufhäfen, Routen usw., gemäß Artikel R. 211-4-1 des Code du Tourisme – Tourismusgesetz), Preis, eventuell erforderliche Anzahl von Personen für die Durchführung der Kreuzfahrt und Stornokosten. Änderungen dieser Punkte werden dem Reisenden vor Abschluss des Vertrages klar und verständlich mitgeteilt, insbesondere durch eine E-Mail an die vom Reisenden angegebene Adresse.
Kein Recht auf Widerruf: Wenn der Vertrag abgeschlossen ist, hat der Reisende kein Widerrufsrecht, auch im Rahmen eines Verkaufs über das Internet (gemäß Artikel L.221-28-12 des Code de la Consommation (Verbraucherschutzgesetz)).
Falls eine Bestimmung dieser AGB und/oder des Vertrages einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht und/oder für nichtig erklärt wird, sind die übrigen Klauseln weiter gültig.
 
1. Definitionen
1.1 „Flugticket“: Ein Dokument, das die Bestimmungen für den Flugtransport enthält, wodurch sich die Fluggesellschaft verpflichtet, den Reisenden zwischen den darauf genannten Flughäfen zu transportieren.
1.2 „Reiseunterlagen“: Dokument, inkl. des Reiseverlaufs des Reisenden, das als Voucher für die gebuchten Leistungen gilt und die Eigenschaften der Kreuzfahrt auflistet. Hiermit verpflichtet sich der Veranstalter der Kreuzfahrt, dem Reisenden die Leistungen und Dienste zu liefern, die dort genannt sind, und insbesondere, den Reisenden durch die Reederei gemäß den „Bedingungen für den Seetransport‘ zu befördern:
https://www.calameo.com/read/00013242321acc6d58ff5.
1.3 „Bedingungen für den Seetransport“: die Bedingungen, zu denen sich der Reeder verpflichtet, den Reisenden zwischen den im Reiseheft genannten Häfen zu transportieren. Die Bedingungen für den Seetransport sind hier verfügbar:
. https://www.calameo.com/read/00013242321acc6d58ff5.
1.4 „Compagnie du Ponant“ oder „CDP“: Veranstalter und/oder Verkäufer der Touristenpauschalen. Vereinfachte Aktiengesellschaft (Société par actions simplifiée) mit einem einzigen Gesellschafter, mit Sitz in: 408, Avenue du Prado 13008 MARSEILLE, mit einem Gesellschaftskapital von 3.644.607 €, eingetragen im Handelsregister von MARSEILLE unter der Nummer 344 497 011, eingetragen im Register Atout France unter der Nummer IM013120040, Mitglied der Reiseunternehmen „Entreprises du Voyage“. Ihre Reisegarantie und die Sicherung der Kundengelder wird geleistet durch Reisegarantiefond APST, 15 Avenue Carnot, 75017 Paris. Die Compagnie du Ponant hat bei Generali Assurance IARD – 7 Boulevard Haussmann – 75456 PARIS Cedex 09 eine Berufshaftpflichtversicherung unter der Nr. AA714708 abgeschlossen.
1.5 „Abschluss des Vertrages“: Bezeichnet den Moment, in dem der Vertrag zwischen den Reisenden und CDP abgeschlossen wird, d.h. in dem CDP die Bestätigung der Reservierung durch die Reisenden erhält.
1.6 „Vertrag“: Schriftliches Dokument, in dem die Pflichten von CDP und den Reisenden bestätigt werden.
1.7 „Kreuzfahrt“: Touristenpauschale wie im Verkaufsprospekt und/oder auf der Website von CDP beschrieben, deren Einzelheiten im Angebot und im Vertrag ausgeführt sind.
1.8 „Expeditionskreuzfahrt“: Touristenpauschale für eine Entdeckungsreise mit Entdeckungsfahrten im Schlauchboot (Zodiac) unter Begleitung von Naturführern.
1.9 „Reiseverkäufer“: Eine natürliche oder juristische Person, die den Reisenden die von CDP als Veranstalter der Kreuzfahrt zu erbringenden Leistungen direkt verkauft hat.
1.10 „Pauschale“: bezeichnet die Kombination von mindestens zwei verschiedenen Reise-Dienstleistungen von mehr als 24 Std oder mit einer Übernachtung, veranstaltet von CDP auf Antrag des Reisenden vor Abschluss des Vertrages, die auch zu einem Pauschalpreis verkauft werden kann.
1.11 „Veranstalter der Kreuzfahrt“: CDP in ihrer Eigenschaft als juristische Person, die die Kreuzfahrt, die dem Reisenden oder dem Verkäufer geliefert wird, ausarbeitet, und deren Kontaktdaten im Vertrag aufgeführt sind.
1.12 „Behinderte Person“ oder „Person mit eingeschränkter Mobilität“: Jede Person mit eingeschränkter Aktivität oder Einschränkung der Beteiligung an den vereinbarten Leistungen wegen einer zeitweiligen oder dauerhaften wesentlichen Veränderung einer oder mehrerer körperlicher, sensorischer, mentaler, kognitiver oder psychischer Funktionen, einer Mehrfachbehinderung oder einer behindernden Gesundheitsstörung.
1.13 „Gesundheitsprotokoll“: das Dokument, das CDP dem Reisenden zur Verfügung stellt, in dem die Gesundheitsbedingungen festgelegt sind, die jeder Reisende akzeptieren muss, um an der Kreuzfahrt teilnehmen zu können. Die letzte gültige, aktualisierte Version steht auf folgender Seite zur Verfügung: https://de.ponant.com/formalitaeten 1.14 „Leistung“: Bezeichnet jeden Reiseservice und andere touristische Dienstleistungen von CDP bei der Reservierung der Tourismuspauschalen bei Vertragsabschluss bzw. solche, die der Reisende an Bord erwirbt.
1.15 „Preis“: Gesamtbetrag der Leistungen, die der Reisende mit Abschluss des Vertrages bucht.
1.16 „Transfer“: Der Transport der Reisenden zwischen dem Abfahrts- und/oder Ankunftshafen und einem Treffpunkt, der von CDP festgelegt wird (Flughafen, Hotel, Bahnhof... usw.).
1.17 „Reeder“: bezeichnet CDP.
1.18 „Fluggesellschaft“: Die Gesellschaft, die sich verpflichtet, die Reisenden mit dem Flugzeug zu transportieren und die auf dem Flugticket eingetragen ist.
1.19 „Reisende“: Jede Person, deren Name und Daten im Vertrag angegeben sind, die den Vertrag abschließt und/oder die Dienstleistungen der Reise nutzt, die im Vertrag vorgesehen sind.
 
2. Annahme und Anwendung der vertraglichen Bedingungen
Vor Abschluss des Vertrages erhält der Reisende das Angebot, die AGB und Allgemeinen Informationen bezüglich der erworbenen Leistung und die Bedingungen für die vorgesehenen Transporte. Der Reisende bestätigt, dass er die vorliegenden AGB vollständig erhalten und zur Kenntnis genommen hat, wie auch die besonderen Bedingungen für bestimmte Leistungen, das Standardformular für die erworbene Leistung wie auch alle Bedingungen des Angebots (Option, Programm), bevor er seine Reservierung bestätigt.
 
3. Anwendbarer Text
Die vertraglichen Beziehungen zwischen CDP und dem Reisenden unterliegen den Bestimmungen des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) (Artikel L. 211-1ff. und R. 211-1ff.).
 
4. Bezahlung des Preises
4.1 Bei Abschluss des Vertrages ist der Flug zu 100 % zu bezahlen (nur individuelle Linienflüge) sowie die Prämien für die vom Reisenden abgeschlossenen Versicherungen und 25 % der übrigen Leistungen. Die Abschlusszahlung ist spätestens 45 Kalendertage vor Beginn der ersten der im Vertrag aufgeführten Leistungen zu zahlen.
4.2 Nach der pünktlichen Zahlung des gesamten Preises vor Beginn der Leistungen erhält der Reisende die für die Reise nötigen Unterlagen mit der Information zur Abfahrt und eventuell der Frist für die Registrierung, zum Zeitplan für die Aufenthalte, die Anschlüsse und die Ankunft.
 
5. Preise und Ermäßigungen pro Person und Kreuzfahrt
5.1 Die Referenzpreise der Kreuzfahrt gelten für die gesamte Zeit der Vermarktung und verstehen sich pro Person in einer Doppelkabine.
5.2 Der „Ponant Bonus“ Preis ist der günstigste Tarif, den der Reisende am Tag seiner Reservierung erhalten kann. Mit diesem Preis kann der Reisende bis zu 30 % des Referenzpreises der Kreuzfahrt sparen (nur Preis ab/bis Hafen, exklusive Hafengebühren und Sicherheitsgebühren, Flugpreis, eventuelle Leistungen an Land). Entsprechend der der Verfügbarkeiten der Kreuzfahrt kann sich der Prozentsatz der Ermäßigung verringern und der „Ponant Bonus“ Preis verteuern. Abgesehen von Ausnahmen ist der „Ponant Bonus“ Preis mit anderen Angeboten kombinierbar.
5.3 Einzelkabinenzuschlag. Der Einzelkabinenzuschlag gilt für jeden Reisenden in einer Doppelkabine, die nur von einer Einzelperson genutzt wird. Er gilt für den Teil ab/bis Hafen (exkl. Hafengebühren) des jeweils geltenden „Ponant Bonus“ Preises. Dieser Zuschlag verändert sich je nach Auslastung der entsprechenden Kreuzfahrten. Er kann sich demnach nur für bestimmte Kategorien von Kabinen und/oder Suiten oder für eine ganze Kreuzfahrt jederzeit und ohne Vorankündigung verändern. Für eine Auswahl an Kreuzfahrten wird der Einzelkabinenzuschlag für bestimmte Kategorien von Kabinen erlassen. Diese Auswahl wird entsprechend der Belegung aktualisiert und kann auf der folgenden Website eingesehen werden www.ponant.com. Der aktualisierte Betrag des Einzelkabinenzuschlags wird dem Reisenden mit dem Angebot (Optionsbestätigung) und vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt. Der erlassene oder reduzierte Einzelkabinenzuschlagzuschlag ist nicht mit punktuellen Angeboten der Saison kombinierbar.
5.4 Je nach Auslastung des Schiffs (außer auf dem Segelschiff LE PONANT) kann im Moment der Reservierung eine „Garantie-Kabine“ in der Kategorie: Deluxe-Kabine - Deck 3, angeboten werden. Das heißt, dass die Reservierung in der Kategorie: Deluxe Kabine – Deck 3 ohne Angabe einer Kabinennummer gemacht wurde, die von CDP vorgenommen wird und bis zur Einschiffung jederzeit geändert werden kann. Sobald die Kabinennummer vergeben ist, kann sie nicht mehr geändert werden. Der Vorzug dieser Art der Reservierung ist, dass man eine Kabine in einer höheren Kategorie ohne Mehrpreis erhalten kann. In jedem Fall ist die bei der Reservierung gewählte Mindestkategorie garantiert. Abgesehen von Ausnahmen ist der Tarif der „garantierten“ Kabine mit anderen Angeboten kombinierbar.
5.5 Weitere Ermäßigungen: Die folgenden Angebote und Rabatte sind nicht auf Gruppen- oder Charterangebote anwendbar. Wenn der Reisende ein Anrecht auf mehrere Rabatte hat, wird der Betrag der 2. Ermäßigung auf der Basis des Preises nach der 1. Ermäßigung berechnet, und so weiter.
5.5.1 Anschlusskreuzfahrten: Diese Ermäßigungen gelten für den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen, exklusive Hafengebühren (außer bei Ozean-Kreuzfahrten ohne Stopps).
- Auf allen Kreuzfahrten: 10% Ermäßigung auf jegliche Anschlusskreuzfahrten
- Auf ausgewählten Kreuzfahrten (Liste jederzeit verfügbar in www.ponant.com), je nachdem, an welcher Stelle die jeweilige Abfahrt steht: Als 1. Anschlusskreuzfahrt: -20 %
- Als 2. Anschlusskreuzfahrt: -30 %
- Als 3. Anschlusskreuzfahrt: -40 %
5.5.2 Mitglieder des Ponant Yacht Club:
Commodores: -12,5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren).
Grands Amiraux: -10 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren).
Amiraux: -7,5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren).
Majors: -5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren).
Außer in Ausnahmefällen sind die Ermäßigungen für Mitglieder des Ponant Yacht Club mit anderen Angeboten kombinierbar.
5.5.3 Flitterwochen: Auf jeder Kreuzfahrt, die in den 12 Monaten nach Ihrer Heirat stattfindet, haben Sie folgende Vorteile:
5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren),
Eine Flasche Champagner bei Ihrer Ankunft,
Eine Foto-Session mit unserem Bordphotographen; als Geschenk gibt 5 ausgewählte Photos (alle Schiffe außer Le Ponant & Le Paul Gauguin)
Zwei Spa-Anwendungen (bis 120 € pro Sitzung) (alle Schiffe außer Le Ponant & Le Paul Gauguin)
Kleine Überraschungen an Bord.
Auf dem Schiff Paul Gauguin erhalten Sie eine traditionelle polynesische Segnung und ein Foto dieses Moments.
Bitte senden Sie uns bei Buchung eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde zu. Das Angebot Flitterwochen ist nicht mit einer anderen Ermäßigung kombinierbar, außer „Ponant Bonus“.
5.5.4 Hochzeitstag: zu jedem 5. Hochzeitstag, erhalten Sie im Jubiläumsjahr eine Ermäßigung von 200 € pro Kabine/Suite für eine Kreuzfahrt. Hierfür muss uns ebenfalls eine Kopie der Heiratsurkunde zugesandt werden. Dieses Angebot ist nicht mit einer anderen Ermäßigung kombinierbar, außer „Ponant Bonus“ und Ponant Yacht Club.
5.5.5 Family & Friends: Ab 5 zahlenden Personen bei einer Reservierung gibt es auf die gesamte Buchung 5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren). Dieses Angebot ist nicht mit einer anderen Ermäßigung kombinierbar, außer „Ponant Bonus“.
5.5.6 Ermäßigungen für Kinder: Kinder unter 18 Jahren, die ihre Kabine mit 2 Erwachsenen teilen (2 Erwachsene + 1 Kind - ab 1 Jahr für die Yacht-Kreuzfahrten, ab 6 Jahren für die Expeditionskreuzfahrten, ab 8 Jahren für die die Kreuzfahrten an Bord der COMMANDANT CHARCOT) fahren kostenlos auf unseren Schiffen mit (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren), vorbehaltlich der Kabinen-Verfügbarkeit und des Alters des Kindes. Ein Kind, das eine Kabine mit einem einzigen Erwachsenen teilt (1 Erwachsener + 1 Kind) wird als ein zahlender Erwachsener angesehen (Erwachsenentarif).
5.5.7 Weiterempfehlung: Als Empfehler erhält der Reisende eine Ermäßigung von 500 € pro Kabine auf einer späteren Kreuzfahrt ab der Reservierungsbestätigung der geworbenen Person; die geworbene Person erhält eine Ermäßigung von 500 € auf die erste Kreuzfahrt. Falls die geworbene Person storniert, entfällt die Ermäßigung, und der Empfehler erhält die Ermäßigung erst, wenn das Patenkind eine neue Reservierung vornimmt. Beide Ermäßigungen können nicht in bar ausgezahlt oder erstattet werden. Die Ermäßigung für die geworbene Person ist sofort anwendbar. Die Ermäßigung des Empfehlers gilt für seine nächste Kreuzfahrt, sobald die geworbene Person gebucht wurde. Der Empfehler muss den geworbenen Personen seine Ponant Yacht Club-Mitgliedsnummer oder andere Informationen zu seiner Identifizierung mitteilen. Der Empfehler muss bereits mit PONANT gefahren sein. Die geworbene Person darf noch nicht an Bord eines PONANT-Schiffes gefahren sein. Der Empfehler und die geworbene Person dürfen keine Mitglieder des Personals von PONANT oder eines Reisebüros sein oder gewesen sein. Die Anzahl an geworbenen Personen ist unbegrenzt, aber es darf nur eine geworbene Person pro Familie sein, und Empfehler und geworbene Person dürfen nicht derselben Familie angehören, dieselbe Kabine benutzen. Auch zwei geworbene Personen dürfen sich nicht die Kabine teilen. Der Empfehler kann die Ermäßigung mit andern Ermäßigungen kombinieren, die geworbene Person aber nicht.
5.5.8 Buchungen an Bord: -5 % Ermäßigung auf den Kreuzfahrtpreis ab/bis Hafen (exkl. Hafen- und Sicherheitsgebühren) für jede neue Kreuzfahrt, die an Bord bei unserem Crew gebucht wird.
 
6. Allgemeine Formalitäten und Gesundheitsvorschriften
6.1 Vor Abschluss des Vertrages erhält der Reisende eine allgemeine Information über die Formalitäten und Gesundheitsvorschriften mit entsprechenden Fristen und zuständigen Behörden. Jeder Reisende muss im Besitz eines gültigen Reisepasses oder gegebenenfalls eines Personalausweises sein, der noch 6 Monate nach dem Datum seiner Rückkehr gültig ist, wie auch von Visa und Gesundheitsbescheinigungen, die eventuell in den Anlaufhäfen und Ankunftshäfen des Schiffes, in den Ankunfts-, Abflug- oder Zwischenlandungsflughäfen des Reisenden vor oder nach der Kreuzfahrt verlangt werden. Der Reisende möchte bitte folgende Websites einsehen:
https://de.ponant.com/formalitaeten, https://www.auswaertiges-amt.de/de/
6.2 CDP haftet nicht für Konsequenzen, falls der Reisende die Polizei-, Zoll- oder Gesundheitsformalitäten vor oder während der Dauer der Leistungen nicht beachtet. Ein Reisender, der einen Flug oder eine Kreuzfahrt wegen fehlender Dokumente nicht antreten kann, hat kein Recht auf eine Erstattung oder Entschädigung, es sei denn es handelt sich um die Verweigerung einer Einschiffung wegen Nichtbeachtung des Hygieneprotokolls nach Artikel 7.6.
6.3 In jedem Fall wird dem Reisenden geraten, alle Informationen bei den zuständigen Behörden vor dem Abfahrtstermin einzuholen. CDP rät dem Reisenden, die länderspezifischen Informationen für die gewählten Zielländer auf der Website des jeweils zuständigen Außenministeriums zu konsultieren, z.B. https://auswaertiges-amt.de/de/ oder sich telefonisch zu erkundigen (+49 30 5000 2000). CDP weist die Reisenden insbesondere darauf hin, dass sich die Informationen bis zum Datum der Abfahrt ändern können. CDP bittet die Reisenden, ihr Verhalten an das Reiseziel anzupassen, aufmerksam zu sein und keine Wertsachen mitzuführen oder mitzunehmen, wenn sie ins Ausland fahren.
6.4 Der Reisepass der Reisenden wird auf Strafregistereintragungen im In- und Ausland geprüft, insbesondere bei Interpol.
 
7. Bedingungen für die Einschiffung und den Seetransport
Allgemeine Regeln
7.1 Der Reisende muss bei der Einschiffung unter den durch die ‚Bedingungen für den Seetransport‘ vorgeschriebenen Bedingungen und zu der in den Reiseunterlagen angegebenen Uhrzeit erscheinen. Die von CDP gelieferten Reiseunterlagen sind nur für die dort angegebene Kreuzfahrt und das Schiff gültig.
7.2 Die ‚Bedingungen für den Seetransport‘ legen den Seetransport der Reisenden und ihres Gepäcks von dem Moment der Einschiffung im Abfahrtshafen bis zum Moment der Anlandung am Zielort fest.
7.3 Wenn der Reisende nur eine Kreuzfahrtpauschale von Hafen zu Hafen gebucht hat und seinen Flug oder die Reise auf dem Landweg zum Einschiffungshafen und/oder vom Anlandungshafen zu seinem Wohnort selbst organisiert, raten wir ihm sehr, flexible umbuchbare und rückerstattungsfähige Tickets zu buchen und ausreichend Zeit für den Transfer vom Bahnhof/Flughafen zum Hafen einzuplanen. Bei Verspätung, Annullierung, Änderung übernimmt CDP nicht die Kosten für Transport, Transfers und/oder andere Leistungen und Dienste, die nicht in der Kreuzfahrtpauschale enthalten sind und nicht direkt bei CDP gekauft wurden. CDP haftet nicht für Ereignisse oder materielle und/oder körperliche Schadensfälle während dieser Fahrten zu oder vom Schiff.
7.4 Für Transatlantik-Kreuzfahrten oder Ozean-Kreuzfahrten ohne Stopps: Um die Einschiffung am Abfahrtstag sicher zu stellen, empfiehlt CDP den Reisenden unbedingt, am Abend vor der Abfahrt in der Hafenstadt anzukommen. Ebenso sehr empfiehlt CDP, einen Flug für den Tag nach der Ankunft des Schiffes zu buchen. In der Tat sind diese Seereisen, die häufig lange dauern, mehr als jede andere Art der Reise wetterbedingten Unsicherheiten unterworfen, insbesondere Winden und Strömungen, die ein vorzeitiges Auslaufen und/oder eine verspätete Ankunft des Schiffs zur Folge haben können.
7.5 Jeder Reisende bestätigt bei der Buchung der Kreuzfahrt, dass er zu einer Seereise befähigt ist und dass sein Gesundheitszustand oder sein Verhalten weder den anderen Reisenden noch der ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen, die vereinbart oder angeboten werden, schadet. Wenn der Gesundheitszustand eines Reisenden seine Fähigkeit, die vereinbarten Leistungen zu nutzen, einschränkt, die Durchführung beeinträchtigt oder die Sicherheit der anderen Reisenden oder der Besatzung in Gefahr bringt, muss er CDP informieren und einen medizinischen Fragebogen ausfüllen und unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht an den medizinischen Dienst von CDP an folgende Adresse schicken: [email protected]. Wenn ein Reisender CDP oder dem Schiffsarzt einen Gesundheitszustand, der die Durchführung der vertraglichen Leistungen beeinflussen könnte, nicht gemeldet hat, kann er CDP nicht diesbezüglich haftbar machen.
7.6 Der Reisende muss zur Einschiffung die im Hygieneprotokoll von CDP festgelegten Bedingungen erfüllen. Es wird dem Reisenden mit der Optionsbestätigung mitgeteilt und ist jederzeit online auf der Ponant Website verfügbar https://de.ponant.com/formalitaeten. Das Hygieneprotokoll muss während der gesamten Kreuzfahrt eingehalten werden und kann vor der Abfahrt aktualisiert werden. Wenn der Reisende am Tag der Abreise nicht dem Hygieneprotokoll und seinen kumulativen Bedingungen entspricht, können ihm CDP und/oder der Kapitän die Einschiffung verweigern. In diesem Fall gilt der Vertrag als durch den Reisenden annulliert, und er hat die Stornokosten nach Artikel 10 der vorliegenden AGB zu tragen. In einem solchen Fall und als Ausnahmeregelung zu den Bedingungen für eine Annullierung durch den Reisenden nach Artikel 10 kann CDP dem Reisenden ausnahmsweise ein nicht erstattbares Guthaben in der Höhe des Reisepreises (exkl. Versicherungsprämien, bereits genutzte Leistungen oder Kosten für Leistungen an Land) für eine künftige Kreuzfahrt unter den von CDP festgelegten Bedingungen anbieten.
7.7 Kosten für medizinische Beratung, Behandlungen und Arzneimittel an Land oder an Bord der Schiffe gehen zu Lasten des Reisenden. Jeder Reisende muss sicher gehen, dass er eine angemessene Krankenversicherung besitzt.
7.8 Im Rahmen der Kontrolle eines Epidemie-Risikos können CDP, der Kapitän des Schiffs oder eine lokale Gesundheitsbehörde verlangen, dass der Reisende einen Gesundheitsfragebogen ausfüllt oder gegebenenfalls einen Test vor oder bei der Einschiffung oder dem Anlanden, auch während der Zwischenhalte, machen lässt. Die Kosten für den Test trägt der Reisende.
7.9 Für alle PONANT- und PAUL GAUGUIN-Kreuzfahrten erklärt der Reisende für sich und im Namen der Minderjährigen, die in seinem Vertrag eingetragen sind, dass er physisch und psychisch für einen Aufenthalt von mehreren Tagen in der geschlossenen Umgebung eines Kreuzfahrtschiffes geeignet ist. Dafür muss er in den 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages bestätigen, dass er die Einschiffungsbedingungen und die Reisefähigkeit erfüllt, indem er das Dokument „Bedingungen für die Einschiffung und Gesundheitszustand des Gastes“, das unter folgender Adresse verfügbar und einsehbar ist, ausfüllt und unterzeichnet: https://www.calameo.com/read/0001324238de4befb787b. Der Reisende verpflichtet sich, den medizinischen Dienst von CDP ([email protected]) über jede Änderung seines Gesundheitszustands, die einen Einfluss auf sein sicheres Verbleiben an Bord haben könnte, unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht zu informieren.
7.10 Der Passagier muss sich an die Regeln und die Disziplin an Bord halten, die von der Reederei festgelegt sind, wenn er an Bord des Schiffs ist und während der ganzen Fahrt. Der Reisende ist verpflichtet, an allen Sicherheitsvorführungen und -erklärungen, die an Bord organisiert werden, teilzunehmen und jederzeit den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten.
7.11 Die Reederei und/oder der Kapitän können, wenn sie es für nötig halten, jedem Passagier, der nicht den Einreisevorschriften des Landes der Zielhäfen entspricht oder dessen Anwesenheit an Bord für den Komfort, die Gesundheit, die Sicherheit der anderen Passagiere, die Besatzung oder die Gesetze und Regelungen der von dem Schiff angelaufenen Häfen nachteilig sein könnte oder für dessen Unterhaltung, Verteidigung oder Rückführung die Reederei haftbar gemacht werden könnte, die Einschiffung verweigern. Aus diesen Gründen kann die Reederei und/oder der Kapitän des Schiffs auch beschließen, folgende geeignete Maßnahmen zu treffen: 1) das Einschiffen des oder der Passagiere in jedem Hafen, den das Schiff anläuft, zu verweigern, 2) den oder die Passagiere in jedem Hafen, den das Schiff anläuft, auszuschiffen, 3) den oder die Passagiere auf ein anderes Schiff zu transferieren, 4) den oder die Passagiere an Bord abzusondern, in ihrer Kabine oder in einer Kabine des medizinischen Dienstes an Bord, und/oder 5) dafür zu sorgen, dass der Passagier vom Bordarzt betreut wird.
 
Behinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität
7.12 Aus Sicherheitsgründen muss jeder Reisende autonom sein können oder mit einer Person reisen, die ihm jede nötige Hilfe während der Durchführung der Leistungen geben kann.
7.13 Die Reisenden, die wegen einer körperlichen Behinderung oder eines Zustands, der eine besondere Behandlung oder Hilfe benötigt, in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einschließlich der Personen, die zeitweilig oder dauerhaft einen Rollstuhl benutzen, müssen den medizinischen Dienst von CDP ab der Optionsbestätigung oder sobald der Reisende Kenntnis über seine Behinderung erhält, wenn diese nach Abschluss des Vertrages eintritt, möglichst aber mindestens dreißig Tage vor Vertragsbeginn, schriftlich darüber informieren ([email protected]), damit CDP dem Reisenden bestätigen kann, ob er die Kreuzfahrt an Bord des Schiffes und/oder die vereinbarten Leistungen tatsächlich durchführen kann.
7.14 CDP und/oder der Kapitän behalten sich das Recht vor, den Reisenden die Einschiffung zu verweigern, die CDP nicht über ein Handicap, die Notwendigkeit von Hilfe oder ein Gesundheitsproblem informiert haben, wenn sie nicht den geltenden Sicherheitsregeln und den in dem von dem Schiff befahrenen Bereich geltenden Vorschriften entsprechen oder Pflege brauchen, die CDP nicht bieten kann oder wenn die Bauart des Passagierschiffs, die Infrastrukturen und die Ausrüstungen des Hafens einschließlich der Terminals des Hafens die Einschiffung, die Anlandung oder den Transport des betreffenden Reisenden unter zufriedenstellenden Sicherheitsbedingungen unmöglich machen.
Der Reisende wird informiert, dass in einem solchen Fall der Vertrag in seinem Namen annulliert wird und dass CDP die Stornokosten nach dem Vertrag und nach Artikel 10 der vorliegenden AGB anwenden kann.
7.15 Das Anlandgehen kann in bestimmten Häfen für die Passagiere mit eingeschränkter Mobilität schwierig oder sogar unmöglich sein, vor allem wenn das Schiff auf Reede liegt und dies per Tenderbooten erfolgt und/oder Ausflüge im Schlauchboot (Zodiac) unternommen werden.
7.16 Reisende, die einen Rollstuhl benutzen und während der Durchführung der Leistungen ständige Hilfe benötigen, müssen sich nach schriftlicher Vereinbarung mit CDP mit ihrem eigenen Rollstuhl einschiffen und von einer Person begleitet sein, die ihnen ständig helfen kann, unabhängig davon, ob sie die Kabine mit ihnen teilt. In jedem Fall unterliegt jede Anlandung aus Sicherheitsgründen der Genehmigung durch den Kapitän.
7.17 Die Schiffe von CDP verfügen über Kabinen, die speziell für Behinderte oder Personen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet sind: 2 Kabinen auf den Schiffen PONANT EXPLORERS, 1 Kabine auf dem Schiff MS PAUL GAUGUIN, 3 Kabinen den Schiffen PONANT SISTERSHIPS (LE BOREAL, L‘AUSTRAL, LE SOLEAL, LE LYRIAL), 3 Kabinen auf LE COMMANDANT CHARCOT.
Wir weisen darauf hin, dass das Segelschiff LE PONANT insbesondere, wegen seiner anderen Bauart, über keine Möglichkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderte verfügt.
 
Kinder - Schwangere
7.18 Unbegleitete Minderjährige sind nicht auf den Schiffen zugelassen. Die Reederei erlaubt Minderjährige an Bord, die von einem Elternteil oder einer Betreuungsperson begleitet sind, ab einem bestimmten Alter:
Ab 1 Jahr für die Yacht-Kreuzfahrten (d.h. alle Kreuzfahrten, auch die auf dem Segelschiff „LE PONANT“, ausgenommen der als solche bezeichneten
CHARCOT)
Ab 6 Jahren für Expeditionskreuzfahrten
Ab 8 Jahren für Kreuzfahrten an Bord der COMMANDANT CHARCOT
7.19 Bei allen Expeditionskreuzfahrten und denen an Bord der COMMANDANT CHARCOT müssen die Kinder bei den Außenaktivitäten und den Ausschiffungen in Schlauchbooten (Zodiacs) völlig autonom und groß genug sein, um in den Schlauchbooten (Zodiacs) zu sitzen und die Anweisungen der Crew zu verstehen und sofort darauf zu reagieren. Infolgedessen unterliegt die Teilnahme der Kinder an allen Schlauchbootaktivitäten der Genehmigung durch den Kapitän und Expeditionsführer entsprechend dem Zustand der See und der Schwierigkeit des Ausschiffens an den Besichtigungsorten.
7.20 Wenn sie an Bord und/oder auf einem Ausflug sind, sind allein die Eltern oder die betreuende Person für sie verantwortlich. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht empfehlenswert, einen Minderjährigen tagsüber oder nachts allein und ohne Aufsicht in einer Kabine zu lassen. Es wird empfohlen, dass das Elternteil oder die Betreuungsperson die Kabine mit dem minderjährigen Kind teilt.
7.21 Bei den Expeditionskreuzfahrten sind höchstens fünf (5) Kinder ab 6 Jahren (8 Jahre für COMMANDANT CHARCOT) an Bord erlaubt. Die Reederei behält sich das Recht vor, die Anzahl der Kinder unter 8 Jahren an Bord der Schiffe zu begrenzen.
7.22 Da die Schiffe nicht für eine Geburt an Bord eingerichtet sind, sind Schwangere ab der 14. Woche, bzw. ab dem 3. Monat, nicht mehr auf den Schiffen zugelassen. In jedem Fall wird Schwangeren vor der 14. Woche/ 3. Monat, die eine Schiffsreise machen wollen, geraten, vor der Einschiffung einen Arzt aufzusuchen, um sich zu vergewissern, dass ihr Gesundheitszustand die Kreuzfahrt zulässt. Keine Schwangere kann an den Programmen Antarktis, Nord-West-Passage, Fahrten auf See und auf dem Schiff COMMANDANT CHARCOT teilnehmen.
 
Genehmigtes Gepäck
7.23 Jeder Reisende muss jedes seiner Gepäckstücke mit einem Etikett versehen, auf dem gut leserlich sein Name, der Name des Schiffs, das Ziel der Reise und die Kabinennummer in deutlicher und nicht zu löschender Schrift zu lesen ist.
7.24 Die Sicherheit der Reisenden und der Besatzung hat für CDP absolute Priorität. Die unten aufgeführten Gegenstände sind an Bord der Schiffe verboten (nachfolgend die „verbotenen Artikel“): Betäubungsmittel/verbotene Drogen (einschließlich ärztlich verschriebenes Marihuana und jedes Zubehör für den Drogenkonsum; hierzu gehören auch Wasserpfeifen); alle Schusswaffen einschließlich Repliken, Nachahmungen, neutralisierte Schusswaffen, Startpistolen und ihre Komponenten; Pistolen oder Schrot- oder Luftgewehre; andere Projektilwaffen oder ähnliche Gegenstände oder die für eine Schusswaffe gehalten werden könnten (z.B. Paintballpistole); alle Arten von Munition oder Nachbildungen für die oben genannten Artikel; alle Arten von Sprengstoffen, Komponenten (z.B. Zünder) einschließlich Repliken von Sprengstoffen oder entsprechenden Geräten; Feuerwerk, Leuchtraketen und Pyrotechnik; Waffen für Kampfsport (z.B. Wurfsterne, Nunchaku); Messer von über 3 cm/1,2 Zoll Länge; Rasiermesser; Säbel, Sgian Subh oder Kirpan; Harpunen oder Harpunengewehre; Armbrüste, Armbrustbolzen und Pfeile; stumpfe Waffen wie amerikanische Schlagringe, Keulen, Teleskopschlagstöcke, Schlagstock, Geißeln oder Nunchakus; Artikel mit handlungsunfähig machenden Substanzen (z.B. Gaspistole, Pfefferspray, Tränengas, Phosphor, Säure und andere chemische Substanzen, die verstümmeln oder handlungsunfähig machen); einengende Vorrichtungen (z.B. Handschellen, Bein- oder Kopffesseln); brennbare Substanzen oder gefährliche Chemikalien (z.B. Benzin, Brennspiritus, Lösungsmittel für Farbe, Feuerzeugbenzin usw.); jeder andere Gegenstand, der als Angriffswaffe hergestellt, verändert oder benutzt wird; lähmende Vorrichtungen (Tazer und Elektroschocker); große Batterien von über 100 Wh (z.B. externe Ersatzbatterien); Gegenstände, die an Bord gebracht werden und nicht von der Gesellschaft gestellt werden, die ein Heizelement enthalten (z.B. Tauchsieder, Heizdecken, Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschinen mit Heizplatten, Reiskocher usw.); jedes Flugobjekt, Spielzeug oder autonome oder ferngesteuerte Drohne; Hoverboards, Roller, elektrische Roller oder Segway; Flaschen/Behälter mit Druckluft, Zylinder mit Tauchflaschen, Propangasflaschen und große Spraypatronen; Notsender (RLS), Amateurradios, Satellitentelefone, Transformatoren, Laser und Laserpointer; alle Arten von Störeinrichtungen für Funk oder Telefonie; Samsung Note 7, Kerzen.
In jedem Fall haftet der Reisende für jede Art von Verletzung, Verlust oder Schaden infolge der Anwesenheit von unerlaubten Artikeln in seinem Gepäck oder in seiner Kabine, und er muss CDP gegen alle Verfahren absichern, die aufgrund von unerlaubten Artikeln an Bord oder bei der Einschiffung oder Anlandung gegen sie angestrengt werden könnten. Die unerlaubten Artikel können von CDP oder dem Kapitän jederzeit und überall konfisziert, an Land gebracht, vernichtet oder unschädlich gemacht werden, ohne Entschädigung und unabhängig von der Regelung, dass der Reisende eventuelle Vernichtungskosten tragen muss. Wenn ein unerlaubter Artikel als illegal angesehen wird, werden die zuständigen Behörden verständigt.
Im Übrigen wird den Reisenden geraten, ihre mit Batterien funktionierenden Geräte an Bord nicht während der Nacht zu laden.
7.25 Der Passagier muss sein Gepäck und seine persönlichen Gebrauchsgegenstände während des Aufenthalts an Bord und während der Einschiffung, Umladung und Anlandung beaufsichtigen. Die Reederei haftet nicht für Gepäck, das der Passagier nicht überwacht hat und bei dem er nicht alles Nötige getan hat, um Diebstahl, Verlust oder Schaden zu vermeiden. Die Reederei haftet nur im Rahmen von Artikel 1953 des Code Civil (französisches bürgerliches Recht) und der Bestimmungen über die notwendige Aufbewahrung. Der Reisende hat die Möglichkeit, den Wert anzugeben und zerbrechliche Dinge, Schmuck, Uhren, Geld, Münzen, Computer und andere elektronische Geräte, Handys oder andere Wertsachen mit einer Liste mit ihrer Beschreibung und dem geschätzten Wert an Bord in Verwahrung zu geben oder in einem Safe zu hinterlegen, der ihm in der Kabine zur Verfügung steht, wofür er eventuell ein entsprechendes Verwahrungsentgelt zu bezahlen hat.
7.26 Der Reisende haftet zivil- und strafrechtlich für alle Schäden, die er direkt oder indirekt CDP, den anderen Reisenden oder Dritten zufügt. Er haftet allein für Bußgelder oder Strafen, die aufgrund seines Verschuldens von den zuständigen Behörden verhängt werden.
7.27 Der Passagier gewährt CDP, den Offizieren der Besatzung wie auch den Zollbeamten, dem Sanitärpersonal und/oder den Verwaltungsangehörigen der angelaufenen Länder oder des Staats, in dem das Schiff zugelassen ist, auf einfache Anfrage und sofort Zutritt zu seiner Kabine, seinem Gepäck und seinen persönlichen Gebrauchsgegenständen.
7.28 CDP haftet nicht für die Schäden an den Fotoapparaten, Telefonen, elektronischen Geräten und Kameras, die an Bord des Schiffs oder in seinem Zubehör oder während der Einschiffung oder Anlandung verloren gehen oder beschädigt werden, und sie haftet auch nicht für Schäden an den Gegenständen, die ins Wasser fallen.
 
Tiere
7.29 Tiere sind mit Ausnahme der Tiere für medizinische Hilfe vorbehaltlich der Bedingungen, unter denen ihre Besitzer an Bord gehen, an Bord der Schiffe verboten und bei der Einschiffung nicht zugelassen.
 
Nichtraucherpolitik
7.30 Auf den Schiffen herrscht absolutes Rauchverbot abgesehen von den in den Außenbereichen speziell dafür ausgezeichneten Zonen (gilt auch für elektronische Zigaretten). Die Kabinen und ihre Balkone sowie die Terrassen der Suiten sind Nichtraucherbereiche.
 
8. Flugtransport
8.1 Alle Flugtickets werden als E-Ticket ausgestellt. Die vom Reisenden angegebenen Namen und Vornamen müssen identisch mit denen in dem gültigen Reisepass sein, den der Reisende auf der Reise benutzt. Der erste Nachname und der erste Vorname im Reisepass werden von CDP zum Ausstellen jedes Transporttickets benutzt. Jeder Irrtum oder Änderungsantrag kann zum Kauf eines neuen Flugtickets auf Kosten des Reisenden führen, je nach den Bedingungen der Fluggesellschaft.
8.2 Gemäß Artikel R. 211-15ff. des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) teilt CDP dem Reisenden vor Abschluss des Vertrages den Namen der vertraglichen Fluggesellschaften oder der Gesellschaft mit, die den Flug voraussichtlich durchführt, und sie bestätigt den Namen der Fluggesellschaft sobald sie ihn kennt. Bis zur Einschiffung kann sich die Identität der Fluggesellschaft ändern, und der Reisende erhält die Information, sobald CDP davon Kenntnis bekommen hat.
8.3 Die Fluggesellschaften können untereinander Vereinbarungen austauschen, das sogenannte Code-Sharing, d.h. ein Flug wird in ihrem Namen durchgeführt, während er von einem Flugzeug einer anderen Fluggesellschaft geflogen wird.
8.4 Die Angabe „Direktflug“ heißt, dass nicht umgestiegen wird, bedeutet aber nicht, dass nicht ein oder mehrere technische Zwischenstopps möglich sind. Die Angabe „Flug mit Zwischenstopp“ heißt, dass zwischengelandet und das Flugzeug gewechselt wird.
8.5 Die Haftung der Fluggesellschaften ist beschränkt durch das nationale oder internationale auf sie anwendbare Recht, insbesondere die internationalen Übereinkommen von Warschau vom 12. Oktober 1929 oder Montreal vom 28. Mai 1999, sowie durch ihre eigenen Transportbedingungen, die vor jeder Buchung anerkannt werden, und die die Haftung von CDP nach Artikel L. 211-17-IV des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) einschränken oder ausschließen können. Im Fall einer Verspätung, Überbuchung oder Annullierung des Fluges unterliegt die Haftung aller Fluggesellschaften, die in die EU fliegen oder von ihr abfliegen, soweit es sich um Gesellschaften der EU handelt, der Verordnung (EG) 261/2004 vom 11. Februar 2004, die sie für eine pauschale Entschädigung - abgesehen von besonderen Umständen -, Hilfe und Betreuung der Passagiere haftbar macht. Erstattung der Flugsteuern: wenn das Flugticket aus irgendeinem Grund nicht benutzt wird, sind die vorgeschriebenen Flughafengebühren erstattungsfähig, wenn der Reisende die Erstattung binnen 30 Tagen beantragt. Einen Online-Antrag kann der Reisende über folgende E-Mail-Adresse stellen: [email protected]. Offline-Anträge können über folgende Adresse gestellt werden: Compagnie du Ponant, Betriebsstätte Deutschland – Alter Wall 34-36, 20457 Hamburg. CDP berechnet Kosten von höchstens 20 % des Betrags der erstatteten Gebühren.
8.6 Auf internationalen Linienflügen gilt bei den Fluggesellschaften die allgemeine Grenze für zugelassenes Gepäck (außer für Mitglieder von Treueprogrammen) von höchstens 23 kg im Laderaum und höchstens 8 kg pro Reisender in der Kabine. Für Linienflüge im Inland gilt für das Freigepäck im Allgemeinen zwischen 15 und 20 kg im Laderaum. Für die von CDP gecharterten Flüge gilt ein Freigepäck im Laderaum von 23 kg (vorbehaltlich der Bestätigung durch die gewählte Fluggesellschaft) und höchstens 5 kg in der Kabine. Wir raten den Reisenden, diese Einschränkung genau zu beachten. Die Fluggesellschaften berechnen gern Zuschläge für Mehrgepäck und weigern sich manchmal aus Sicherheitsgründen, zu schweres oder übergroßes Gepäck einzuchecken. CDP und die Fluggesellschaft haften nicht, wenn dem Reisenden das Einchecken wegen übergewichtigem Gepäck verweigert wird.
8.7 No-show und nutzung der Tickets: CDP informiert den Reisenden, dass im Fall des Nichterscheinens beim Abflug (no-show), Unterbrechung, Abkürzung oder Nichtbenutzung des gesamten Transports durch den Reisenden keine Erstattung (außer den Flughafengebühren) erfolgt. Die Tarifbedingungen der Fluggesellschaften legen fest, dass alle Abschnitte der Flugtickets in der Abfolge ihrer Ausstellung benutzt werden müssen („sequenzielle Benutzung der Tickets“); wenn Tickets nicht in dieser Abfolge benutzt werden, behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, den Preis der anderen Flüge ohne Erstattung anzupassen, vor allem für den Rückflug (außer den Flughafengebühren).
 
9. Übertragung des Vertrages
9.1 Gemäß Artikel R.211-7 des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) kann der Reisende seinen Vertrag an einen Dritten abtreten, der dieselben Bedingungen wie er erfüllt, um alle Leistungen in Anspruch zu nehmen, solange der Vertrag noch nicht angetreten wurde.
Die persönlichen Ermäßigungen, die der Übertragende erhalten hat, zum Beispiel die Vorzüge im Zusammenhang mit dem Ponant Yacht Club, oder einer personenbezogenen Rückerstattung, sind nicht übertragbar.
9.2 Der Übertragende und der Übernehmer müssen CDP durch eine Mitteilung mit Empfangsbestätigung über diese Entscheidung (Einschreiben mit Rückschein, E-Mail, Fax...), spätestens 7 Tage vor Beginn der Reise informieren.
9.3. Der Übertragende und der Übernehmer des Vertrages haften solidarisch für die Zahlung des im Vertrag angegebenen Preises und der Kosten, die eventuell mit der Übertragung verbunden sind und die CDP nach dem Empfang des Antrags auf Übertragung mitteilt.
 
10. Stornierung, Änderung des Vertrages durch den Reisenden
10.1 Gemäß Artikel L.221-28-12 des Code de la Consommation (Verbraucherschutzgesetz) kann das Widerrufsrecht für Verträge, die für ein bestimmtes Datum oder einen bestimmten Zeitraum mit CDP abgeschlossen wurden, nicht in Anspruch genommen werden.
10.2 Wenn nicht vorher mit CDP vereinbart, kann der Reisende die im Vertrag vorgesehenen Leistungen nicht ändern.
10.3 Wenn der Reisende die in dem Vertrag vorgesehenen Leistungen teilweise oder ganz verändert oder storniert, muss er CDP durch eine Mitteilung mit Empfangsbestätigung darüber informieren (Fax, E-Mail, Einschreiben mit Rückschein...). Das Absendedatum des Dokuments gilt als das Rechnungsdatum für die Kosten der Änderung und/oder Stornierung. Mit Ausnahme der Grands Amiraux und Commodores des PONANT Yacht Club werden die Anträge auf Änderung der Kreuzfahrt mit einem Antrag auf Stornierung gleichgesetzt und infolgedessen im Rahmen von Artikel 10.5 über die Stornierungskosten behandelt.
10.4 Besonderheiten eines Änderungsantrags für eine Kreuzfahrt für Grands Amiraux und Commodores des Ponant Yacht Club:
- Im Fall der 1. Änderung der Reisepauschale: kostenlos für die Leistung Kreuzfahrt, unter der Bedingung, 1) dass der Antrag mindestens 90 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt gestellt wird, bei Expeditionskreuzfahrten gilt eine Frist von 150 Tagen, 2) dass das neue Abfahrtsdatum innerhalb von 12 Monaten nach der ursprünglich vorgesehenen Abfahrt liegt. Eine einzige kostenlose Änderung ist alle 12 Monate für eine Person mit dem Statut Grand Amiral oder Commodore möglich, egal um welche Kreuzfahrt es sich handelt.
- Nach der 1. Änderung einer Kreuzfahrt gelten für einen Änderungsantrag standardmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.5 Stornierungskosten:
10.5.1 Kosten nur für die Leistung Kreuzfahrt, für die Kreuzfahrten PONANT und Paul Gauguin:
- Bis 15 Tage nach Abschluss des Vertrages: kostenlos
- Bis 365 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 150 € pro Passagier und Kreuzfahrt
- 364 bis 211 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 10% des Kreuzfahrtpreises exkl. Hafengebühren
- 210 bis 91 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 25% des Kreuzfahrtpreises exkl. Hafengebühren
- Weniger als 91 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt 95 % des Kreuzfahrtpreises exkl. Hafengebühren
10.5.2 Kosten für die übrigen Leistungen:
- Versicherungszahlungen sind nicht erstattungsfähig und nicht stornierbar.
- Private und „à la carte“ Leistungen und individuelle Flüge/Linienflüge: CDP gibt die ihr von dem Dienstleister im Moment der Stornierung in Rechnung gestellten Kosten an den Reisenden weiter.
- Vertragsleistungen für Gruppen-Landprogramme oder für Gruppen-Flüge:
- Bis 15 Tage nach der Bestätigung: kostenlos
- 15 bis 211 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 10 % des Gesamtbetrags der Leistungen
- 210 bis 91 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 25 % des Gesamtbetrags der Leistungen
- Weniger als 91 Tage vor Beginn der Kreuzfahrt: 95 % des Gesamtbetrags der Leistungen
10.6 Der Reisende, der bei der Abfahrt einer Leistung nicht erscheint oder an der Abfahrt gehindert ist oder aus irgendeinem Grund darauf verzichtet, z.B. wegen einer Verspätung bei der Anreise, hat kein Recht auf Erstattung.
 
11. Stornierung, Unterbrechung oder Änderung des Vertrages durch CDP
11.1 CDP kann den Reisenden andere Kabinen als die ursprünglich vorgesehenen zuweisen.
11.2 CDP behält sich das Recht vor, eine Kreuzfahrt zu unterbrechen oder den Reiseverlauf zu ändern, wenn sich ein zwingendes Ereignis auf den Ablauf der Leistungen auswirkt.
11.3 Im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidlichen Umständen, die sich auf die Erfüllung des Vertrages auswirken und ein Risiko für die Reisenden, die Güter und das Schiff bedeuten, kann CDP die Route oder die Häfen für die Zwischenhalte oder den Zielhafen ändern, die Reise verzögern oder beenden, das Schiff umlenken, abschleppen lassen, die Reisenden und ihr Gepäck auf ein anderes Transportmittel umladen, auch wenn sich daraus eine Verlängerung oder Verkürzung der Kreuzfahrt ergibt.
11.4 Das Schiff kann jeder Person oder Sache auf See Hilfe leisten und haftet nicht für die Folgen einer Änderung des Kreuzfahrtprogramms, die sich aufgrund dieses außergewöhnlichen und unvermeidlichen Umstands ergibt.
11.5 Wenn CDP aus von ihr nicht beeinflussbaren Gründen den Vertrag nach Beginn der Kreuzfahrt ändern muss, bemüht sie sich, gleichwertige oder bessere Leistungen zu bieten oder den Preis entsprechend zu senken. Im Fall von außergewöhnlichen und unvermeidlichen Umständen im Sinne von Artikel L. 211-16-VII des Code de Tourisme (Tourismusgesetz), die die vorgesehene Rückkehr des Reisenden unter den vertraglich vereinbarten Konditionen unmöglich machen, übernimmt CDP die Kosten für drei Übernachtungen, wenn möglich unter gleichen Bedingungen, mit Ausnahme der verletzlichen Personen, die spätestens 48 Stunden vor der Abfahrt gemeldet wurden (Personen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitung, Schwangere, unbegleitete Minderjährige, Personen, die spezielle medizinische Hilfe benötigen).
11.6 Im Fall von Ereignissen, auf die CDP keinen Einfluss hat oder aus Gründen, die die Sicherheit der Reisenden oder des Schiffs betreffen, oder mangels der nötigen Zahl von Teilnehmern kann CDP die Kreuzfahrt stornieren. Sie muss die Reisenden per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail bzw. durch eine Mitteilung in der Presse darüber informieren.
11.7 Für Kreuzfahrten und andere Leistungen von CDP ist eine Mindestzahl von Teilnehmern nötig.
11.7.1 Wenn die Mindestteilnehmerzahl von gebuchten Reisenden 50 % oder weniger der Passagierkapazität des Schiffs beträgt (wie unten angegeben), behält sich CDP das Recht vor, die Kreuzfahrt unter Beachtung folgender Fristen zu stornieren:
- 20 Tage vor Vertragsbeginn für Reisen, die länger als 6 Tage dauern,
- 7 Tage vor Vertragsbeginn für die Reisen, die 2 bis 6 Tage dauern,
- 48 Stunden vor Vertragsbeginn für die Reisen, die höchstens 2 Tage dauern.
Die Schiffe haben folgende „Passagierkapazitäten“:
- 200 Passagiere für Expeditions-Kreuzfahrten
- 264 für die anderen Kreuzfahrten an Bord der Schiffe L’AUSTRAL, BOREAL und SOLEAL,
- 244 für LYRIAL;
- 32 für das Segelschiff LE PONANT;
- 172 Passagiere für die Schiffe PONANT EXPLORERS;
- 270 Passagiere für das Schiff LE COMMANDANT-CHARCOT;
- 332 für die MS Paul Gauguin.
11.7.2 CDP behält sich das Recht vor, jede andere Leistung zu stornieren, z.B. Ausflüge, wenn sich weniger als 20 Reisende angemeldet haben (wenn nicht anders vereinbart).
11.8 CDP hat die Möglichkeit, den Vertrag gegen eine Erstattung der bezahlten Beträge innerhalb von 14 Tagen aufzulösen:
- Ohne Entschädigung aufgrund Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (siehe Artikel 11.7.1 oben)
- Ohne Entschädigung bei außergewöhnlichen und unvermeidlichen Umständen und nachdem der Reisende schnellstmöglich vor Beginn der Reise über die Auflösung informiert wurde
- Mit Entschädigung, wenn zutreffend, mindestens in der Höhe der Stornierungskosten, die der Reisende zu zahlen hätte, wenn er den Vertrag ohne Grund storniert hätte.
11.9 Die Transportmittel und Unterkünfte, die Gegenstand der Leistungen sind, werden von CDP gemäß den Geschäftsbedingungen jedes beauftragten Dienstleisters reserviert. CDP behält sich das Recht vor, ein Transportmittel durch ein anderes oder ein Hotel durch ein anderes derselben Kategorie zu ersetzen. Im letzteren Fall wird dem Reisenden, wenn das Hotel einer niedrigeren Kategorie angehört, der überzahlte Betrag erstattet.
11.10 Alle Leistungen werden entsprechend den verfügbaren Plätzen angeboten. Wenn in der angebotenen Klasse keine Plätze mehr vorhanden sind, kann CDP zusätzliche Plätze, soweit vorhanden, gegen einen Zuschlag anbieten.
 
12. Haftung
12.1 CDP haftet rechtmäßig gegenüber dem Reisenden für die gute Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, unabhängig davon, ob diese Verpflichtungen von ihr selbst oder von anderen Dienstleistern zu erfüllen sind, wobei ihr Recht, gegen diese Regressforderungen zu stellen, erhalten bleibt.
Allerdings kann sich CDP ganz oder teilweise von der Haftung befreien, wenn sie nachweist, dass der Schaden entweder auf den Reisenden oder auf einen Dritten zurückgeht, der nichts mit der Lieferung der Dienstleistungen zu tun hat, und unvorhersehbar und unvermeidlich war, oder auf außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände (Situationen außerhalb der Kontrolle der Partei, die sie geltend macht und deren Auswirkungen nicht hätten verhindert werden können, auch wenn die Partei alle geeigneten Maßnahmen getroffen hätte, und die die CDP daran hindern, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen. Beispiele für solche Umstände: Aufstand, Attentate, Meuterei und Verbote durch Regierungsbehörden oder öffentliche Stellen, Klimabedingungen wie Hurrikan, Erdbeben, Tsunami, Tornado, Sandsturm, geographische, sanitäre und politische Bedingungen des Empfangslandes), gemäß Artikel L. 211-16 des Code du Tourisme (Tourismusgesetz).
Wenn ein Haftungsfall aufgrund der Dienstleister im Sinne des vorigen Artikels eintritt, sind die Entschädigungsgrenzen nach den internationalen Übereinkommen gemäß Artikel L. 211-17-IV des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) anwendbar. Insbesondere gemäß folgenden Übereinkommen: die Übereinkommen von Warschau vom 12. Oktober 1929 und Montreal vom 28. Mai 1999 über die Haftung von Fluggesellschaften, das Athener Übereinkommen von 1974, konsolidiert 2002, übernommen von der Europäischen Union durch die Verordnung 392/2009 vom 23. April 2009, und das Übereinkommen von London vom 19. November 1976. Mangels solcher Übereinkommen und abgesehen von Personenschaden oder Vorsatz oder Fahrlässigkeit sind die Entschädigungen durch den Vertrag auf das Dreifache des Gesamtpreises der Reise und des Aufenthalts begrenzt. Gemäß Artikel L. 211-17-VI des Code du Tourisme (Tourismusgesetz) verjähren Reklamationen wegen Haftungsansprüchen gegen den Veranstalter oder Verkäufer nach zwei Jahren. CDP haftet nicht wegen Nichtkonformität von Leistungen, die auf Initiative des Reisenden und außerhalb des Vertrages gekauft wurden.
12.2 Wenn einem Reisenden die Einschiffung - auch bei einem Zwischenhalt - unter den in Artikel 6 dieser AGB genannten Bedingungen verweigert wird, haften CDP, der Kapitän des Schiffes oder die Besatzung unter keinen Umständen.
12.3 Gepäck, das bei der Ankunft des Schiffs oder eines anderen Transportmittels nicht angeholt wird, bleibt auf Kosten und Risiken des Reisenden im Hafen.
 
13. Preisrevision
13.1 Die von CDP angebotenen Preise werden nach den wirtschaftlichen Bedingungen erstellt, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind.
Diese Wirtschaftsdaten ergeben sich insbesondere (1) aus den Kosten für Transport, Treibstoff oder andere Energiequellen, (2) den Gebühren und Abgaben, die im Zusammenhang mit den Reisediensten von einem am Vertrag beteiligten Dritten auferlegt werden (einschließlich Kurtaxen, Lande- oder Einschiffungs-, bzw. Ausschiffungsgebühren in den Häfen und Flughäfen) und (3) den den Vertrag betreffenden Wechselkursen, die an der Zusammensetzung der Leistungspreise beteiligt sind.
CDP kann die Preise nach Abschluss des Vertrages und vor der Abreise nach oben oder nach unten ändern. Jede Änderung der Transportkosten und insbesondere des Treibstoffs, der Abgaben und Gebühren, der Wechselkurse zwischen Euro und Dollar werden vollständig auf den Reisepreis aufgeschlagen.
Die Buchungsbestätigung des Vertrags, die dem Reisenden übermittelt wird, enthält eine Revisionsklausel mit den Modalitäten für die Berechnung der Preisschwankungen und insbesondere:
- Den Betrag der Transportkosten
- Die den Transport betreffenden Abgaben
- Die Devisen, die sich auf den Reisepreis auswirken
- Den Teil des Preises, auf den die Schwankung zutrifft
- Den Kurs der Referenzdevisen bei der Erstellung des Reisepreises, der im Vertrag angegeben ist.
Falls sich der Preis verringert, kann CDP ihre Verwaltungskosten von der dem Reisenden zustehenden Erstattung abziehen und dies auf Antrag belegen.
13.2 Wenn sich der Preis erhöht, erhält der Reisende eine klare, verständliche und deutliche Information auf einem dauerhaften Datenträger, zusammen mit dem Beleg und der Berechnung, spätestens zwanzig Tage vor Beginn der Reise.
Eine Preiserhöhung um weniger als 8 % wird als unwesentliche Vertragsänderung angesehen. Der Reisende kann sie nur ablehnen, indem er seinen Vertrag storniert und die entsprechenden im Vertrag genannten Kosten für die Auflösung trägt.
Wenn die Preiserhöhung über 8 % liegt, wird der Reisende unter den gleichen Bedingungen informiert: über die angebotene Änderung, die Frist, innerhalb der er CDP seine Entscheidung, ob er seinen Vertrag beibehalten oder kostenfrei stornieren möchte, mitteilen muss, und die Konsequenzen beim Ausbleiben einer Antwort. Wenn der Reisende beschließt, seinen Vertrag zu stornieren, erhält er die Erstattung des gezahlten Betrages schnellstmöglich und spätestens 14 Tage nach Stornierung des Vertrages.
 
14. Reiseversicherungen
14.1 CDP inkludiert keine Versicherung in die für die Leistungen angebotenen Preise ein und empfiehlt dem Reisenden, bei der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung, die die Kosten der Stornierung des Vertrages durch den Reisenden oder seines Vertreters deckt, sowie die Rückführung im Fall eines Unfalls, einer Krankheit oder des Todes, oder aber eine Komplett-Versicherung abzuschließen. CDP bietet die Dienstleistungen folgender Partner an:
AWP P&C, 7, rue Dora Maar - 93400 Saint-Ouen, Frankreich (Privatunternehmen, das gemäß dem Versicherungsgesetz arbeitet, RCS Bobigny 519 490 080)
und MUTUAIDE ASSISTANCE, 126 rue de la Piazza – CS20010 – 93196 Noisy le Grand cédex, Frankreich (Unternehmen, das gemäß dem Versicherungsgesetz arbeitet, RCS Bobigny 383 974 086)
Konsultieren Sie hier die verschiedenen Versicherungsprodukte:
https://de.ponant.com/ponant-vorteile?layer=versicherung#modal_versicherung
Die Versicherung muss bereits bei Buchung des Vertrags abgeschlossen und die erste Versicherungsprämie vollständig bezahlt werden. Die Prämie ist nicht erstattungsfähig (es sei denn der Vertrag wird durch CDP aufgelöst) und nicht übertragbar.
14.2 Bei bestimmten Zielen kann es sein, dass CDP den Reisenden informiert, dass eine Versicherung vorgeschrieben ist. Der Reisende ist allein für den Abschluss einer solchen Versicherung auf seine Kosten verantwortlich. Wenn der Reisende eine bereits bestehende Versicherung für die zu deckenden Risiken vorweisen kann, kann er kostenfrei innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab dem Abschluss des Vertrags von der Versicherung zurücktreten, wenn er nachweist, dass keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde.
 
15. Kundenservice
15.1 Jedes Feedback oder Reklamation zu einer Reise ist per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail mit einer genauen Beschreibung des Schadensfalls und des behaupteten Schadens zu richten entweder an Compagnie du Ponant – 408 avenue du Prado 13008MARSEILLE oder an die Adresse [email protected] - und/oder an den Verkäufer, der die von CDP gelieferten Leistungen verkauft hat, und zwar innerhalb eines Monats nach der Rückkehr, damit die Reklamation schnell bearbeitet werden kann.
CDP bittet den Reisenden, die Zufriedenheitsfragebögen, die er nach der Hälfte der Kreuzfahrt und am Ende an Bord erhalten hat, auszufüllen.
15.2 Nachdem er sich an den in Artikel 15.1 genannten Kundenservice gewandt hat und innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat, kann der Reisende sich an folgenden Mediator wenden: MTV Médiation Tourisme Voyage - BP 80 303 - 75 823 Paris Cedex 17, Frankreich. Möglichkeiten der Antragstellung im Internet unter: www.mtv.travel. Das Hinzuziehen eines Mediators ist kostenlos und innerhalb eines Jahres ab dem Datum der schriftlichen Reklamation an CDP möglich. Wenn der Verkauf online erfolgt, hat der Reisende die Möglichkeit, auf die Plattform auf der Website https://webgate.ec.europa.eu/odr zurückzugreifen, um seine Streitigkeit zu regeln.
15.3 Klagen des Reisenden gegen CDP verjähren nach zwei Jahren gemäß Artikel L. 211-17-VI des Code du Tourisme (Tourismusgesetz), außer Personenschäden gemäß Artikel 2226 des Code civil (BGB).
 
16. Recht am eigenen Bild
16.1 Die Reisenden und die Minderjährigen und andere Personen, die von den Reisenden betreut werden und für die sie verantwortlich sind, können während des Aufenthalts zu kommerziellen Zwecken fotografiert und/oder gefilmt werden (sie können diese Fotos und Videos von sich als Erinnerung kaufen). Wenn sie an Aktivitäten teilnehmen, die vor, während oder nach der Kreuzfahrt stattfinden, geben die Reisenden CDP die Genehmigung, ihr Bild auf den digitalen Terminals, Computern, Fernsehschirmen in der Kabine und in den Gemeinschaftsbereichen wie auch in der App für das Smartphone oder Tablett von CDP zu übertragen und/oder zu reproduzieren, um die Verbreitung, Werbung und den Verkauf sicher zu stellen.
16.2 Jede Reproduktion oder Übertragung eines Bildes der Reisenden erfolgt punktuell während der Dauer der Kreuzfahrt. Diese Filme und Fotos werden nach ihrer Abreise nicht mehr auf dem Schiff übertragen und/oder reproduziert, und sie werden nach 2 Monaten vernichtet, um gegebenenfalls noch einen sich darauf berufenden Kundenservice zu gewährleisten.
16.3 Reisende, die nicht auf den Videos/ Fotos erscheinen möchten, können dies beim Bordpersonal an der Rezeption melden und/oder bei ihrer Buchung angeben.
16.4 Fotos / Videos werden auf Antrag der Reisenden unterdrückt.
 
17. Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, der sogenannten DSGVO, über den Schutz der personenbezogenen Daten verfügt der Reisende über ein Recht auf Zugriff, Berichtigung, Löschung, Portabilität, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung oder der Verhinderung einer automatisierten individuellen Entscheidung einschließlich der Profilerstellung, namentlicher persönlicher Informationen, die CDP, der Datenverantwortliche, zum Zweck ihrer Tätigkeit und der Durchführung ihrer Leistungen sammeln könnte. Um seine Rechte an den personenbezogenen Daten zu kennen und auszuüben, kann sich der Reisende an den Datenschutzbeauftragten wenden „ [email protected] “ oder die Politik von CDP zum Schutz der personenbezogenen Daten auf der Website einsehen: https://de.ponant.com/datenschutz
 
18. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit
Die vorliegenden AGB und der Vertrag unterliegen dem französischen Recht.
Im Fall von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Interpretation oder Erfüllung der vorliegenden AGB und/oder des Vertrages werden sie gemäß dem französischen Recht von den zuständigen französischen Gerichten behandelt.
 
Stand: 20.11.2023